Was bedeutet der Begriff Fallhöhe?

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  • Hallo zusammen,


    ich lese mir gerade das Merkblatt T053 "Brennbare Flüssigkeiten" der BG Chemie durch.


    Dort heißt es, daß explosionsgefährdete Bereiche nicht als solche ausgewiesen werden müssen, wenn die Lagerhöhe kleiner ist als die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften vorgegebene Fallhöhe.


    Ich finde allerdings auch in keinen anderen Unterlagen eine Erklärung zum Begriff Fallhöhe. Was Lagerhöhe bedeutet ist mir klar, aber dann muß Fallhöhe ja etwas anderes bedeuten, sonst macht es ja keinen Sinn? Was bedeutet also der Begriff Fallhöhe? Und wo genau sind diese Fallhöhen festgelegt (welche gefahrgutrechtlichen Vorschriften?)?

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  • Du meinst das hier....

    https://www.bgrci.de/exinfode/…-zone-2-eingestuft-werden

    Gehen wir mal von rein passiver Lagerung aus... Was kann dann noch passieren, damit eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann? Havariefall - Gebinde geht zu Bruch. Dafür braucht es aber eine bestimmte Fallhöhe, denn Gebinde für Flaschen haben per se eine definierte Bruchfestigkeit.

    Ist aber nun deine Lagerhöhe geringer als die Fallhöhe (z.B. im untersten Regalfach oder auf einer Auffangwanne), dann kann die Flasche rechnerisch nicht zerbrechen... Du brauchst dann ggf. keine Ausweisung des Lagers als EX-Bereich...

    Kommst du nun aber auf die Idee, alle Gebinde an der Decke zu lagern ... naja.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Moin,


    schau mal hier. Du musst etwas nach unten scrollen, da wirst Du fündig.


    Gruß Frank

    Danke für den Hinweis, aber passt nicht zum Thema. ;)



    Du meinst das hier....

    https://www.bgrci.de/exinfode/…-zone-2-eingestuft-werden

    Gehen wir mal von rein passiver Lagerung aus... Was kann dann noch passieren, damit eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann? Havariefall - Gebinde geht zu Bruch. Dafür braucht es aber eine bestimmte Fallhöhe, denn Gebinde für Flaschen haben per se eine definierte Bruchfestigkeit.

    Ist aber nun deine Lagerhöhe geringer als die Fallhöhe (z.B. im untersten Regalfach oder auf einer Auffangwanne), dann kann die Flasche rechnerisch nicht zerbrechen... Du brauchst dann ggf. keine Ausweisung des Lagers als EX-Bereich...

    Kommst du nun aber auf die Idee, alle Gebinde an der Decke zu lagern ... naja.

    Ja genau.

    Das leuchtet mir nicht ein. Wenn ich nun die Flasche in einem Hochregal in 8 Metern Höhe lagere, dann ist die Lagerhöhe 8 Meter. Gleichzeitig beträgt, dann die Fallhöhe auch 8 Meter, wenn die Flasche runterfällt. Die Flasche würde immer aus den 8 Metern Höhe fallen. Oder aus 5 Metern, wenn ich sie in 5 Metern Höhe lagere. Wozu da noch die Unterscheidung zwischen Lager- und Fallhöhe, wenn doch beides gleich ist? ?(

  • Ich denke, dass musst Du anders betrachten. Sofern Dein Gebinde aufgrund seiner Bruchfestigkeit eine definierte und geprüfte Fallhöhe hat, darfst du es auch nicht höher lagern.

    Fällt dein Fass 8 m nach unten und hat aber nur eine angebene Fallhöhe von 6 m, kannst Du davon ausgehen dass es dabei zerstört wird.

    Beträgt aber die Fallhöhe 10 m muss dies nicht passieren.

    Dem kannst Du entgegensteuern, indem du das Lagergut gegen Herunterfallen sicherst --> Bändern, Schrumpffolie.

    Dein Lagergut muss beim Lagern gesichert werden. Flüssige Gefahrstoffe in Auffangwannen etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

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  • Was bedeutet also der Begriff Fallhöhe? Und wo genau sind diese Fallhöhen festgelegt (welche gefahrgutrechtlichen Vorschriften?)?

    Da wirst du wohl im ADR fündig werden.


    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Danke für den Hinweis, aber passt nicht zum Thema.

    Doch ;)


    E.weline hat es ganz gut erläutert. Ich habe es halt mit den Kartons gemacht. ;)


    Du lagerst ein Gebinde in einer Höhe von 5,23m. Vom Boden Deines Lagerplatzes bis zum Fußboden sind es 5,23m. Das Gebinde fällt nach unten und legt dabei einen Weg von 5,23m zurück. In diesem Fall (welch passendes Wortspiel) ist die Fallhöhe die Strecke nach unten .


    Das Gebinde hat eine zugelassene Fallhöhe von 1.358,14m, weil es aus Kryptonid ist und nicht am Boden zerschellt oder beschädigt wird, so dass kein Havariefall eintreten kann.


    Neben dem Kryptonidbehälter steht ein Gebinde aus Glas, das ebenfalls nach unten fällt und dabei eine Strecke von 5,23m zurücklegt. Da das Glasgebinde aber nur eine Bruchfestigkeit bis zu einer Fallhöhe von 0,05m aufweist, ist die Lagerhöhe definitiv zu groß. Die zugelassene Lagerhöhe wären dann 0,04m. Ich hoffe, ich konnte es verständlich rüberbringen.


    Gruß Frank


    Edit: Zu lange formuliert und getippt. Der Rest war schneller. :) Ich denke, jetzt ist es aber klar.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Danke für die Erklärungen.


    Die Fallhöhe ist also die maximale Lagerhöhe aus der das Gebinde ohne zu zerbrechen fallen kann? Habe ich das so richtig formuliert?


    Und wo finde ich nun die Fallhöhen zu Gebinden aus Glas, Kunststoff, Blech etc? Gibt es dazu eine Datenbank?

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  • Die Fallhöhe ist also die maximale Lagerhöhe aus der das Gebinde ohne zu zerbrechen fallen kann? Habe ich das so richtig formuliert?

    Fast. ;) Es fehlt noch ein: und weiter verwendet werden kann.

    Und wo finde ich nun die Fallhöhen zu Gebinden aus Glas, Kunststoff, Blech etc?

    Auf den Gebinden. Wenn Du Dir einen banalen Reservekanister fürs Auto ansiehst, wirst Du eine Buchstaben-Zahlen-Reihenfolge finden, die dort aufgedruckt ist.


    X=Verpackungsgruppe 1

    Y=Verpackungsgruppe 2

    Z=Verpackungsgruppe 3


    In dem Dokument, das MrH verlinkt hat, findest Du die Antwort auf Deine Frage auf Seite 18.


    Für feste Stoffe und flüssige Stoffe, wenn die Prüfung mit dem zu befördernden festen oder flüssigen Stoff oder mit einem anderen Stoff, der im Wesentlichen dieselben physikalischen Eigenschaften hat, durchgeführt wird:

    Verpackungsgruppe I - 1,8 m

    Verpackungsgruppe II - 1,2 m

    Verpackungsgruppe III - 0,89 m


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hhhhm,


    jetzt stellt sich mir aber eine Frage. Lagerhöhe/Fallhöhe ist klar.

    Sofern Dein Gebinde aufgrund seiner Bruchfestigkeit eine definierte und geprüfte Fallhöhe hat, darfst du es auch nicht höher lagern.

    Der Satz kann so eigentlich nicht stimmen. Das würde ja bedeuten, dass ich den Reservekanister, um bei dem Beispiel zu bleiben, nicht in einer Höhe von 1,25m lagern darf z.B. in einem Regal. Ich verstehe das so, dass ich den Kanister zwar in einer Höhe von 1,25m lagern darf, dann aber berücksichtigen muss, dass dieser bei einem Fall eine Leckage erleiden kann.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Guudsje


    ersetze darf durch sollte........... passt besser. Oder du bänderst oder Schrumpffolie (also sicherst)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick