Moin Crew,
die Publikation der DGUV 205-023 empfiehlt für Betriebe bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von 5 % Brandschutzhelfern unter den Beschäftigten. In Abhängigkeit der individuellen Gefährdung "kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein".
Wie legt Ihr dieses "deutlich höher" aus? Was sind eure Rahmkriterien für eure Auslegung?
(Erfahrungsaustausch wünschenswert)
Beste Grüße
J.H.J