Daraus wird trotzdem kein Arbeitsunfall.
Der AG könnte zur Haftung herangezogen werden. Man kann sich denken, was das dann für Konsequenzen hat.
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Neues Benutzerkonto erstellenDaraus wird trotzdem kein Arbeitsunfall.
Der AG könnte zur Haftung herangezogen werden. Man kann sich denken, was das dann für Konsequenzen hat.
Hallo Zusammen,
es ist ein Arbeitsunfall, jedoch nicht Meldepflichtig, weil hier keiner länger als 3 Tage krankgeschrieben war.
Es muss nicht plötzlich passieren sondern hier gilt Zeitlich begrenzt und das kann auch mal ein paar Tage dauern.
Da die Kaffeemaschine vom Arbeitgeber gestellt wird ist es ein Arbeitsmittel und daher unterliegt dieser der Betriebssicherheitsverordnung mit allen Maßnahmen. z.B. befähigte Person, Unterweisung, Betriebsanweisung, Prüfung und und und ...
Ist vergleichbar mit dem klassischen Fall - Gefahrstoff in eine Trinkflasche umfüllen - ein Mitarbeiter nimmt einen Schluck.
Gruß
Viktor
Alles anzeigenHallo Zusammen,
es ist ein Arbeitsunfall, jedoch nicht Meldepflichtig, weil hier keiner länger als 3 Tage krankgeschrieben war.
Es muss nicht plötzlich passieren sondern hier gilt Zeitlich begrenzt und das kann auch mal ein paar Tage dauern.
Da die Kaffeemaschine vom Arbeitgeber gestellt wird ist es ein Arbeitsmittel und daher unterliegt dieser der Betriebssicherheitsverordnung mit allen Maßnahmen. z.B. befähigte Person, Unterweisung, Betriebsanweisung, Prüfung und und und ...
Ist vergleichbar mit dem klassischen Fall - Gefahrstoff in eine Trinkflasche umfüllen - ein Mitarbeiter nimmt einen Schluck.
Gruß
Viktor
Es kann kein Arbeitsunfall sein, weil der Unfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen muss. Im englischen sagt man "Work related".
Hhhhhm,
ich weiß ja nicht, wie das bei Euch ist, aber bei mir entscheidet der Unfallversicherungsträger über die Anerkennung als Arbeitsunfall.
Gruß Frank
Jou, sehe ich auch so. Schreibt doch ruhig. Die BG wird sich schon äußern
Hhhhhm,
ich weiß ja nicht, wie das bei Euch ist, aber bei mir entscheidet der Unfallversicherungsträger über die Anerkennung als Arbeitsunfall.
Gruß Frank
Ganz klares ja - einreichen --> Entscheidung folgt.
Die DGUV beschreibt einen Arbeitsunfall acuh auf ihrer Homepage.
Hhhhhm,
ich weiß ja nicht, wie das bei Euch ist, aber bei mir entscheidet der Unfallversicherungsträger über die Anerkennung als Arbeitsunfall.
Gruß Frank
Naja, man darf ja trotzdem ne Meinung dazu haben. Ansonsten kann man auch bei quasi beliebigen Fragestellungen schreiben: "ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei mir entscheidet am Ende der Richter ob die Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend waren."
Entscheidet der Richter bei Anerkennung von Arbeitsunfällen übrigens auch oft genug anders als der Unfallversicherungsträger.
Gruß Moritz
Naja, man darf ja trotzdem ne Meinung dazu haben. Ansonsten kann man auch bei quasi beliebigen Fragestellungen schreiben: "ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei mir entscheidet am Ende der Richter ob die Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend waren."
Entscheidet der Richter bei Anerkennung von Arbeitsunfällen übrigens auch oft genug anders als der Unfallversicherungsträger.
Gruß Moritz
Meinung ist an dieser Stelle der falsche Ausdruck.......
Meinung ist an dieser Stelle der falsche Ausdruck.......
Da hast du Recht. "Fachlich begründete Einschätzung" besser?