3G am Arbeitsplatz

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  • Wir hatten auch so einen Kandidaten und haben ihn direkt abgewiesen.

    Hatte einen ganz guten Artikel gefunden, dass diese Zertifikate auch ohne Videoüberwachung des Tests ausgestellt werden.

    https://www.frankenpost.de/inhalt.videote…cd4d9fff3f.html

    https://www.24hamburg.de/hamburg/corona…e-91048016.html

    Lustig. Ich habe eben auch so ein Zertifikat vorgelegt bekommen. Vielen Dank für eure Hinweise, liebe Kollegen!

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  • Guudsje du liegst leider richtig. Der Nachweis "Geimpft" gilt nur für Impfungen mit Zulassung in der EU. Wenn der Kontrolleur Glück hat, dann hat der Geimpfte ein COVID-Zertifikat der EU (digital oder in Papierform), das darf nur nach einer Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff ausgestellt werden. Wenn der Kontrolleur Pech hat, dann muss er den Eintrag im "gelben Impfbüchlein" kontrollieren und wissen, welche Impfstoffe in der EU zugelassen sind und entsprechend anerkannt werden.

    Ansonsten läuft es mit der 3G-Regel wie erwartet chaotisch

    - Mitarbeiter kann nicht kommen, weil er am Land wohnt, kein Auto besitzt und erst mit dem Bus zur Teststelle fahren müsste, was er aber nicht darf wegen 3G im Bus (und nein liebe Großstädter, Taxi am Land ist vielerorts keine Alternative...),

    - Termine in den umliegenden Teststellen sind die nächsten Tage bereits vollständig ausgebucht. Der Arbeitgeber muss also Schnelltests unter Aufsicht organisieren, wenn er will, dass die Ungeimpften arbeiten dürfen,

    - Mitarbeiter sollten ihre Schnelltests für die Tests unter Aufsicht selbst mitbringen, können das aber nicht, weil in den umliegenden Geschäften und Apotheken die Schnelltests ausverkauft sind und ungewiss ist, wann die nächsten Lieferungen kommen,

    - Betriebe warten seit Wochen auf bereits bestellte Schnelltests und es wird spannend, ob die Versorgung mit einer ausreichenden Anzahl an Tests kein Problem ist (wie von der Politik verkündet),

    - Betriebe wollen von Mitarbeitern von Fremdfirmen die Nachweise kontrollieren und datenschutzrechtlich nicht konform dokumentieren ("ich mach mir da mal ne Kopie von"...)

    Wie sind eure ersten Erfahrungen mit dem "3G-Zirkus" in Arbeitsstätten?

  • Guudsje du liegst leider richtig. Der Nachweis "Geimpft" gilt nur für Impfungen mit Zulassung in der EU. Wenn der Kontrolleur Glück hat, dann hat der Geimpfte ein COVID-Zertifikat der EU (digital oder in Papierform), das darf nur nach einer Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff ausgestellt werden. Wenn der Kontrolleur Pech hat, dann muss er den Eintrag im "gelben Impfbüchlein" kontrollieren und wissen, welche Impfstoffe in der EU zugelassen sind und entsprechend anerkannt werden.

    Genau, das war auch mein Gedanke. Muss ich mir als AG darüber Gedanken machen, ob der Impfstatus Gültigkeit besitzt, wenn ich ein EU Zertifikat vorzeige.

    Aus meiner Sicht --> nein. Ich würde noch das Ablaufdatum des Zertifikats ansehen, vorzeigen lassen. Das war es dann aber auch schon.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (24. November 2021 um 12:11)

  • Genau, das war auch mein Gedanke. Muss ich mir als AG darüber Gedanken machen, ob der Impfstatus Gültigkeit besitzt, wenn ich ein EU Zertifikat vorzeige.

    Aus meiner Sicht --> nein. Ich würde noch das Ablaufdatum des Zertifikats ansehen, vorzeigen lasse. Das war es dann aber auch schon.

    Die App ist doch dazu da, um das genau sicherzustellen. Ein ungültiges (Nicht-EU)-Zertifikat würde sich doch nicht importieren lassen, falls es solche Zertifikate überhaupt gibt, oder doch? :/

    Ich würde daher auch höchstens das Ablaufdatum prüfen und ansonsten der Anzeige des Impfstatus in der App eine Vermutungswirkung zuweisen. Andernfalls ufert es völlig aus.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Mischungen (außer natürlich Janssen) brauchen auch immer 2 Dosen.

    jaaa??? wie sollte ich ansonsten mischen...

    oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich würde noch das Ablaufdatum des Zertifikats ansehen, vorzeigen lasse.

    Welchen Mehrwert generiert dieses Ablaufdatum?

    Wo finde ich das Ablaufdatum auf dem Ausdruck?

    Momentan kann noch kein Zertifikat vom Datum her abgelaufen sein.

    Ein ungültiges (Nicht-EU)-Zertifikat würde sich doch nicht importieren lassen, falls es solche Zertifikate überhaupt gibt, oder doch?

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bereits Apps gibt, die die Optik der bekannten Nachweisapps simulieren.

    => Die Richtigkeit des Nachweises ist zu überprüfen + die Identität des Nachweisgebers.

    Somit CovPassCheck-App + Personalausweis.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Tag,

    bei uns kam ein Mitarbeiter an, ob wir folgenden Testnachweis anerkennen:

    https://www.dransay.com/covid-test-zertifikat/

    Ich habs probiert. In unter 10 Minuten kam was. Ich musste nur ein Paar Klicks machen, eine Fake Handynummer, eine Müllmailadresse und ein beliebiger Wohnort (Maps) angeben und schon hatte ich ein Zertifikat aus Hamburg.

    Ohne das "Beamen" erfunden ist.

    Danke für den Hinweis, ich habe meine Kollegen informiert.

    CU WF

  • Ich habe das mit unserem Anwalt besprochen. Anscheinend ist das eine rechtliche Grauzone. Somit müssen wir diese Zertifikat zähneknirschend vorerst anerkennen.
    Finde ich persönlich sehr ärgerlich.

    Andere Frage:
    Wie geht ihr mit einem Verdacht eines gefälschten Impfhefts vor?

    Bsp: Ein Mitarbeiter der offen gegen die Impfung ist, viel in sozialen Medien postet und auch kein Blatt vor den Mund nimmt zeigt mir jetzt sein Impfheft mit der Impfung von "angeblich" Anfang Juni. Die Handschrift ist auch erschreckend ähnlich zu seiner eigenen. Was tun? Eigentlich sind wir nicht verpflichtet weiter zu prüfen, die Vorlage sollte uns als Arbeitgeber ja ausreichen. Aber aus meiner privaten Sicht bin ich echt total sauer und weiß nicht genau was die beste Vorgehensweise wäre.

    Let the music be your master

  • Andere Frage:
    Wie geht ihr mit einem Verdacht eines gefälschten Impfhefts vor?

    Bsp: Ein Mitarbeiter der offen gegen die Impfung ist, viel in sozialen Medien postet und auch kein Blatt vor den Mund nimmt zeigt mir jetzt sein Impfheft mit der Impfung von "angeblich" Anfang Juni. Die Handschrift ist auch erschreckend ähnlich zu seiner eigenen. Was tun? Eigentlich sind wir nicht verpflichtet weiter zu prüfen, die Vorlage sollte uns als Arbeitgeber ja ausreichen. Aber aus meiner privaten Sicht bin ich echt total sauer und weiß nicht genau was die beste Vorgehensweise wäre.

    Da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt, KÖNNTEST du ihn anzeigen wegen der Fälschung von Dokumenten.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Verdachtsfall melden, soll das Gesundheitsamt sich darum kümmern.

    Oder einfach mal dort anrufen und fragen, was in einem solchen (hypothetischen) Fall zu tun ist ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Ich habe das mit unserem Anwalt besprochen. Anscheinend ist das eine rechtliche Grauzone. Somit müssen wir diese Zertifikat zähneknirschend vorerst anerkennen.
    Finde ich persönlich sehr ärgerlich.

    Laut dem Bundesgesundheitsministerium dürfen Test nachweise nicht auf einer videoüberwachten Selbsttestung beruhen.

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/na…zma%C3%9Fnahmen

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Könnte. Aber ich bin mir ja nicht zu 100% sicher.

    Seit wann gibt es die digitalen Impfnachweise ?

    Komisch dachte im Juni gab es die schon.

    Wenn man die im Handy einscannt (CovPass) kommt eine Bestätigung ob Chargennummern echt sind. (aber da gab es teilweise so viele, das Fälscher durchaus echte benutzen)

    Bei Impfzentren ist es übrigens sehr unwahrscheinlich, dass da 2 mal der gleiche Arzt unterschrieben hat, wäre auch Indiz. Sowie gleich Kugelschreiberfarbe bei beiden Impfungen verdächtig ist.

    mal auf Apothekenseiten gesehen ?

    (untiges kann mal als PDF runterladen)

    Mögliche Hinweise auf eine Fälschung

    1. Impfabstände: Normalerweise beträgt der Impfabstand bei den mRNA-Imfpstoffen drei bis sechs Wochen, bei AstraZeneca kann der Impfabstand bis zu 12 Wochen betragen.
    2. Impfdatum: Wann ist die erste Impfung datiert? Wer hat die Impfung datiert? Hausärzt:innen impfen erst seit Anfang April.Auch im Impfzentrum können Ärzt:innen mit ihrem Praxisstempel kennzeichnen. Hier lohnt die Nachfrage, wo der Kunde/die Kundin geimpft wurde.
    3. Aufbau Impfpass: In den neuen Impfpässen ist eine extra Seite für die Corona-Schutzimpfung enthalten. Diese Dokumente stehen erst seit Kurzem zur Verfügung. Ältere Impfungen können also nicht eingetragen sein (maximal nachgetragen).
    4. Inhalt Impfpass: Bei einem ansonsten leeren Impfpass lohnt sich die Nachfrage. Handelt es sich um einen neuen Impfpass, weil der alte verloren wurde? Lag zuvor kein WHO-Pass vor (es gibt noch andere, jedoch nicht international gültige, Varianten von Impfdokumenten)
    5. Chargenüberprüfung: Die Charge des Impfstoffes muss bei der QR-Code-Erstellung nicht eingetragen werden. Dennoch kann der Sticker einen Hinweis auf Fälschung geben. Comirnaty-Etiketten tragen mittlerweile ein Wasserzeichen und der Impfstoff von Moderna einen 2D-Code. Zu Beginn mussten die Etiketten von den Impfzentren/Arztpraxen selbst ausgedruckt werden. Hier fällt die Überprüfung schwerer. Bei einer begrenzten Anzahl von Chargen könnte eine Liste zum Abgleich im Zweifelsfall angelegt werden (auf der Grundlage von eindeutig korrekt ausgestellten Impfnachweisen).
    6. Kundengespräch: Bestehen weiterhin Zweifel lohnt es sich mit dem Kunden/der Kundin in den Dialog zu treten: „Wie haben Sie die Impfung vertragen?“, „Ist schon der nächste Urlaub geplant?“, „Wie war der Ablauf im Impfzentrum? Man hört, dass es dort alles sehr zügig abläuft?“
    7. Arztkontakt: Bei Unklarheiten, die nicht beseitigt werden können, sollte der Arzt/die Ärztin angerufen werden. Bei Impfungen in der Praxis sind Daten in der Software hinterlegt. Die Praxis kann zudem Auskunft darüber geben, ob der Arzt/die Ärztin in einem Impfzentrum tätig ist.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Seit wann gibt es die digitalen Impfnachweise ?

    Komisch dachte im Juni gab es die schon.

    Wenn man die im Handy einscannt (CovPass) kommt eine Bestätigung ob Chargennummern echt sind. (aber da gab es teilweise so viele, das Fälscher durchaus echte benutzen)

    Bei Impfzentren ist es übrigens sehr unwahrscheinlich, dass da 2 mal der gleiche Arzt unterschrieben hat, wäre auch Indiz. Sowie gleich Kugelschreiberfarbe bei beiden Impfungen verdächtig ist.

    Danke für den Link.

    Der digitale Impfnachweis ist ja keine Pflicht. Deshalb reicht es ja auch, wenn er mit sein Heft zeigt

    Let the music be your master

  • Danke für den Link.

    Der digitale Impfnachweis ist ja keine Pflicht. Deshalb reicht es ja auch, wenn er mit sein Heft zeigt

    ja aber irgendwann gab es den automatisch dazu...und bei Zweifel wäre das eine Option nachzufragen, ob er den mitbringen können, da du nach dem IfSG (oder so) dazu verpflichtet bist das Zertifikat auf Echtheit zu prüfen. (muss ja so nicht stimmen, aber wer viel in Netzwerken unterwegs ist durschaut das wohl).

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Bei Impfzentren ist es übrigens sehr unwahrscheinlich, dass da 2 mal der gleiche Arzt unterschrieben hat,

    Nein, so unwahrscheinlich ist das nicht. Es gab Ärzte die waren fast ständig im Impfzentrum und es gab auch Aktionen für einzelne Betriebe, denen spezielle Impfkabinen zugeordnet waren.

    Es gibt auch Impfzentren mit einem Stempel für das Zentrum und die Unterschrift des Arztes besteht aus einem gewellten Strich mit dem Kugelschreiber. Eine Unterscheidung oder Zuordnung ist da nicht möglich.

    Comirnaty-Etiketten tragen mittlerweile ein Wasserzeichen

    Nicht alle, es gibt auch aktuell noch Etiketten ohne entsprechende Wasserzeichen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.