Hand-Arm-Vibration / Lärm Freischneider - Gefährdungsbeurteilung mit Herstellerangaben ausreichend?

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  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade bei einer Gefährdungsbeurteilung Arbeitssystem Freischneider.


    Für die Gefährdungsfaktoren Hand-Arm-Vibration und Lärm gibt es laut Betriebsanleitung vom Hersteller für die unterschiedlichen Schneidwerkzeuge Schalldruckpegel und den Vibrationswert mit dem jeweiligen K-Wert.


    Kann ich die Werte grundsätzlich für meine Tages-Lärm/Vibrations-Expositionspegel-Berechnung verwenden oder muss ich zusätzlich Messungen durchführen?


    Wenn ich die Daten verwende, wird der Auslösewert nicht überschritten.


    Vielen Dank für eure Hilfe.-


    EveMari

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  • Hallo EveMarie,


    wenn der Hersteller Werte und Szenarien angibt , können diese nach §3 Abs. 1 LärmVibrationArbSchV

    genutzt werden um eine Gefährdung zu beurteilen.


    Sollten die Angaben nicht ausreichen, oder es andere Erkenntnisse geben, die gegen die Richtigkeit sprechen oder die Szenarien eine Ableitung nicht ermöglichen, sind Messungen nach § 4 zu veranlassen.


    Hier ist aber die Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren zu beachten.


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man den Hersteller anschreibt und eine Frage bezüglich der Werte hat, diese einen auch helfen können. Das erspart die Messung und ist dann ja quasi wie die Betriebsanleitung.


    SG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)