Kaffeemaschine - Arbeitsunfall

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  • Daraus wird trotzdem kein Arbeitsunfall.

    Der AG könnte zur Haftung herangezogen werden. Man kann sich denken, was das dann für Konsequenzen hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Zusammen,


    es ist ein Arbeitsunfall, jedoch nicht Meldepflichtig, weil hier keiner länger als 3 Tage krankgeschrieben war.

    Es muss nicht plötzlich passieren sondern hier gilt Zeitlich begrenzt und das kann auch mal ein paar Tage dauern.


    Da die Kaffeemaschine vom Arbeitgeber gestellt wird ist es ein Arbeitsmittel und daher unterliegt dieser der Betriebssicherheitsverordnung mit allen Maßnahmen. z.B. befähigte Person, Unterweisung, Betriebsanweisung, Prüfung und und und ...


    Ist vergleichbar mit dem klassischen Fall - Gefahrstoff in eine Trinkflasche umfüllen - ein Mitarbeiter nimmt einen Schluck.


    Gruß

    Viktor

  • Komnet

    Es kann kein Arbeitsunfall sein, weil der Unfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen muss. Im englischen sagt man "Work related".

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

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  • Hhhhhm,


    ich weiß ja nicht, wie das bei Euch ist, aber bei mir entscheidet der Unfallversicherungsträger über die Anerkennung als Arbeitsunfall. :saint:


    Gruß Frank

    Ganz klares ja - einreichen --> Entscheidung folgt.

    Die DGUV beschreibt einen Arbeitsunfall acuh auf ihrer Homepage.

    Arbeitsunfall

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hhhhhm,


    ich weiß ja nicht, wie das bei Euch ist, aber bei mir entscheidet der Unfallversicherungsträger über die Anerkennung als Arbeitsunfall. :saint:


    Gruß Frank

    Naja, man darf ja trotzdem ne Meinung dazu haben. Ansonsten kann man auch bei quasi beliebigen Fragestellungen schreiben: "ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei mir entscheidet am Ende der Richter ob die Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend waren."

    Entscheidet der Richter bei Anerkennung von Arbeitsunfällen übrigens auch oft genug anders als der Unfallversicherungsträger.


    Gruß Moritz

  • Naja, man darf ja trotzdem ne Meinung dazu haben. Ansonsten kann man auch bei quasi beliebigen Fragestellungen schreiben: "ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei mir entscheidet am Ende der Richter ob die Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend waren."

    Entscheidet der Richter bei Anerkennung von Arbeitsunfällen übrigens auch oft genug anders als der Unfallversicherungsträger.


    Gruß Moritz

    Meinung ist an dieser Stelle der falsche Ausdruck.......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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