3G am Arbeitsplatz

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  • Moin,

    korrekt. Wenn man das alles umsetzen will, muss man eigentlich am Eingang einen Menschen postieren, der so lange dort ausharrt, wie das Gebäude für die Beschäftigten zugänglich ist.

    Das wäre bei uns dann von 05.30 Uhr bis 19.00 Uhr (bzw. ca. 22.00 Uhr wenn Ausschüsse tagen). :/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Naja, dass ist schon plausibel. Ich mache meinen Test an meinem Freien Tag um 10:05 und gehe am nächsten Tag um 07.00 Uhr in die Arbeit, der Test ist noch gültig.

    Wenn ich dann um 12:00 Uhr zum Mittagessen gehe, ist der Test bei meiner Rückkehr ungültig und ich müsste mich testen lassen.

    Kontrollieren möchte ich das aber nicht.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Guckst Du Beitrag 257 :whistling:

    Ich meinte welcher Punkt in den FAQ's es war. Habe ihn aber schon gefunden.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Welcher FAQ ist das?

    1.1.12

    erledigt ^^

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Naja, dass ist schon plausibel.

    Moin Marco,

    ja plausibel ist das, aber dann hätte man es von Anfang an so handhaben sollen und nicht festlegen, dass beim erstmaligen Betreten der Arbeitsstätte der Testnachweis gültig sein muss und über den Tag ablaufen kann.

    Dieses Hin und Her kannst Du keinem Beschäftigten mehr verkaufen. In meinem Team habe ich einen Fahrer, der der Testpflicht unterliegt. Jeden Morgen kommt er tapfer zu mir und zeigt mir seinen aktuellen Test.

    Guudsje: "Moin, ich muss jetzt auch die Uhrzeit kontrollieren".

    Mampfred: "Wieso das denn?"

    Guudsje: "Wenn Dein Test abläuft, während Du im Außendienst bist, benötigst Du einen neuen Test, damit Du wieder rein darfst."

    Mampfred: "Kein Problem, wenn ich nachher die Post zum Landratsamt fahre, mache ich einen Abstecher zum Testcenter."

    Guudsje: Denke aber bitte daran, dass das keine Arbeitszeit ist, und da Du nicht ins Gebäude darfst, um abzustechen, musst Du einen Zeitkorrekturbeleg schreiben."

    Mampfred: 8|:cursing::evil:||

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    das BMAS hat seine FAQs zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz einem Update unterzogen. BMAS-Update

    Gruß Frank

    Da steht auch:

    • betriebliche 3G-Regelungen: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.

    Unglaublich, was für Dummheit in den Ministerien besteht....einen Impf "und" Genesungsnachweis, den werden wohl die wenigsten vorzeigen können....

    In diesem Sinne allen einen schönen Feierabend gewünscht !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • ja plausibel ist das, aber dann hätte man es von Anfang an so handhaben sollen und nicht festlegen, dass beim erstmaligen Betreten der Arbeitsstätte der Testnachweis gültig sein muss und über den Tag ablaufen kann.

    Morgen Guudsje,

    ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob dies nicht von Anfang an so gedacht war. Ob dies aber in den FAQ des BMAS oder in einem Webinar so gesagt wurde, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

    Das war ja auch schon letztes Jahr ;)

    Wir kontrollieren niemanden, der Mittags das Betriebsgelände verlässt und dann wiederkommt.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Unglaublich, was für Dummheit in den Ministerien besteht....einen Impf "und" Genesungsnachweis, den werden wohl die wenigsten vorzeigen können....

    Vielleicht ist man in den Ministerien auch schlauer als Du und denkt an die Zukunft. Durch Omikron dürfte es da bald sehr viele geben, die sowohl eine Impfung als auch einen Genesungsnachweis vorweisen können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Unsere Ungeimpften testen sich wegen dieses Hinweises in den FAQ nach Feierabend und kommen morgens mit einem Zertifikat, auf dem ja auch der Testzeitpunkt vermerkt ist. Wenn da irgendwas nach 17 Uhr steht, ist es plausibel, dass das bis zum Feierabend reicht. Mehr können wir nicht leisten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Änderung Definition geimpft/genesen:

    In der SchAusnahmV sind seit 14.01.22 die Definitionen durch Verweise auf das RKI (§ 2 Abs. 5) und das PEI (§ 2 Abs. 3) ersetzt worden. Folglich sollten wir hin und wieder dort schauen, was eigentlich aktuell gilt (wer ist nun vollst. geimpft, wer ist wie lange genesen usw.):

    http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19

    http://www.rki.de/covid-19-genesenennachweis

    (gesamt siehe https://www.buzer.de/SchAusnahmV.htm )

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Das PEI hat die Anforderungen an den Vollständigen Impfschutz in Bezug auf Johnson & Johnson geändert. Ab sofort benötigt man auch hier zwei Impfdosen.

    Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass alle Mitarbeiter die einmalig mit Johnson geimpft sind nicht mehr als vollständig geimpft sind, und sich demnach ab sofort jeden Tag Testen müssen?

    Das gleiche gilt für ungeimpfte Genesene Mitarbeiter, die nach altem Stand noch genesen sind mit der Verkürzung aber den Genesenen Status verlieren?

    Was für ein Spaß.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Das PEI hat die Anforderungen an den Vollständigen Impfschutz in Bezug auf Johnson & Johnson geändert. Ab sofort benötigt man auch hier zwei Impfdosen.

    Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass alle Mitarbeiter die einmalig mit Johnson geimpft sind nicht mehr als vollständig geimpft sind, und sich demnach ab sofort jeden Tag Testen müssen?

    Das gleiche gilt für ungeimpfte Genesene Mitarbeiter, die nach altem Stand noch genesen sind mit der Verkürzung aber den Genesenen Status verlieren?

    Was für ein Spaß.

    Hast Du bitte einen Link zu Deinem Hinweis?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick