Falschalarm....

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  • Hallo,

    Prozess ist beschrieben, geübt und funktioniert. Sonst müsste die Feuerwehr 2x die Woche zu uns kommen - das ist auch passiert - und die hatten keine Lust mehr. Jeder Falschalarm (nicht Fehlalarm!) kostet auch 500 EUR (+ Beschwichtigungsgeschenke an die Feuerwehr).

    500 Euro ist vergleichsweise noch sehr günstig. Und ob die

    Feuerwehr Lust hat oder nicht, ist keine relevante Kategorie.

    Sicherlich kann es gerade bei freiwilligen Feuerwehren eine

    enorme Belastung darstellen. Für solche Fälle gibt es aber genug

    Stellschrauben, beispielsweise über die AAO. Wenn das bei euch

    so geklärt ist, ist es ja in Ordnung. Ich hätte da viele Bedenken.

    Warum war die Lage unklar? Die Hupe / der Alarm war aus..............

    Es kam doch aber zu einer kurzen Alarmauslösung?

    Und warum sollte man diesen dann deuten?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Da kann man mal sehen, wie schwer das zu beurteilen ist. Der Alarm war so kurz, dass verschiedene Mitarbeiter diesen auch gar nicht gehört hatten.

    Ich habe nur eine SMS von der BMA (SMS Gerät) erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte Siemens den Alarm abgeschaltet.

    Wie schon gesagt. Alarm zuckt. Raus. --> ab heute

    Das war bisher so nicht beschrieben. Die Leute sind davon ausgegangen, dass mit dem Verklingen des Alarms, die Situation sich ins Gute gewandelt hat.

    Da lag auch ein weiteres Problem.

    Ich habe ja dann, nachdem klar war, dass Siemens den Alarm ausgelöst hatte, die Situation aufgelöst.

    Und jetzt ist es gut.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    Das war bisher so nicht beschrieben. Die Leute sind davon ausgegangen, dass mit dem Verklingen des Alarms, die Situation sich ins Gute gewandelt hat.

    Ja, sieht man jetzt von den Brandschutzanforderungen an den

    Standort/Funktionserhalt usw. ab, kann es aber auch Fälle geben,

    wo durch Brandeinfluss eine BMA außer Betrieb gesetzt werden

    kann.

    Daher sollte man gemäß seiner Planung verfahren. Wird keine

    Gefahr festgestellt, ist ja der Spaß nach 15-30 Minuten vorbei und

    es kann normal weitergearbeitet werden.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ja so denke ich mittlerweile auch.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    bei Auslösung von einem Alarm, haben alle Mitarbeiter/ Besucher

    etc. das Gebäude zu verlassen.

    Dürfte für viele Betriebe zutreffen, aber nicht für alle.

    zzz, also 500 € ist ja ein Schnäppchenpreis, bei uns kostet es das 4fache. Kein Wunder, die haben ja eine Eule als SiFa ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Dürfte für viele Betriebe zutreffen, aber nicht für alle.

    Ja natürlich, wenn man jetzt aber nicht x-verschiedene

    Fälle hier darlegen möchte, reduziert man es auf eine

    grundsätzliche Botschaft: Raus.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...man kann, bei allem Hin und Her, allerdings auch bedenken, Regelungen für den Fall von Wartung, Test etc. der BMA zu treffen. Wir haben solche Arbeiten immer flächendeckend angekündigt mit dem Hinweis, dass es zu Alarmauslösungen kommen kann. Dazu wurden entsprechende Regelungen getroffen, so dass in einem oben beschriebenen Fall nicht die ganze Belegschaft aus dem Haus ist...

    Mit einer guten GB wird man feststellen, dass man hier Risiken im Nullbereich halten kann, auch wenn die "ja aber... Fraktion" sich wieder zu Wort melden kann.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Soweit ich den Brandschutz verstanden habe, kann ein Mensch ODER eine Maschine für die Alarmierung zuständig sein. Mensch kann Maschine überstimmen.

    Anzumerken sei, dass bei uns nur eine einstellige Zahl von Personen von einem Alarm betroffen sein KANN, die sich alle "per Du" kennen, und eng zusammenarbeiten.

    Eine anonyme "Masse" - ein Bürogebäude mit X Stockwerken - würde ich auch anders bewerten. Bevor man da jedem "Wenn und Aber..." erklärt, sehe ich auch nur einen Weg: "raus".

    In speziellen Fällen, wie MichaelD beschreibt, sind strategisch platzierte Warnwestenträger im Gebäude, auf die man hören müsste, anstelle der Anlage.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (29. Oktober 2021 um 08:07)

  • Hallo,

    Soweit ich den Brandschutz verstanden habe, kann ein Mensch ODER eine Maschine für die Alarmierung zuständig sein. Mensch kann Maschine überstimmen.

    Anzumerken sei, dass bei uns nur eine einstellige Zahl von Personen von einem Alarm betroffen sein KANN, die sich alle "per Du" kennen, und eng zusammenarbeiten.

    Eine anonyme "Masse" - ein Bürogebäude mit X Stockwerken - würde ich auch anders bewerten. Bevor man da jedem "Wenn und Aber..." erklärt, sehe ich auch nur einen Weg: "raus".

    In speziellen Fällen, wie MichaelD beschreibt, sind strategisch platzierte Warnwestenträger im Gebäude, auf die man hören müsste, anstelle der Anlage.

    So einfach "Mensch kann Maschine" überstimmen, ist die

    Welt dann auch nicht, gerade nicht aus baurechtlicher Sicht.

    Warum sollte man sich in das Risiko begeben, einen Alarm

    deuten zu wollen?

    Sicherlich kann man Maßnahmen ergreifen, wie es MichaelD

    beschreibt. Wenngleich ich sein Ergebnis von einem Nullrisiko

    nicht ganz teile. Den selbst wenn ich in der Zeitspanne X, z.B. 10

    bis 11 Uhr eine mögliche Auslösung in den Raum stelle und

    damit die Mitarbeiter vorwarne, kann ich den Ernstfall nicht

    gänzlich ausschließen. Sicherlich kann man das alles irgendwie

    über BSH usw. regeln. Man könnte vielleicht aber auch in

    Erwägung ziehen, generell die Wartung anders zu organisieren.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Maßnahmen sind nur sinnvoll, wenn sie Gefährdungen reduzieren.

    Wenn die Gefährdung nicht vorhanden ist, ist die Maßnahme auch nicht erforderlich.

    Laut ASR 2.2 ist klar zulässig, die Alarmierung durch Menschen ODER Maschinen durchzuführen. Wenn die maschinelle Alarmierung außer Kraft gesetzt wird (qua Order Mufti), gilt die Alarmierung durch Menschen. Das kann in der GBU so festgelegt sein - war in mehreren Betrieben so.

    Wir müssen uns im Klaren sein, wovor der Alarm schützen soll: gegen Gesundheitsschäden durch Rauch (oder Feuer). Kein Rauch - kein (Schwel)Brand - kein Gesundheitsschaden.

    Aber wie kann man sicher sein, dass während einer Testung oder während eines Falschalarms nicht ZUSÄTZLICH ein Brand ausbricht? Genau hier ist der - zulässige - menschliche Faktor einzubeziehen. Die Risikominimierung erfolgt durch den kurzen Einsatz von Brandschutzhelfern.

    Anmerkung/Frage zum menschlichen Faktor: hätte eine Brandwache die Katastrophe des Flughafenbrandes in Düsseldorf eigentlich verhindern können? Weil: irgendwo sind auch der Branderkennung Grenzen gesetzt....

  • Hallo,

    Laut ASR 2.2 ist klar zulässig, die Alarmierung durch Menschen ODER Maschinen durchzuführen. Wenn die maschinelle Alarmierung außer Kraft gesetzt wird (qua Order Mufti), gilt die Alarmierung durch Menschen. Das kann in der GBU so festgelegt sein - war in mehreren Betrieben so.

    Da täuschen Sie sich leider, da wir hier unterschiedliche Rechtskreise

    haben. Wenn eine BMA vorhanden ist und sieht man jetzt von Fällen ab,

    wo die Forderung von einer Versicherung kommt, hat diese einen

    baurechtlichen Ursprung. Sofern eine BMA ausfällt, entfällt

    auch die Nutzungsgrundlage für das betreffende Gebäude, da der

    genehmigte Zustand nicht mehr vorhanden ist. Einfach dann zu sagen,

    jetzt machen wir mal ASR A2.2 und eine GBU greift da deutlich zu kurz.

    In solchen Fällen müssen dann in Rücksprache/Weisung mit

    der Baubehörde, entsprechende Kompensationsmaßnahmen ergriffen

    werden. Und die Bandbreite, habe ich x-fach in der Praxis schon gehabt,

    ist da enorm groß. Da bewegen wir uns im Bereich von einer mobilen

    Brandmeldeanlage, über ständigen Streifendienst durch BSH, bis

    hin zur vollständigen Stellung einer Feuerwehr-Staffel (6 FA (SB))

    mit Einsatzgerät.

    Aber wie kann man sicher sein, dass während einer Testung oder während eines Falschalarms nicht ZUSÄTZLICH ein Brand ausbricht? Genau hier ist der - zulässige - menschliche Faktor einzubeziehen. Die Risikominimierung erfolgt durch den kurzen Einsatz von Brandschutzhelfern.

    Im Fall der Wartung, kann man dieses so handhaben.

    Man kann es aber auch gänzlich anders handhaben.

    Anmerkung/Frage zum menschlichen Faktor: hätte eine Brandwache die Katastrophe des Flughafenbrandes in Düsseldorf eigentlich verhindern können? Weil: irgendwo sind auch der Branderkennung Grenzen gesetzt....

    Dieses Beispiel ist in keinster Weise tauglich. Für die Tragweite

    der Brandkatastrophe gibt es nämlich viele Ursachen. Angefangen

    von den fehlerhaften feuergefährlichen Arbeiten, über den Verbau

    einer brennbaren und unzulässigen Dämmung, über defekte

    Rauch- und Brandschutztüren, mangelnde Brandverhütungs-

    schauen, über eine Flughafenfeuerwehr die keinerlei Ortskenntnisse

    innerhalb den Flughafengebäuden hatte, über mangelnde

    Funkverbindung zwischen Flughafenfeuerwehr und kommunaler

    Berufsfeuerwehr usw. Viele Menschen konnten schlicht nicht gerettet

    werden, weil es an den Ortskenntnissen gefehlt hat.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Anmerkung/Frage zum menschlichen Faktor: hätte eine Brandwache die Katastrophe des Flughafenbrandes in Düsseldorf eigentlich verhindern können? Weil: irgendwo sind auch der Branderkennung Grenzen gesetzt....

    ein ganz klares jein. Wenn die Brandwache gemerkt hätte, dass die Funken in die Dehnungsfuge hätten fallen können und die Fugen abgedichtet / verdeckt worden wären, vielleicht.

    Der ganz große Fehler war, dass falsche Baustoffen verwandt wurden.

    Alles nachzusehen in der Panoramasendung auf utube (nicht uporn!!).

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick