Automatische Absenkung bei Überladebrücken

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  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade am Thema Überladebrücke dran.


    Meine Herausforderung ist folgendes:


    Die Hersteller der Überladebrücken schreiben "die Ladebrücke senkt sich automatisch auf den LKW ab."

    Oder der komplette Vorgang geschieht automatisch.


    Wenn ich mir allerdings die DGUV Information 208-001 (Seite 10) ansehe, steht dort, dass die Ladebrücke bei Loslassen der Stellteile zum Stillstand kommen muss.


    Kann mir bitte jemand diese Diskrepanz kurz erläutern?


    Gruß

    Andreas Mattner

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  • Das eine ist Automatikbetrieb, das andere Handbetrieb. Für den Handbetrieb gilt aus Sicherheitsgründen "Zustimmungsschaltung". Für den Automatikbetrieb müssen andere Sicherheitsmaßnahmen in Kraft sein.

    Das wäre im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten

  • @Schmandhoff

    Danke für die Erläuterung.


    Bedeutet, sobald ich per Knopfdruck z.B. die Höhe verändere ist das Handbetrieb.

    Automatikfunktion bedeutet, sobald der entsprechende Knopf einmalig gedrück ist, fährt die Ladebrücke von Grundstellung bis Ladeflächeauflage selbstständig ohne erneutes betätigen irgendwelcher Knöpfe. Vom Grundverständnis richtig?


    Überladebrücken ohne Automatikfunktion und bei manuellen eingreifen in Automatikfunktion sowie manuelles verstellen einer sonst üblichen automatischen Überladebrücke muss das sofortige Stoppen greifen.

    Nur bei Nutzung der natürlichen Automatikfunktion senkt die Ladebrücke herstellerseitig automatisch ab.


    Richtig?


    Gruß

    Andreas Mattner

  • Im Prinzip schon, allerdings müssen im Automatikbetrieb Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein, die entweder den Zutritt zum Gefahrenbereich verhindern, oder falls der Bereich betreten wird, das Arbeitsmittel automatisch stillsetzen.

    Das findet alles man in der BetrSichV, u.a. in §8


    Es gäbe noch die Option, dass sich gefährdete Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen können, diese Karte würde ich aber nur ziehen, wenn das Risiko insgesamt klein ist.


    Deshalb: Gefährdungsbeurteilung.