Aber was ist jetzt eigentlich....
PEI sagt, ein Janssen ist kein Janssen.
Aber unsere Regeln sind die Verordnungen des Landes und des Bundes. Da steht noch nichts von 1xJanssen Stonk! Oder habe ich etwas verpasst?
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Neues Benutzerkonto erstellenAber was ist jetzt eigentlich....
PEI sagt, ein Janssen ist kein Janssen.
Aber unsere Regeln sind die Verordnungen des Landes und des Bundes. Da steht noch nichts von 1xJanssen Stonk! Oder habe ich etwas verpasst?
kuckst Du auch hier ...
Verordnung des BMG zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen
bei J&J ist man demnach nach einer 2ten Impfung nur für 3 Monate von der Quarantänepflicht befreit.
Laut unserem Betriebsarzt ist eine 3.-Impfung auch erst nach diesen 90 Tagen möglich.
Gruß
Harti
Aber was ist jetzt eigentlich....
PEI sagt, ein Janssen ist kein Janssen.
Aber unsere Regeln sind die Verordnungen des Landes und des Bundes. Da steht noch nichts von 1xJanssen Stonk! Oder habe ich etwas verpasst?
Ländersache...
NRW hat PEI übernommen:
(9) Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt, eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe nach der unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Übersicht des Paul-Ehrlich-Institutes erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson). Soweit diese Verordnung an eine Auffrischungsimpfung geringere Schutzmaßnahmen anknüpft, gelten diese auch für
1. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt
3. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Das PEI hat die Anforderungen an den Vollständigen Impfschutz in Bezug auf Johnson & Johnson geändert. Ab sofort benötigt man auch hier zwei Impfdosen.
Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass alle Mitarbeiter die einmalig mit Johnson geimpft sind nicht mehr als vollständig geimpft sind, und sich demnach ab sofort jeden Tag Testen müssen?
Das gleiche gilt für ungeimpfte Genesene Mitarbeiter, die nach altem Stand noch genesen sind mit der Verkürzung aber den Genesenen Status verlieren?
Was für ein Spaß.
Die Aussage wird ja dann interessant, wenn ein Kandidat 1 x mit Janssen geimpft wurde und 6 Monate später Aufgefrischt wurde.. Der wäre jetzt erst einmal vollständig geimpft. Sehe ich das Richtig?
Die Isolationen sind mir ziemlich Schnuppe .
Die Frage ist, ob die Janssen-Opfer jetzt täglich testen müssen....
Die Isolationen sind mir ziemlich Schnuppe .
Die Frage ist, ob die Janssen-Opfer jetzt täglich testen müssen....
gemäß der Verordnung ja, sofern sie keine 2. Impfung bislang bekommen haben
gemäß der Verordnung ja, sofern sie keine 2. Impfung bislang bekommen haben
Bitte um Hilfe, wie ich das dem Scheff belastbar nachweise
Hier sind die ganzen Hinweise:
Aber es geht mehr um Quarantäne, Einreisen usw...
Konkret haben wir die 3G-Gegel am Arbeitsplatz. Dies beinhaltet "geimpft."
Die Kontrolle erfolgt digital oder über das Impfbuch. Digital wird eine Gültigkeit angezeigt, im Impfbuch nicht.
Jetzt liegt mir ein Impfbuch vor... Dann gilt:
- Doppelt geimpfte sind XXX Tage "geimpft".
- Janssen-geimpfte sind aktuell GAR nicht mehr geimpft...? Oder YYY Tage nach der Impfung gelten sie als ungeimpft?
- Nach XXX Tagen muss nach dem vollständigen Impfstatus geboostert werden (geboostert wird in Amerika, weil hier wäre das Auffrischung oder Elognation), sonst gelten die Kollegas wieder als ungeimpft?
Irgendwie dämmert mir da was, aber wegen der ständig neuen Ideen habe ich etwas aufgegeben, die Situation zu verfolgen.... Wo ist das rechtlich belastbar zusammengefasst? Hilfe...!
Quelle oder auch in Post #274
Die Aussage wird ja dann interessant, wenn ein Kandidat 1 x mit Janssen geimpft wurde und 6 Monate später Aufgefrischt wurde.. Der wäre jetzt erst einmal vollständig geimpft. Sehe ich das Richtig?
So würde ich das auch interpretieren, aber wie ZZZ auch schon geschrieben hat, wer einmal geimpft ist, muss sich jetzt täglich testen?
Alles anzeigenBitte um Hilfe, wie ich das dem Scheff belastbar nachweise
Hier sind die ganzen Hinweise:
Aber es geht mehr um Quarantäne, Einreisen usw...
Konkret haben wir die 3G-Gegel am Arbeitsplatz. Dies beinhaltet "geimpft."
Die Kontrolle erfolgt digital oder über das Impfbuch. Digital wird eine Gültigkeit angezeigt, im Impfbuch nicht.
Jetzt liegt mir ein Impfbuch vor... Dann gilt:
- Doppelt geimpfte sind XXX Tage "geimpft".
- Janssen-geimpfte sind aktuell GAR nicht mehr geimpft...? Oder YYY Tage nach der Impfung gelten sie als ungeimpft?
- Nach XXX Tagen muss nach dem vollständigen Impfstatus geboostert werden (geboostert wird in Amerika, weil hier wäre das Auffrischung oder Elognation), sonst gelten die Kollegas wieder als ungeimpft?
Irgendwie dämmert mir da was, aber wegen der ständig neuen Ideen habe ich etwas aufgegeben, die Situation zu verfolgen.... Wo ist das rechtlich belastbar zusammengefasst? Hilfe...!
§28b Infektionsschutzgesetz behandelt 3G am Arbeitsplatz. Gemäß dieses Gesetz muss ein Nachweis nach § 2 Nummer 3, Nummer 5 oder Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung mit sich geführt werden. Corona Ausnahmeverordnung §2 befasst sich dann mit den jeweiligen Stati. Dort sind auch hinterlegt http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands (§2 Abs. 3) und http://www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands (§2 Abs. 5). Janssen zählt z.B. mit 1 Impfung als geimpft und muss sich testen.
Boosterung spielt bei 3G am Arbeitsplatz keine Rolle soweit ich weiß.
So würde ich das auch interpretieren, aber wie ZZZ auch schon geschrieben hat, wer einmal geimpft ist, muss sich jetzt täglich testen?
ja
wer einmal geimpft ist, muss sich jetzt täglich testen?
ja, denn sie sind nicht vollständig geimpft. Als vollständig geimpfter zählt man mit doppelter impfstoff und 14 Tage nach der Zweitimpfung.
Boosterung spielt bei 3G am Arbeitsplatz keine Rolle soweit ich weiß.
Da würde ich gerne nochmals nachfragen ! hat jemand ein Quelle
am besten für Landesverordnung Hessen, oder aber auch für ein anderes Bundesland !
Danke
§28b Infektionsschutzgesetz behandelt 3G am Arbeitsplatz. Gemäß dieses Gesetz muss ein Nachweis nach § 2 Nummer 3, Nummer 5 oder Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung mit sich geführt werden. Corona Ausnahmeverordnung §2 befasst sich dann mit den jeweiligen Stati. Dort sind auch hinterlegt http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands (§2 Abs. 3) und http://www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands (§2 Abs. 5). Janssen zählt z.B. mit 1 Impfung als geimpft und muss sich testen.
Boosterung spielt bei 3G am Arbeitsplatz keine Rolle soweit ich weiß.
lichen DANK! (oder der)
Boosterung spielt bei 3G am Arbeitsplatz keine Rolle soweit ich weiß.
Da würde ich gerne nochmals nachfragen ! hat jemand ein Quelle
am besten für Landesverordnung Hessen, oder aber auch für ein anderes Bundesland !
Danke
Der Status der vollständigen Impfung ist noch nicht abgelaufen... Soweit ich nachvollziehen kann, ist die dritte Impfung nach XXX Tagen gleichgestellt mit 3G plus, setzt aber nicht die "Vollständige Impfung" fort.... Ich kann mich irren.... (Und ich bewundere jene, die noch voll Motivation die Clownereien der Gesundheitspolitiker intensiv verfolgen. Ich achte nur noch auf MEINE Gesundheit, dass ICH meine Impfungen für MICH bekomme - der Rest ist mir aus privater Sicht egal. Die Begriffe "ich", "meine" und "mich" inkludieren Familie und nahe Freunde).
Mir geht es in meiner Frage um die Eingliederungshilfe und für Unternehmen!
Konkret ist die Frage , ersetzt eine Boosterimfpfung den Testnachweis ?
ja oder nein !
Danke
Beste Grüße
Mir geht es in meiner Frage um die Eingliederungshilfe und für Unternehmen!
Konkret ist die Frage , ersetzt eine Boosterimfpfung den Testnachweis ?
ja oder nein !
Danke
Beste Grüße
Ja !
Danke, hast du mir auch ein Quelle ?
Beste Grüße
Da würde ich gerne nochmals nachfragen ! hat jemand ein Quelle
am besten für Landesverordnung Hessen, oder aber auch für ein anderes Bundesland !
Moin Bernd,
der Testnachweis ist nur für Ungeimpfte interessant wenn es um die 3G-Regelung am Arbeitsplatz hinsichtlich des IfSG geht. Bei der CoSchuV Hessen ist die Boosterung dann wichtig, wenn um G-Plus-Regelungen geht. Die Geboosterten benötigen dann keinen zusätzlichen Test. Guckst Du http://www.hessen.de
Gruß Frank
Hallo Frank,
Besten Dank ! Es ändert sich halt doch recht schnell so manches und hier immer vor der Lage zu sein ist doch recht herausfordernd !
Beste Grüße
bernd
Deswegen ist es ja gut, wenn man einen hessischen Beamten im Forum hat.
Gruß Frank