3G am Arbeitsplatz

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  • Ablaufzeit der Schnelltests 24h, wie ist es wenn diese Zeit wehrend der Arbeitszeit erreicht wird?

    Fallbeispiel:

    MA kommt mit einem gültigen Testnachweis und diese läuft um 12Uhr ab, der MA muss aber bis 14Uhr arbeiten. Muss er um 12Uhr wieder nach hause?

    BEIM/ZUM Betreten der Arbeitsstätte wird der Test benötigt, was danach kommt ist egal.
    Sagt ja auch die bmas, dass Abhaken der Namen am Eingang reicht...

    (so werden wir das zumindest handhaben)

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Moin,

    da es sich um eine Zugangskontrolle handelt, handhaben wir das pragmatisch. Zum Zeitpunkt des Zugangs muss der Test noch gültig sein. Läuft er dann im Laufe des Tages ab, ist das halt so. Alles andere wäre auch weltfremd.

    Wenn ich mich mittags um 14.00 Uhr in die Schlange vor dem Testcenter einreihe und erst um 17.30 Uhr drankomme, dürfte ich am nächsten Tag bis 17.30 Uhr arbeiten. Ist gerade wenig los und ich komme um 14.10 Uhr dran......

    Das kann man niemandem plausibel erklären.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das heißt, der Test kann auch 23h alt sein?

    der Test hat eine Gültigkeit von 24 h. Dann kann er theoretisch und praktisch 2 Minuten (23h58 Min) vor Ablauf der Frist seinen Zettel hinhalten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Er hatte dazu noch ein Gutachten eingereicht. Persönlich kommt mir das kritisch vor, was meint Ihr dazu?

    Hallo Herr Rittstieg,

    bezogen auf die Artikeln von AML-Uelv werden Sie auf der Seite des BMS ebenso fündig unter:

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/na…d-19-tests.html

    Hier unter Wer kann Testnachweise ausstellen, die im Rahmen von 3G-Konzepten verwendet werden können? ....Achtung Testnachweise.........

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Das heißt, der Test kann auch 23h alt sein?

    Moin,

    am besten kann man es mit der Analogie zum Personenverkehr erläutern. Wenn ich mit mit einem noch gültigen Test in einen Fernzug setze, der sein Ziel in 6 Stunden erreichen soll, mein Test aber in den nächsten vier Stunden abläuft, kann ich den Lokführer schlecht bitten, beim nächsten ICE-Halt so lange zu warten, bis ich vom Testzentrum im Bahnhof zurück bin.

    Auch im Personenverkehr gilt: Gültigkeit bei Fahrtantritt.

    Heißt für mich: Gültigkeit bei Zugang.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (23. November 2021 um 16:38)

  • Moin,

    am besten kann man es mit der Analogie zum Personenverkehr erläutern. Wenn ich mit mit einem noch gültuigen Test in einen Fernzug setze, der sein Ziel in 6 Stunden erreichen soll, mein Test aber in den nächsten vier Stunden abläuft, kann ich den Lokführer schlecht bitten, beim nächsten ICE-Halt so lange zu warten, bis ich vom Testzentrum im Bahnhof zurück bin.

    Auch im Personenverkehr gilt: Gültigkeit bei Fahrtantritt.

    Heißt für mich: Gültigkeit bei Zugang.

    Gruß Frank

    Hey Frank,

    keine Sorge, die Bahn wird so viel Verspätung haben, dass du in der Umsteigezeit in Frankfurt, Hamburg und München jeweils einen Test machen lassen kannst (und vielleicht auch tun solltest).

    :Lach::44:

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • MA kommt mit einem gültigen Testnachweis und diese läuft um 12Uhr ab, der MA muss aber bis 14Uhr arbeiten. Muss er um 12Uhr wieder nach hause?

    Bei uns soll der Test die gesamte Arbeitszeit abdecken. Also muss man sich dann nen neuen holen wenn man weiter arbeiten will. Muss aber die Führungskräfte wissen wie und ob sie das umsetzen.

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  • Das negative Testergebnis eines Schnelltests ist für insgesamt maximal 24 Stunden gültig.


    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Alles für mich plausibel aber die Frage wird dann sein: wo steht das! Im Infektionsschutzgesetz, die erst morgen veröffentlicht wird. Ist doch langsam irgendwie lächerlich oder?

    Die Frage nach der Gültigkeit von Tests beantwortet das bmas auf seiner FAQ Seite. Das ist für mich eine rechtssichere Auskunft.

    Frage 1.1.12, ganz unten: Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein.

  • Link zum aktuellen FAQ BMAS

    ein Arbeitgeberverband schreibt zum Umgang mit Monteuren, Fahrern von Speditionen :

    "Dagegen müssen Auftraggeber die gesetzlichen 3G-Regeln nicht auf Lieferanten, Kunden, Besucher, Spediteure etc. anwenden. Diese sind aber nicht gehindert, mit ihren Auftragnehmern kraft des ihnen obliegenden Hausrechts und im Rahmen der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie die Anwendbarkeit von 3G-Regelungen zu vereinbaren bzw. vorzugeben. Sie können in diesem Falle eine Sichtkontrolle in Bezug auf die zu erbringenden Nachweise vornehmen, dürfen aber die auf den Nachweisen aufgeführten (sensitiven) Daten nicht verarbeiten (speichern, übermitteln etc.), da hierfür keine gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt und insbesondere die Vorschrift des § 28b Abs. 3 S. 3 IfSG nicht einschlägig ist." 


    Gruß

    Harti

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  • N'Abend.

    Hatte heute meinen Booster und wie hier schon gesagt wurde, ist auch bei mir das technische Ablaufdatum auf ein Jahr gesetzt, d.h. 23.11.2022.

    Die Dauer der Wirksamkeit der 3. Impfung müssen wir abwarten. Derzeit gibt es meines Wissens nicht mal gesicherte Erkenntnisse zu der Frage, ab wann die 3. Impfung voll wirkt. Es soll nach 5-7 Tagen so weit sein.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wir (165 Mitarbeiter auf 3 Schichten verteilt) bieten 3 Selbsttest unter Aufsicht an. Diese Tests sind außerhalb der Arbeitszeit zu machen und werden von einem Anwesenden Abteilungsleiter bzw. stellv. Abteilungsleiter überwacht.

    Die Abteilungsleiter werden von mir geschult wie diese Tests durchzuführen sind und bekommen von der GL dies und die Kontrolle auch schriftlich Beauftragt.

    Die anderen beiden Tests müssen die Mitarbeiter selbst erbringen und den AL bei Arbeitsbeginn vorzeigen.

    Ohne einen Testnachweis, darf der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht aufnehmen.

    Bei uns gibt es nun noch eine kleine Änderung. Mitarbeiter die extern keinen Testtermin bekommen, bekommen dann von uns am Folgetag von uns einen Test gestellt, der dann eben wie die anderen überwacht wird. De Facto stellen wir diese Tests nun also an 5 Tagen zur Verfügung.

    Insgesamt war gestern ein echt anstrengender Tag. Ich werde heute noch ein betriebsinternes FAQ per Mail verschicken.

    1. Kann ich einen Selbsttest mitbringen und vor der Arbeitszeit unter Aufsicht machen:

    Nein weil ich nicht jeden Test prüfen kann und will ob dieser zugelassen wird

    2. Kann ich nach der Arbeit einen Test machen und da dieser 24 Stunden gültig ist für den nächsten Tag verwenden:

    Wenn ich den Test um 08.00 Uhr mache und am nächsten Tag um 07:30 Uhr komme gilt der Test dann noch?

    Wir haben entschieden, dass ein Test/Testnachweis vor der Arbeit gemacht werden muss bzw. vorgezeigt werden muss

    3. Was mache ich, wenn der Selbsttest in der Firma positiv ist:

    Sollte ein No Brainer sein :rolleyes:

    4. Kann ein Test oder ein Testnachweis von ungeimpften Beschäftigten verweigert werden.

    5. Ich bekomme keinen Testtermin von einer externen Teststelle

    Na eben bei uns.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Moin,

    der Arbeitgeber muss die 3G-Nachweise kontrollieren. Soweit klar. Wenn ich das IfSG richtig lese bedeutet das, dass ich bei den Impfnachweisen kontrollioeren muss, ob die Impfstoffe auf der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes stehen, ob die Anzahl der Dosen für einen vollständigen Impfschutz verabreicht wurde und ob die für einen vollständigen Impfschutz letzte erforderliche Dosis vor mindestens 14 Tagen verabreicht wurde.

    Zitat von IfSG

    Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nur durchführen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 2, Nummer 4 oder Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen

    Testnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3, Nummer 5 oder Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben.

    Zitat von §2 SchAusnahmV

    Im Sinne dieser Verordnung ist

    ...
    3.ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, und

    a) entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder

    b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht,

    Das lese ich so, dass ich den kontrollierenden Personen eine Liste an die Hand geben muss, welche Impfstoffe welche Anzahl von Impfungen benötigen und welche Impfstoffe überhaupt zugelassen sind oder liege ich da falsch?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.