Sicherheitsschrank u. technische Lüftung

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  • Guten Tag liebe Community,

    kurze Frage an die Experten: Gelten Sicherheitsschränke mit Umluftfiltersystemen (ohne Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt) als Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung iSd TRGS 510?

    Danke!

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  • Ein nach DIN EN 14470 Teil 1 oder 2 zertifizierter Sicherheitsschrank erfüllt in den jeweils genannten Anwendungsfällen vollumfänglich die in der TRGS 510 genannten Anforderungen.


    In DIN EN 14470-2 sind die Anforderungen an die Lüftung enthalten. Wenn deine Lüftung also danach zertifiziert ist, dann sollte das den Anforderungen entsprechen, so verstehe ich das.

    (Siehe TRGS 510 Kapitel 8 (3))

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Danke Euch. Ergo, Umluftsysteme sind keine techn. Lüftungen iS der TRGS 510?!

    VG Snooze

    "Welche Möglichkeiten der Lüftung gibt es?

    Prinzipiell werden zwei Arten der Lüftung unterschieden.

    Zum einen die freie Lüftung durch Öffnen von Fenstern oder anderen dafür geeigneten Öffnungen.

    Zum anderen die technische Lüftung mit einer Raumlufttechnischen Anlage. Eine solche Anlage fördert die Luft maschinell und hat in der Regel weitere Behandlungsfunktionen wie Reinigung der Luft (Filtern), Heizen, Kühlen, Befeuchten oder Entfeuchten.

    BGHM - Lüftung

    Kommt darauf an, was der Fokus der Technischen Lüftung ist...

    Beseitigen der Gefahr Stoffe aus dem Sicherheitsschrank? Ja - aber wohin beseitigst Du diese...

    In einem Sicherheitsschrank ohne Technische Lüftung hast du die gefahrbringende Atmosphäre immer noch im Schrank (im EX-Bereich hättest du ggf eine Zone) - dies hättest du mit hoher Lüftung nicht.

    Und dann betrachtest du das Ganze um den Schrank herum: Bläst du die Sachen einfach so in den Raum, hast du hier ggf eine Anreicherung mindestens aber eine nicht zulässige Verschlechterung der Luftqualität (AGW).

    Wieder anders sieht es mit einem Aufsatz-Filter aus... da bläst du gereinigte Luft in den Raum. Hat aber weitere Maßnahmen (Wartung, Filterwechsel, Überwachung...) zur Folge...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Danke Euch. Ergo, Umluftsysteme sind keine techn. Lüftungen iS der TRGS 510?!

    VG Snooze

    Das ist bei Umluftsystemen abhängig von der Behandlung der abgesaugten Luft.

    Es gibt wohl Umluftsysteme, die die Lösemittelhaltige Luft über Filtersysteme (Aktivkohlefilter)

    reinigen und dann in den Raum abgeben. du hast nicht überall Räume zur Verfügung, in denen du die Schrankluft ins Freie blasen kannst. Finde ich aus umwelttechnischer Sicht eh nicht sinnvoll.

    Wird dann bei der LM Bilanz (sofern erforderlich) blöd zu rechnen sein.

    Unbehandelte Luft darfst du eh nicht in einem geschlossenen Raum ableiten. Das habe ich ja noch nie gehört.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Sofern wir eine technische Lüftung (keine Umluft) verwenden werden, führen wir die Luft ins Freie ab...

  • Chris 9. November 2021 um 15:50

    Hat den Titel des Themas von „Sucherheitsschrank u. technische Lüftung“ zu „Sicherheitsschrank u. technische Lüftung“ geändert.
  • Sofern wir eine technische Lüftung (keine Umluft) verwenden werden, führen wir die Luft ins Freie ab...

    Deine Umwelt wird es dir danken.......

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  • Gelten Sicherheitsschränke mit Umluftfiltersystemen (ohne Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt) als Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung iSd TRGS 510?

    Meiner Meinung nach nein, denn dem Anhang 1 der TRGS 510 ist zu entnehmen: "

    A.1.3 Lüftung von Sicherheitsschränken

    A.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung

    (1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren des Schrankes.

    (2) Die Abluft ist an eine ungefährdete Stelle zu führen. Dies erfolgt in der Regel durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt."

    Über die Gefährdungsbeurteilung kann man aber durchaus auch Schränke mit Umluftsystem entsprechend einsetzen.

    Üblicherweise verfügen solche Systeme ja über Aktivkohlefilter. Für den üblichen Betrieb dürfte dabei keine Ex-Atmosphäre im Schrank entstehen, sofern die Filter regelmäßig gewartet und gewechselt werden. Sofern allerdings eine Havarie im Schrank stattfindet also z.B. ein Gefäß zu Bruch geht, gehe ich davon aus, dass die gängigen Aktivkohlefilter überladen werden und dann Ex-Atmosphäre im Schrank vorherrscht.

    Die Umluftsysteme sind meiner Meinung nach nur dazu da, die AGW im Schrank bei üblicher Verwendung zu unterschreiten. Weiterhin stellt der Schrank dann noch den thermischen Schutz bei einem Brand in der Umgebung sicher.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Tag,

    hier die Antwort des LiA NRW (KomNet) bzgl. o. b. Thematik:

    Sowohl die DIN EN 14470-1, bei deren Beachtung die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken als erfüllt gelten (A 1.2 (2) TRGS 510), als auch Punkt A1.3 des Anhangs der TRGS 510 sehen zumindest eine Abluft vor. Auf Umluftsysteme im Speziellen wird nicht eingegangen.

    Allerdings ist der Einsatz eines Umluftfiltersystems möglich, wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass diese Schutzmaßnahme zu mindestens einen gleichwertigen Schutz und Sicherheit sicherstellt (vgl. § 7 (2) GefStoffV). Dabei müssen Sie beispielsweise betrachten, dass nicht alle Stoffe/Gemische gefiltert werden können, die erwärmte Luft nicht abgeführt wird, die Filterleistung durch Übersättigung gemindert wird oder der Filter geschädigt werden kann.

    Dies gilt sinngemäß auch für die Frage, ob Sie die Anforderungen an „Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung“, die bspw. Punkt A1.3.2 des Anhangs der TRGS 510 fordert, vollständig erfüllen müssen.

    VG Snooze

  • Snooze hast du bitte den Link dorthin?

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    Gruß Mick

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  • Hallo,

    nochmals ein kleiner Nachschlag des AGS' bzgl. o. b. Themas. Auch nicht wirklich abschließend bzw. erhellend, aber zusammenfassend kann angenommen werden, dass Umluftfilteranlagen nicht als technische Lüftung i. S. der TRGS 510 zu betrachten wären. Sie können allerdings das Fehl einer solchen kompensieren.

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    allgemein besagt Abschnitt 5.1 Absatz 6 der TRGS 510, dass ein Lager (hier der Sicherheitsschrank) ausreichend belüftet werden muss.

    Ob dies ohne Anschluss an ein Lüftungssystem gewährleistet ist, ist von den konkreten Maßgaben der TRGS 510 zu den jeweiligen "Stoffklassen" abhängig bzw. muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag


    Dr. XXXX XXXX

    Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS

    - Geschäftsführung -