3G am Arbeitsplatz

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Moin, jetzt hab ich mal ne Frage, natürlich hypothetisch ...

    Ein Mitarbeiter hat vor Monaten einen Genesenennachweis vorgelegt. Dieser war nach damaliger Regelung bis Mitte März gültig. Mit der neuen Regelung ist dieser somit abgelaufen.

    Dieser Mitarbeiter besteht darauf, dass sein Nachweis noch gültig ist, weil "das nicht rückwirkend gilt". Diesen Wind hab ich ihm aus den Segeln genommen, dann fuchtelte er mit seinem Smartphone vor meinem Gesicht rum (ein QR Code war zu erkennen) und war der Meinung, dass dies ausreicht als Nachweis. Als ich ihm erklärte, dass zum Nachweis ein Scan mit der entsprechenden Kontrollapp notwendig ist erwiederte er "Das darfst du nicht". Anschließend "zeigte" er mir seinen (zugegebenermaßen sehr jungfräulichenX/) Impfpass, wo 2 Coronaimpfungen eingeklebt waren. Mit Datum, aber ohne Arztstempel und ohne Unterschrift. Wie würdet ihr euch verhalten?

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • ANZEIGE
  • Moin, jetzt hab ich mal ne Frage, natürlich hypothetisch ...

    Ein Mitarbeiter hat vor Monaten einen Genesenennachweis vorgelegt. Dieser war nach damaliger Regelung bis Mitte März gültig. Mit der neuen Regelung ist dieser somit abgelaufen.

    Dieser Mitarbeiter besteht darauf, dass sein Nachweis noch gültig ist, weil "das nicht rückwirkend gilt". Diesen Wind hab ich ihm aus den Segeln genommen, dann fuchtelte er mit seinem Smartphone vor meinem Gesicht rum (ein QR Code war zu erkennen) und war der Meinung, dass dies ausreicht als Nachweis. Als ich ihm erklärte, dass zum Nachweis ein Scan mit der entsprechenden Kontrollapp notwendig ist erwiederte er "Das darfst du nicht". Anschließend "zeigte" er mir seinen (zugegebenermaßen sehr jungfräulichenX/) Impfpass, wo 2 Coronaimpfungen eingeklebt waren. Mit Datum, aber ohne Arztstempel und ohne Unterschrift. Wie würdet ihr euch verhalten?

    Das ganze klingt ja nicht mal so abstrakt sondern durchaus Vorstellbar. Hier liegt doch dann u.U. eine Urkundenfälschung (§267 StGB) vor. Da Du dann Mitwisser bist, könnte es doch sicher sein, das wenn es zu Ermittlungen aus anderweitigen Gründen dazu kommt, auch der Staatsanwalt an Dich ein paar Fragen haben wird.


    Meldung an Vorgesetzte, Geschäftsführung und Compliance-Abteilung (falls vorhanden) ist das mindeste das in so einem Fall gemacht werden sollte. Eine Meldung ans Amt oder Ermittlungsbehörden, und das könnte man auch sicher Anonym machen, wäre auch ein mögliches Mittel.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • DIe Geschäftsführung ist natürlich mündlich in Kenntnis gesetzt worden, allerdings wird sich gesträubt, da der hypothetische Mitarbeiter als einziger Mitarbeiter die nötige Ausbildung hat, 2 Maschinen unseres Maschinenparks zu bedienen ... =O


    ein offizielles Statement zu dem Vorfall habe ich formuliert und an die Geschäftsführung gesendet.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Ein Mitarbeiter hat vor Monaten einen Genesenennachweis vorgelegt. Dieser war nach damaliger Regelung bis Mitte März gültig. Mit der neuen Regelung ist dieser somit abgelaufen.

    Ist das wirklich so? Gilt es wirklich für alle existierenden Genesenennachweise, dass die Gültigkeit auf 90 Tage reduziert wird und nicht erst für Genesenennachweise seit vergangenem Samstag?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ist das wirklich so? Gilt es wirklich für alle existierenden Genesenennachweise, dass die Gültigkeit auf 90 Tage reduziert wird und nicht erst für Genesenennachweise seit vergangenem Samstag?

    ja, da das Infektionsschutzgesetz sich auf die Corona Ausnahmeverordnung bezieht und diese sich auf die aktuellen Stände des RKI und des Paul-Ehrlich-Institut

    siehe Post #290

  • ANZEIGE
  • ja, da das Infektionsschutzgesetz sich auf die Corona Ausnahmeverordnung bezieht und diese sich auf die aktuellen Stände des RKI und des Paul-Ehrlich-Institut

    siehe Post #290

    Wörtlich wird das da aber auch nicht bestätigt. Soll ich den Schluss aus der Anforderung ziehen, dass die Belege "in der jeweils gültigen Fassung" vorzuliegen haben?

    Ich bin kein Jurist. Ich möchte irgendwo im Klartext von amtlicher Seite bestätigt haben, dass alle Genesenennachweise ab Datum 15.01.2022 nur noch für 90 Tage ab dem neg. PCR-Test gültig sind.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich diese Verkürzung des Genesenen-Status nicht. Habe gelesen, dass dies wegen Ominkron so sei. Aktuell kriegen die Meisten Ominkron. Heißt also, wenn die Begründung Ominkron stimmt, dass eine Ominkron-Infektion wegen Ominkron nicht mehr ausreichend gegen Ominkron schützt, und deswegen der Gemessenen-Status aus einer Ominkron-Infektion als Schutz gegen Ominkron nur noch einen Drittel "Wert" ist. Für die anderen Infektionen, die nicht Ominkron waren, gilt das deswegen ebenso.


    Wie auch immer: "genesen" ist bei uns nach alter und neuer Fristsetzung praktisch kein Thema. Keiner, der genesen ist, hat Impfungen, zu denen er Chancen hatte, ausgelassen. Insofern: Regel=Plonk!

  • Ehrlich gesagt verstehe ich diese Verkürzung des Genesenen-Status nicht. Habe gelesen, dass dies wegen Ominkron so sei. Aktuell kriegen die Meisten Ominkron. Heißt also, wenn die Begründung Ominkron stimmt, dass eine Ominkron-Infektion wegen Ominkron nicht mehr ausreichend gegen Ominkron schützt, und deswegen der Gemessenen-Status aus einer Ominkron-Infektion als Schutz gegen Ominkron nur noch einen Drittel "Wert" ist. Für die anderen Infektionen, die nicht Ominkron waren, gilt das deswegen ebenso.


    Wie auch immer: "genesen" ist bei uns nach alter und neuer Fristsetzung praktisch kein Thema. Keiner, der genesen ist, hat Impfungen, zu denen er Chancen hatte, ausgelassen. Insofern: Regel=Plonk!

    *IroAN*Kann es sein, das es hier um Omikron gehen soll? Ich hab da so einen Verdacht...*IroAus*:Lach::44:

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Hallo,

    Ehrlich gesagt verstehe ich diese Verkürzung des Genesenen-Status nicht. Habe gelesen, dass dies wegen Ominkron so sei.

    So hat es gestern Abend auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach

    bei Lanz erklärt. Da sich Genesene nach einer Delta-Infektion schnell

    auch mit Ominkron anstecken können. Einen Punkt konnte er aber nicht

    erklären, warum Deutschland hier einen anderen Weg geht. So hat man

    wohl in anderen EU-Ländern abweichende Gültigkeiten. Schweiz, zwar

    kein EU-Land, soll wohl einen Genesenen-Status von 12 Monaten haben.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • dann fuchtelte er mit seinem Smartphone vor meinem Gesicht rum (ein QR Code war zu erkennen) und war der Meinung, dass dies ausreicht als Nachweis. Als ich ihm erklärte, dass zum Nachweis ein Scan mit der entsprechenden Kontrollapp notwendig ist erwiederte er "Das darfst du nicht".

    Wenn der QR Code in der Corona Warn App war, dann soll er mal auf das "(i)" Feld klicken. Dort ist dann zu lesen "Für Dritte reicht eine Sichtprüfung der Zertifikate nicht aus. Sie müssen in Deutschland die CovPassCheck-App nutzen."

    Impfpass, wo 2 Coronaimpfungen eingeklebt waren. Mit Datum, aber ohne Arztstempel und ohne Unterschrift. Wie würdet ihr euch verhalten?

    Der Impfnachweis ist somit ungültig.

    allerdings wird sich gesträubt, da der hypothetische Mitarbeiter als einziger Mitarbeiter die nötige Ausbildung hat, 2 Maschinen unseres Maschinenparks zu bedienen ... =O

    Wenn er krankheitsbedingt ausfällt muss auch eine Lösung gefunden werden.


    Ich möchte irgendwo im Klartext von amtlicher Seite bestätigt haben, dass alle Genesenennachweise ab Datum 15.01.2022 nur noch für 90 Tage ab dem neg. PCR-Test gültig sind.

    Steht doch im Post 315.

    Herleitung über COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV. Dort ist die Definition für Genesene und den Genesenennachweis in §2 geregelt. Da wird explizit auf das RKI und die dortige Definition verwiesen und da sind eindeutig die 90 Tage genannt.

    Wobei durch den Verweis auf RKI und die Erwähnung "unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft" ist eine Öffnung vorhanden, die eine jederzeitige Anpassung erlaubt. Sobald das RKI auf der verlinkten Seite eine andere Information wiedergibt, gilt diese.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Steht doch im Post 315.

    Herleitung über COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV. Dort ist die Definition für Genesene und den Genesenennachweis in §2 geregelt. Da wird explizit auf das RKI und die dortige Definition verwiesen und da sind eindeutig die 90 Tage genannt.

    Wobei durch den Verweis auf RKI und die Erwähnung "unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft" ist eine Öffnung vorhanden, die eine jederzeitige Anpassung erlaubt. Sobald das RKI auf der verlinkten Seite eine andere Information wiedergibt, gilt diese.

    Im Zitat in Post 315 spreche ich von Ablaufdaten auf Genesenennachweisen, die VOR dem 15.01. ausgestellt wurden, d.h. dort ist jeweils noch ein Ablaufdatum bezogen auf die alte Gültigkeit von 180 Tagen eingetragen und natürlich in der App sichtbar.

    Das ist doch der ganze Kern meiner Frage.


    Der Weg vom §28b IfSG zur SchAusnahmV und den Verweisen zum PEI und RKI ist vollkommen klar und transparent, aber was ist mit den alten Genesenennachweisen, die 180 Tage ausweisen? Muss ich die von Hand auf 90 Tage umrechnen, um das neue Ablaufdatum zu erhalten? Sind die komplett ungültig? Werden aktualisierte Zertifikate ausgestellt?


    Im Moment rechne ich von Hand auf 90 Tage zurück und weise die Kollegen darauf hin, dass sie früher als gedacht nicht mehr als genesen gelten, aber ist das richtig?

    Bei den Genesenennachweisen, die seit dem Wochenende ausgestellt werden ist die Lage eindeutig:

    90 Tage und gut is'.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Zählt Für AN der Samstag undder Sonntag mit? Oder nur Arbeitstage?:rolleyes:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Im Moment rechne ich von Hand auf 90 Tage zurück und weise die Kollegen darauf hin, dass sie früher als gedacht nicht mehr als genesen gelten, aber ist das richtig?

    Bei den Genesenennachweisen, die seit dem Wochenende ausgestellt werden ist die Lage eindeutig:

    90 Tage und gut is'.

    Guten Morgen,


    also bei uns in Bayern wird ganz pragmatisch auf das RKI verwiesen. Da hier nirgends was von irgendwelchen Daten steht von wegen ab dann oder bis dann oder was auch immer, heißt das für mich auch: Genesen nur noch innerhalb der 28/90 Tage.

    Vermutlich soll(t)en sich die Genesenen selbst um ein entsprechendes neues Zertifikat kümmern, ansonsten dürfen alle händisch rumrechnen so wie Du es auch machst.

    Außer natürlich, Dein Bundesland legt fest, dass "alte" Genesenennachweise *doch* länger gelten. Und das am besten zeitnah...


    Es ist und bleibt der Wahnsinn...

  • ANZEIGE
  • Im Moment rechne ich von Hand auf 90 Tage zurück und weise die Kollegen darauf hin, dass sie früher als gedacht nicht mehr als genesen gelten, aber ist das richtig?

    Das würde ich genau so sehen, denn es gilt ja die aktuelle Definition für genesen.

    Für mich ist das Ablaufdatum des Genesenennachweises genau so zu sehen, wie das technische Ablaufdatum der Impfzertifikate. Das ist ein Datum, welches bei Ausstellung mal festgelegt wurde, aber jederzeit geändert werden kann, Stichworte "aktueller Stand der medizinischen Wissenschaft".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Geimpfte auch - nämlich ICH - sogar symptomatisch. Die Information, wie und wo ich mir das Zeug eingefangen habe, liegt hinter dem Ereignishorizont eines schwarzen Lochs.


    Omikron müsste als eigene Krankheit bewertet werden. Ist zwar ein Corona-Virus, aber davon gibt es ja bekanntlich EINIGE....

  • ANZEIGE
  • Omikron müsste als eigene Krankheit bewertet werden.

    Bringe bitte die Politiker nicht auch noch auf weitere dumme Gedanken.

    Wenn ich mir so vorstelle, dass es neben den bisherigen Corona Regelungen dann parallel auch noch Omikron Regelungen gibt, natürlich auch wieder für jedes Bundesland eine andere. <X

    Schon jetzt blickt doch niemand mehr durch und mich interessiert das auch nur noch am Rande.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das würde ich genau so sehen, denn es gilt ja die aktuelle Definition für genesen.

    Für mich ist das Ablaufdatum des Genesenennachweises genau so zu sehen, wie das technische Ablaufdatum der Impfzertifikate. Das ist ein Datum, welches bei Ausstellung mal festgelegt wurde, aber jederzeit geändert werden kann, Stichworte "aktueller Stand der medizinischen Wissenschaft".

    Ich mache mir jetzt weiter keinen Kopf darum und verfahre, wie beschrieben. Auf die Halbwertszeit der Regelung werde ich auch nicht wetten. Die Wette kann man nur verlieren.


    Spannend wird aber schon, wie jetzt die Kontrollen zur Einhaltung der 2G-Regel ausehen sollen. Ein Wachmann sieht einen alten Genesenennachweis, rechnet im Kopf 90 Tage zurück, vergleicht das Ergebnis mit dem aktuellen Kalenderdatum und bittet den Gast hinein, weil es noch passt ... gutes Gelingen! ^^;)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Bringe bitte die Politiker nicht auch noch auf weitere dumme Gedanken.

    Wenn ich mir so vorstelle, dass es neben den bisherigen Corona Regelungen dann parallel auch noch Omikron Regelungen gibt, natürlich auch wieder für jedes Bundesland eine andere. <X

    Schon jetzt blickt doch niemand mehr durch und mich interessiert das auch nur noch am Rande.

    Sarkasmus an: Wenn die Virologen und Superkarl recht haben, dass wir in 4 Wochen sowieso alle infiziert sind, egal ob geimpft oder nicht, können die sich dann auch alle Regelungen sparen.

    Die Frage ist dann, was machen die zukünftig den ganzen Tag und was passiert mit Herrn Lanz und Kollegen*innen?

    Darauf ein abwartendes OOOOHHHHHHMMMMMM. :17:

    Sarkasmus aus.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael