"deutlich höhere Ausbildungsquote" Brandschutzhelfer

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  • Moin Crew,

    die Publikation der DGUV 205-023 empfiehlt für Betriebe bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von 5 % Brandschutzhelfern unter den Beschäftigten. In Abhängigkeit der individuellen Gefährdung "kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein".

    Wie legt Ihr dieses "deutlich höher" aus? Was sind eure Rahmkriterien für eure Auslegung?

    (Erfahrungsaustausch wünschenswert)

    Beste Grüße

    J.H.J 8)

    Beste Grüße

    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J (25. Oktober 2021 um 11:37)

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  • Wir handhaben das gefährdungsbezogen, allerdings haben wir keine Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung und gehen auch nicht in besonderem Maße mit Gefahrstoffen mit Brandgefährdung um:

    Leute die feuergefährliche Arbeiten audführen haben alle einen Feuerlösch-Kurs absolviert.

    In Bürogebäuden die gesprinklert sind, haben wir gar keine solche Leute, sondern nur Räumungshelfer.

    In ungesprinklerten Bürogebäuden streben wir die 5% an.

  • Hallo,

    kann man pauschal so nicht beantworten.

    In zahlreichen Bereichen, z.B. Kitas habe ich nahezu immer

    alle Erzieherinnen und Erzieher/sonstige Mitarbeiter in der

    BSH-Ausbildung.

    Letztlich ist es doch auch eine Frage, wie möchte es ein

    Unternehmen handhaben? Gerade bei der Urlaubsplanung

    muss ich natürlich die 5 Prozent berücksichtigen, ebenso

    aber auch bei Krankheiten. Wenngleich man das natürlich

    nicht planen kann. Daher wird man immer mehr als fünf

    Prozent ausbilden müssen, um Krankheit/Urlaub/ Fortbildungen

    abfedern zu können. Bildet man alle aus oder deutlich mehr,

    so muss man sich als Unternehmen mit solchen Fragen

    nicht wirklich beschäftigen.

    Natürlich spielt hier aber auch eine Rolle, ob man BSH

    intern oder extern ausbilden lässt. Bildet man intern aus,

    ist das natürlich mit einem ganz anderen Kostenaufwand

    verbunden, als bei einer externen Ausbildung. Wirtschaftliche

    Erwägungen können damit auch eine Rolle spielen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • danke für eure Ansichten, soweit.

    Meine Erfahrungen:

    Als Krankenhausbetrieb unterrichten wir alle Mitarbeiter in der Entstehungsbrandbekämpfung mittels Löschtraining (externer Dienstleister). Weiterhin ergibt unsere Gefährdungsbeurteilung 10 % BSH (Zielformulirerung), die dann Sonderbetrachtungen mit Überwachung/Reflektion im Alltag und Evakuierungsaufgaben im Realfall zusätzlich haben. Damit fühle ich mich eigentlich gut aufgestellt ...

    Ein Austausch über solche "schwammige" Formulierungen ist jedoch nie verkehrt.

    Beste Grüße

    J.H.J

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