3G am Arbeitsplatz

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  • Werte Sifa Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe eine Frage in die Rund zum Thema 3G am Arbeitsplatz. Ich bitte jedoch sich auf die Beantwortung der Fragen zu reduzieren - ich möchte nicht die Persönliche Meinung eines jeden zu dieser gesetzlichen Vorschrift hören. DANKE!


    Ich bin auf der Suche nach einer guten Idee wie man der Kontrollpflicht des AG gerecht werden könnte. Es handelt sich um ein Unternehmen mit 250 Mitarbeitern. Habt ihr Vorschläge wie ihr das ab kommenden Mittwoch löst?


    Herzlichen Dank an Alle!

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  • Hi,
    bei uns sind momentan 462 MA beschäftigt und wir produzieren 24/7.

    Unsere Lösung wird ungefähr so:
    1. Alle die können sind im Homeoffice

    2. Alle vor Ort müssen vor dem Betreten ihrem Vorgesetzten den Status nachweisen, wenn noch kein Geimpft/Genesen bei der Personalabteilung vorliegt.

    3. Alle deren Status nicht bekannt ist, werden mittels Listen über die Vorgesetzten zum Schichtbeginn erfasst.

    4. Wer keinen 3G-Nachweis hat, wird nach Hause geschickt, falls Test vor Ort nicht möglich ist

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Die Geimpften und die Genesenen haben wir schon erfasst. Die Liste kann so beibehalten werden.

    Allerdings müssen wir bei den Genesenen das Datum des negativen PCR-Tests erfragen und nachtragen.


    Die nicht geimpften dürfen nach den neuen Regel arbeitstäglich einen Bürgertest in Anspruch nehmen. Der Test muss vor Dienstbeginn vorgezeigt werden. Als Dokumentation genügt eine Namensliste mit Haken beim Prüfdatum. So wird unser GF verfahren.


    Das deckt sich mit der FAQ des BMAS:

    FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hat nicht jeder Bürger nur Anspruch auf einen kostenlosen Test pro Woche?

    In der FAQ heißt es:

    "Beschäftigte haben eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können. Beschäftigte und Arbeitgeber können hierfür die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, zu denen diese aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung oder anderer Rechtsnormen verpflichtet sind, wenn diese unter Aufsicht durchgeführt werden."

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Schon klar, aber da steht nicht, dass es die mehrfach pro Woche kostenlos gibt.
    Mein Stand war:
    zwei Test durch AG angeboten plus ein Bürgertest und die restlichen zwei oder mehr muss der ungeimpfte Mitarbeiter selber bezahlen

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Schon klar, aber da steht nicht, dass es die mehrfach pro Woche kostenlos gibt.
    Mein Stand war:
    zwei Test durch AG angeboten plus ein Bürgertest und die restlichen zwei oder mehr muss der ungeimpfte Mitarbeiter selber bezahlen

    Zu den kostenlosen Bürgertests heißt es "mindestens" einmal kostenlos pro Woche. Ich denke aber, dass man das nicht mit den neuen 3G-Regeln für den Arbeitsplatz vermischen sollte.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ...hey, bitte respektiert doch in diesem Chat den ausdrücklichen Wunsch des Fragenstellers und ergiesst euch hier nicht wieder in Spekulationen...


    In diesem Sinn

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...hey, bitte respektiert doch in diesem Chat den ausdrücklichen Wunsch des Fragenstellers und ergiesst euch hier nicht wieder in Spekulationen...


    In diesem Sinn

    Der Michael

    Tut mir leid, aber ich sehe hier keine Spekulationen, sondern nur Klarstellungen zu berechtigten Fragen. Das ist m. E. ganz im Sinne der Fragestellung.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Bei uns gärt es noch, wir wissen auch noch nicht konkret, wie wir das umsetzen werden.

    Grundsätzlich gibt es eine Liste, in der dokumentiert ist, wer geimpft ist und wer nicht. Eventuell will die GF denen, die ungeimpft auf der Liste stehen, Selbsttests zur Verfügung stellen. Wie oft und wie lange, steht leider noch in den Sternen.


    Dies wird sicher ein Punkt für die ASA, die wir am kommenden Dienstag haben.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Moin,


    wir warten noch auf den genauen Wortlaut der neuen CoronaSchutzVerordnung, die 3 G Regel wird ja verpflichtend ab dem 24ten gelten. Bei unseren knapp 70 MA sind nur 3 die einen Test vorweisen müssen, so ist es sehr überschaubar, aber als Bildungseinrichtung haben wir ca. 120 TN ohne Impfung oder Genesenbescheinigung.

    Diese werden ALLE über einen Eingang ins Gebäude müssen und werden dann in einer Liste abgehackt, alle anderen bekommen eine Art Ausweis und könne so passieren.

    Da wir als Arbeitgeber verpflichtet sind, einen Nachweis über die 3G Regel zu führen, sehe ich eine Softwarelösung für ungeimpfte problematisch. Man muss sich ja täglich vom dem negativen Test überzeugen.

    Es wird sicher spannend.

    Bei den anderen Betrieben die ich betreue läuft es "leider" ähnlich.

    Glück Auf aus dem Pott


    der Jörg

  • Ich plane auch in die Richtung, dass die Vorgesetzten 3G umsetzen sollen - bei gleitender Arbeitszeit und mehreren Eingängen wird das bei uns nicht zentral machbar sein. Und die Vorgesetzten wissen doch am ehesten, wann wer anfängt. Für die ist das eine Frage von Minuten...


    Aktuell lasse ich durch unseren Rechtsberater klären, ob die neuen Regelungen einfach so kommuniziert werden dürfen, ob die Grundlage zum Abfragen des Status rechtlich ok ist und ob wir einfach so das Hausrecht bei Test-Verweigerern durchsetzen können (unentgeltlich Nachhause, ab wann Abmahnung, ab wann... naja).


    Wir haben Tests, die ich an die Abteilungen abgegeben kann, bei Geimpften sollte das Datum der letzten Impfung mal dokumentiert werden - damit man in 12 Jahren wieder nachfragen kann (kleiner Scherz von mir...). Ich habe an die Vorgesetzten bereits jetzt kommuniziert, dass es nicht deren Aufgabe sein wird, die Richtigkeit der Impfdokumente zu prüfen... um die da zu beruhigen.


    Das mit den Tests (Bürgertests, Arbeitgeber-Selbsttests) klären wir noch am Dienstag.

    Bleibt ein spannendes Wochenende.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Wir hatten eben ein Meeting über die Umsetzung.
    Generell wird es eine zentrale Stelle (mich -.-) geben, welche eine Gesamtliste der ca. 500 Mitarbeiter führt. Die Kontrollen werden von den jeweiligen Abteilungsleitern durchgeführt und entsprechend an mich weitergegeben. Dokumentiert wird bei uns:

    Name - Status - bei geimpft das Datum das technische Ablaufdatum aus der App bzw bei getesteten das letzte Testdatum und welcher Test gemacht wurde. Diese Daten darf man 6 Monate nach Erhebung aufbewahren, danach müssen diese gelöscht werden.


    Aus den FAQs zur 3G Regelung: https://www.bmas.de/DE/Corona/…fektionsschutzgesetz.html

    kann man sehr schön lesen, dass die MA keine Lohnvorzahlung erhalten sollten Sie den Status nicht nachweisen können.


    Hat jemand schon ein Rundschreiben zur Mitarbeiterinformation aufgesetzt welches mir evtl. als Vorlage gesendet werden könnte? Ich habe das Gefühl bei den vielen Infos wird das bei mir 10 Seiten lang :Lach:

    Let the music be your master

  • Bei unserem AG wurde noch nichts kommuniziert.

    Spannend auch kl. Außenstellen, kontrolliert sich dann der MA ggf. selber zwei sich gegenseitig?


    Was auch bei uns noch spannend wird, der Zugang von Besuchern ( Bürgern).

    Bisher waren die Fachabteilung der Meinung, dass es juristisch nicht möglich ist, den Bürger beim Zutritt zu einen Amt zu kontrollieren.

    ( aber wenn sie mit ÖNV gekommen sind, wurde das ja schon abgefragt. :D)

    Bin gespannt auf nächste Woche...

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Werdet ihr, sofern ihr die Kontrollen durchführt oder begleitet, den Arbeitnehmer auf dem Datenblatt unterschreiben lassen oder ist es ausreichend, nur die Daten aufzunehmen?


    Danke

  • rklobi,


    Was möchtest du mit der Unterschrift erreichen - ausser der bürokratischen Aufwand noch weiter zu erhöhen?!?!?


    Also nein, keine Unterschrift.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Glück Auf zusammen!

    Also so richtig weiß ich es noch nicht wie ich es anstellen soll... Wir arbeiten 24/7 und haben auch mehrere Zugänge zu den Werkhallen. Das einzige wären Listen indem der Schichtleiter das Vorhandensein der Tests einschreibt. Und diese Listen dann zu mir, damit ich es kontrollieren kann. Aber aufgrund das die Testzentren völlig überfüllt sind und auch nicht z.B. am Wochenende geöffnet haben werden viele Kollegen das betriebliche Testangebot nutzen wollen.

    An Werktagen kann ich und meine Vertretung natürlich die Tests der Früh und Spätschicht übernehmen - wobei ich das eigentlich auch nicht unbedingt möchte, ich habe ja auch noch anderes zu tun.

    Aber was ist am Wochenende und mit der Nachtschicht? Da müssen die Kollegen das doch eigenverantwortlich mittels Selbsttest durchführen und der Schichtleiter bestätigt die Ordnungsgemäße Durchführung. Oder wie würdet ihr das machen?

  • Der geringste Aufwand ist der Selbsttest unter Aufsicht im Betrieb. Die Aufsicht kann eine ernannte Person übernehmen, hier bietet sich der Schichtleiter an.


    In Bayern gibt es noch Betriebe mit PCR-Testpflicht für die Beschäftigten. Da braucht man zuerst einen Dienstleister, der noch entsprechende Kapazitäten für die Auswertung der Tests hat und dann ist mit diesem das weitere Vorgehen abzustimmen. Das ist auf jeden Fall ein immenser Aufwand mit hohen Kosten (geschätzt locker 800 EUR pro Monat pro Beschäftigtem).