3G am Arbeitsplatz

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  • Nein, so unwahrscheinlich ist das nicht. Es gab Ärzte die waren fast ständig im Impfzentrum und es gab auch Aktionen für einzelne Betriebe, denen spezielle Impfkabinen zugeordnet waren.

    Es gibt auch Impfzentren mit einem Stempel für das Zentrum und die Unterschrift des Arztes besteht aus einem gewellten Strich mit dem Kugelschreiber. Eine Unterscheidung oder Zuordnung ist da nicht möglich.

    Nicht alle, es gibt auch aktuell noch Etiketten ohne entsprechende Wasserzeichen.

    es geht um :

    Mögliche Hinweise auf eine Fälschung

    und Deine Informationen stammen aus wieviel dir bekanneten Impfzentren ? Einem ?8o

    Die Dokumente, die ich kenne haben unterschiedliche Unterschriften.


    Keiner verlangt von uns, dass wir sicher Fälschungen erkennen, aber die genannten Hinweise können im Kontext, wie vom geschilderten Fall von AML-Uelv, ggf. einen Verdacht erhärten.

    Wie damit umzugehen ist, muss der betreffende Betrieb, ggf. mit PR/BR etc. zusammen entscheiden.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Hallo Community,


    leider habe ich nicht die Zeit jeden Post zu lesen. Daher folgende Frage:


    Unsere Mitarbeiter sind beruflich unterwegs und fahren auch Kunden an. Nun verlangt der eine oder andere Werkschutz am Eingang zusätzlich zum Impfstatus auch einen Testnachweis an. Die Kraftfahrer testen sich morgens unter Aufsicht im Betrieb mittels Selbst-/ Laientest (Zulassung von der Bfarm liegt vor). Nun ziehen wir es in Erwägung einen entsprechenden Nachweis mit dem Titel "Dokumentation über das Vorliegen eines positiven/ negativen Testergebnisses zum Nachweis des Sars..." auszugeben (nur für betriebliche Zwecke). Nun stelle ich fest, das die Bundesländer unterschiedliche Regelungen dazu haben, wann und wer solch einen Testnachweis für betriebliche Zwecke ausstellen darf. In Hamburg heißt es "Unternehmen die über einen Sicherheitsbeauftragte verfügen müssen" dürfen Testbescheinigungen ausstellen. Weiter heißt es: "...die Testung unter Aufsicht der oder des betriebliche Testbeauftragten durchgeführt werden", "eine Berechtigung zur Ausstellung einer betrieblichen Testbescheinigung auszufüllen und... beim örtlichen Gesundheitsamt oder andere Behörde offiziell melden, dass man Testungen inkl. Testbescheingigung ausstellt?

    Bin jetzt wirklich maßlos überfordert. Müssen wir uns jetzt jedes einzelne Bundesland und die dazugehörige Regelung ansehen und entsprechend umsetzen? Wie geht ihr damit um?


    Danke im Voraus.

  • Bin jetzt wirklich maßlos überfordert. Müssen wir uns jetzt jedes einzelne Bundesland und die dazugehörige Regelung ansehen und entsprechend umsetzen? Wie geht ihr damit um?

    https://www.bmas.de/DE/Corona/…-Ein%20Testnachweis%20ist

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Hallo zusammen,

    laut Suchfunktion gab es keinen Treffer.

    Muss ein Ungeimpfter Geschäftsführer einen 3G Nachweis bringen?

    Laut FAQ BMAS 1.1.3 ist ein GF nicht als Beschäftigter aufgelistet…


    Danke für Eure Hilfe?

  • Hallo zusammen,

    laut Suchfunktion gab es keinen Treffer.

    Muss ein Ungeimpfter Geschäftsführer einen 3G Nachweis bringen?

    Laut FAQ BMAS 1.1.3 ist ein GF nicht als Beschäftigter aufgelistet…


    Danke für Eure Hilfe?

    Das BAMS sagt in den FAQ:

    Zitat
    • 1.1.8. Welche Ausnahmen sind hinsichtlich der 3G- Nachweispflichten vorgesehen?

      Beschäftigte und auch die Arbeitgeber selbst dürfen eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt. Ausnahmen sind ausschließlich

      • für die Wahrnehmung von Testangeboten in der Arbeitsstätte, die der Erlangung eines Testnachwachweises dienen und
      • für die Wahrnehmung von Impfangeboten in der Arbeitsstätte

      vorgesehen.

      Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.


    https://www.bmas.de/DE/Corona/…80f-e8d076006499bodyText3

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Ke_Jae

    Ich hoffe, dies hilft dir weiter?!


    Lt. §28b Abs. 1 Satz 1 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html)


    1) Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nur durchführen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen... sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis... zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben.

  • und Deine Informationen stammen aus wieviel dir bekanneten Impfzentren ? Einem ? 8o

    Aus 4 Impfzentren in 3 Bundesländern + 1 mobilen Impfteam.

    Die Dokumente, die ich kenne haben unterschiedliche Unterschriften.

    Ja, die Wellenlinien fallen immer unterschiedlich aus, auf einen Namen lassen sich diese aber nicht zurückführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Aus 4 Impfzentren in 3 Bundesländern + 1 mobilen Impfteam.

    Ja, die Wellenlinien fallen immer unterschiedlich aus, auf einen Namen lassen sich diese aber nicht zurückführen.

    Cool, 8)dann hast du wirklich bei einem gewissen Kollektiv Erfahrung. Was ist denn dann deine Expertenmeinung, wie man am besten einen gefälschten Impfpass identifizieren kann? ( denke eh, dass wenn irgendwo ne kl. Sifa anruft, dass das nicht zu Freundenausbrüchen bei Ärzten/Praxen führt.) Apotheker für das Dokument entwickelt wurde, haben da natürlich eine andere Lobby.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Wenn es nicht gerade eine völlig dilletantische Fälschung ist, wird man diese nicht erkennen.

    Sinnvoll wäre es gewesen die Chargen mit Impfdaten und zugeordneten Impfzentren zu dokumentieren. Mir ist nicht bekannt ob dies gemacht wurde. Am Anfang der Impfaktionen bestimmt nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ist mir eine Fälschung als SiFa nicht egal?


    Die Schutzmaßnahmen bleiben unverändert bestehen, und die 3G-Geschichte ist wieder so ein Ding, das Anderen nutzt, nicht uns als Betrieb.


    Immerhin hat die neue Kapriole einen Run unserer Verweigerer auf Janssen ausgelöst... :44:

  • Der Punkt 1.1.13 der FAQs vom BMAS ist sehr interessant. Kann mir einer dieses bestimmte Datum bei dem Abschnitt Genesene erklären (19.03.2022)?

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

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  • am 19.03. läuft die Regelung (vorerste) aus. wer also bis 20.03. genesen ist muss nicht nochmal kontrolliert werden. Bei den Leuten, die davor nicht mehr als genesen gelten muss der Testnachweis oder Impfnachweis kontrolliert werden

  • "Genesene benötigen den Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage (circa sechs Monate) zurückliegt."


    Endet die 180-Tage-Frist vor dem 19.03.2022, ist der ehemals Genesene mit den Ungeimpften gleichgestellt. Dann müssen sie sich impfen lassen oder täglich testen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • nun hab ich es kapiert ... wenn der Genesenenstatus vor dem 19.3.22 ausläuft sind ab dem Tag, an dem er ausläuft Test- oder Impfnachweis zu erbringen. Nicht ab sofort ...


    Manchmal ist man einfach zu blöd, etwas gleich zu verstehen ;)

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa ()

  • Entschuldigung, wenn ich wieder reingrätsche... aber hier geht es um 3G am Arbeitsplatz.


    Nicht um Impfquoten in Brasilien, Politik in Berlin oder persönliche Meinungen...


    Hier sollte es darum gehen, was an den Regelungen noch Klärungsbedarf hat, wie man das in der eigenen Firma einfach und unkompliziert umsetzen kann und wer eventuell mit Hinweisen oder fertigen Vorlagen versorgt werden kann...


    Für persönliche Meinungen nutzt doch bitte das andere Thema.

    Ich selber lese da gerne mit, aber andere Nutzer laufen Gefahr, dass sie wichtige Infos nicht mehr finden... kann ich absolut verstehen.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


    Einmal editiert, zuletzt von E.weline () aus folgendem Grund: Rechtschreibung... im Eifer des Gefechtes...

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    • Offizieller Beitrag

    Entschuldigung, wenn ich wieder reingrätsche... aber hier geht es um 3G am Arbeitsplatz.

    Ich möchte diesen Hinweis nochmal MIT NACHDRUCK unterstreichen!!!

    Bitte bei Thema bleiben, ab sofort lösche ich Beiträge die nicht zum Thema gehören.

    Außerdem habe ich diesen Thread "bereinigt" und entsprechende Beiträge ausgeblendet.


    Danke

    Chris

  • Guten Morgen,


    jetzt muss ich doch auch nochmal ganz blöd fragen - wie kann ich rausfinden, unter welchen Voraussetzungen wir selbst Testnachweise ausstellen dürfen, mit denen unsere Leute auf fremde Firmengelände dürfen (die eine Zutrittskontrolle für alle machen, unabhängig ob eigener MA oder externer).

    Gesundheitsamt, Landratsamt, Handlungshilfe für Unternehmen (bin in Bayern :) ) nix...