Brandschutznachweis für Kantine/Großküche

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  • Hallo in die Runde,

    wir bekommen einen neuen Pächter für unsere Kantine. Dieser möchte für die (seit ca. 15 Jahre) bereits bestehende Küche einen Brandschutznachweis haben.
    Die Kantine kann unter normalen (Nicht-Corona-) Umständen ca. 40-50 Personen gleichzeitig bewirten.

    Wie muß denn so eine Nachweis aussehen und welche Normen, bzw. Vorschriften für NRW kommen da zum Tragen?


    Danke und viele Grüße

    Harti

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  • Hallo Harti,

    gehe zum Landratsamt (Regierungspräsidium) Abteilung Brandschutz und lass eine Brandschutz-Begehung machen. Die schreiben dir dann einen Bericht, den du, nachdem die Mängel abgestellt sind, dem neuen Pächter zeigen kannst.

    Ich habe das schon mehrfach in unseren Einrichtungen gemacht.

    VG Reinhard

  • Hallo,

    Hallo in die Runde,

    wir bekommen einen neuen Pächter für unsere Kantine. Dieser möchte für die (seit ca. 15 Jahre) bereits bestehende Küche einen Brandschutznachweis haben.
    Die Kantine kann unter normalen (Nicht-Corona-) Umständen ca. 40-50 Personen gleichzeitig bewirten.

    Wie muß denn so eine Nachweis aussehen und welche Normen, bzw. Vorschriften für NRW kommen da zum Tragen?

    Siehe die Bauvorschriften NRW. Brandschutznachweis z.B.

    Stadt Hamm: https://www.hamm.de/fileadmin/user…Brandschutz.pdf

    Dieser muss vom Entwurfsverfasser/Fachplaner ausgefüllt

    werden und ist Gegenstand vom Antrag. Am besten

    wenden Sie sich mit dem gesamten Sachverhalt an die

    örtlich zuständige Baubehörde.

    gehe zum Landratsamt (Regierungspräsidium) Abteilung Brandschutz und lass eine Brandschutz-Begehung machen. Die schreiben dir dann einen Bericht, den du, nachdem die Mängel abgestellt sind, dem neuen Pächter zeigen kannst.

    Ich habe das schon mehrfach in unseren Einrichtungen gemacht.

    Sicher? Das was Sie meinen, kenne ich als Brandverhütungsschau

    bzw. je nach Bundesland auch Gefahrenverhütungsschau genannt.

    Diese werden je nach Organisation von der örtlich zuständigen

    Baubehörde/Brandschutzdienststelle oder von einem zugelassenen

    privaten Sachverständigen durchgeführt. Hier wird das Objekt auf

    Brandschutzmängel u.a. im baurechtlichen Sinne geprüft, eventuell

    vorhandene Mängel müssen unter Fristsetzung beseitigt werden.

    Man erhält von dieser Begehung einer förmliche Niederschrift.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    Hallo Harti,


    gehe zum Landratsamt (Regierungspräsidium) Abteilung Brandschutz und lass eine Brandschutz-Begehung machen. Die schreiben dir dann einen Bericht, den du, nachdem die Mängel abgestellt sind, dem neuen Pächter zeigen kannst.

    Ich habe das schon mehrfach in unseren Einrichtungen gemacht.


    VG Reinhard

    Eine Brandverhütungsschau ersetzt keinen Brandschutznachweis und betrachtet in der Regel den Brandschutz nicht ganzheitlich. Zudem kann man sich "Sorgen an Land ziehen" die man gar nicht haben möchte. Ferner ist eine Kantine alleine gar nicht überprüfpflichtig.

    Sofern keine Nutzungsänderung stattfindet ist das Erstellen eines Brandschutznachweises gar nicht erforderlich. Daher kann der Pächter diesen nicht einfordern. Sofern ihr Ihm doch etwas geben wollt, wäre die Baugenehmigung zur Nutzungseinheiten samt baulicher Auflagen das richtige Dokument. Dies ist der Zustand der auch im Bestand vorherrschen müsste. Ein neuer Brandschutznachweis hat ohne neue Baugenehmigung eh keine Rechtswirkung, daher auch "sinnlos".

    Grüße

    J.H.J

    Beste Grüße

    J.H.J

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