prüfen die auch die Nebenbestimmungen aus der Baugenehmigung.
Natürlich werden die Nebenbestimmungen überprüft, aber das Arbeitsstättenrecht wirst Du kaum in der Baugenehmigung als Nebenbestimmung vorfinden. Ich habe in den letzten Monaten mehrfach bei uns darauf hingewiesen, dass zum Betrieb des Krankenhauses auch das Arbeitsstättenrecht zu beachten ist. Architekten, Projektleiter, Planer usw. haben mir dann oft geantwortet "aber wir haben doch eine Baugenehmigung". Meine Antwort darauf: "Bauen dürfen sie so, nur nicht nutzen!"