Hallo,
wir haben zurzeit Siemens im Haus, die unsere Raummelder und BMAen wartet und prüft. Desweiteren nimmt sie die BMA im Hochhaus, welches brandschutzsaniert wurde, in Betrieb.
Beim Prüfen ist es passiert, dass ein falscher Befehl ausgewählt wurde. Die MEchaniker haben mehrere Alarmmody aus denen sie einen auswählen können. In diesem Fall hatten sie einen
Alarm mit interner akustischer Alarmierung ausgewählt. GSD nicht auch noch extern.
Also Sprühflasche genommen anden den Melder gegangen, Alarm ausgelöst. Funktioniert. Im Haus plärrt der Alarm. Alle Mitarbeiter wollen gerade das Gebäude verlassen, da geht der Alarm wieder aus. Die Siemensianer hatten Ihren Fehler bemerkt und den Alarm abgeschaltet.
Das haben die Mitarbeiter aber natürlich nicht gesehen. Die kannten den Grund für das Wegbleiben der Akustik nicht.
So jetzt die Frage: Verlasse ich als Mitarbeiter das Gebäude oder bleibe ich drin? Die Brandschutzordnung besagt. Ich darf das Gebäude nur wieder betreten, wenn der Alarm abgeschaltet ist und es vorher eine Fraeigabe durch den Feuerhauptmann erfolgt ist. Diese wird mündlich vom Brandschutzhelfer weitergetragen.
Gebäude verlassen oder drin bleiben?