Gefahrstoffmanagement im ambulanten Pflegedienst

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  • Hallo,

    bei folgender Frage bin ich unschlüssig und freue mich über sachdienliche "Ideen":

    Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes übernehmen Reinigungsarbeiten in Häuslichkeiten. Hier werden (in jedem Haushalt andere) vorhandene Reinigungsmittel verwendet. Nun gibt es ja die Pflicht gelagerte und verwendete Arbeits- und Gefahrstoffe in einem Kataster ausfzulisten, hier die Gefahren zu beurteilen etc.. Da es ein ganzer Sack voll Haushalte ist, wäre das hier nicht zu leisten.

    Wie geht ihr in dieser Situation vor? Was ratet ihr der Pflegedienstleitung? Wie kann man den Pflegedienst rechtlich auf die sicher Seite stellen?

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  • Hallo @Kalh

    darauf achten, dass bei den verwendeten Reinigungsmitteln und den Reinigungstätigkeiten eine geringe Gefährdung (siehe Abschnitt 6.2 der TRGS 400) vorliegt. Dann ist der Aufwand recht gering, um in Sachen Arbeitsschutz auf sicherer Seite zu stehen.

    Aber dabei auch drauf achten, wie die Dauer der Reinigungstätigkeiten ist und dadurch eventuell Feuchtarbeit vorliegt...

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hier werden (in jedem Haushalt andere) vorhandene Reinigungsmittel verwendet. Nun gibt es ja die Pflicht gelagerte und verwendete Arbeits- und Gefahrstoffe in einem Kataster ausfzulisten, hier die Gefahren zu beurteilen etc.. Da es ein ganzer Sack voll Haushalte ist, wäre das hier nicht zu leisten.

    Nicht notwendig, denn diese Regelungen gelten nicht in Privathaushalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hmmm... der Privathaushalt wird beim ambulanten Pflegedienst hier ja quasi zum Arbeitsplatz oder sehe ich das zu streng?

    porcupine betrachte ich (theoretisch und logisch) die Mengen der verwendete Reinigungsmittel bin ich natürlich schnell bei geringfügiger Gefährdung. Entbindet mich das von der Dokumentationspflicht? Oder anders gefragt: Du schreibst "Dann ist der Aufwand recht gering, um in Sachen Arbeitsschutz auf sicherer Seite zu stehen". Von welchem Aufwand sprichst du konkret. Was gehört für dich dann trotz geringer Gefährdung zu Mindestanforderungen/-pflichten?

  • Einfach mal §1 der Gefahrstoffverordnung durchlesen. Private Haushalte sind da explizit ausgenommen. Diese müssen somit kein Verzeichnis führen usw.

    Als Dienstleister müsst Ihr allerdings für den Schutz eurer Beschäftigten achten. Allerdings gibt es ja noch den Passus geringe Exposition, geringe Gefährdung und da wird üblicherweise immer auf den Umgang im privaten Haushalt verwiesen für den in der Regel diese Bedingungen zutreffen. Dies muss nur als solches dokumentiert werden, dann ist man raus aus den anderen Vorgaben der GefStoffV.

    Haushaltsübliche Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzhandschuhe sollten trotzdem obligatorisch sein.

    Allerdings stelle ich mir die Frage, warum ist ein Pflegedienst mit Reinigungsarbeiten beschäftigt?

    Körperpflege kann ich mir ja noch vorstellen aber andere Reinigungsarbeiten passen für mich nicht so ganz zur Pflegetätigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • hallo @Kalh alles, worauf man bei geringer Gefährdung verzichten dürfte, steht in der TRGS 400 im Abschnitt 6.2 drin. Aber wie AxelS schon geschrieben hat, ist das für private Haushalte ohnehin nicht relevant, weil in §1 GefStoffV explizit ausgenommen.

    Allerdings würde ich dann mal prüfen, wie lange die Reinigungstätigkeiten dauern und ob man da durch Tragen von (flüssigkeitsdichten) Handschuhen eventuell n den Bereich der Feuchtarbeit kommt...

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

    Zur Info: Die Pflegenden machen keine Reinigungsarbeiten. Es gibt aber Mitarbeiter des Pflegedienstes, die genau dafür angestellt sind.

    Logisch brauche ich als Privathaushalt kein Gefahrstoffmanagement betreiben. Darum geht es aber hier nicht, sondern um Mitarbeiter, die mit Gemischen arbeiten, die beim Unternehmen (namentlich) nicht bekannt sind.

    Ich hatte gehofft, im Forum jemanden zu finden, der ein Unternehmen betreut, dass in ähnlicher Situation ist und aus der Praxis berichten kann. Was ich aber aus euren Nachrichten heraus lese: "haushaltsnahe" also geringe Gefährdung in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung für Reinigungsarbeiten dokumentieren... und hoffen, dass Kontrollorganen das so reicht! Das könnte man dann nur ganz allgemein über die verwendeten Mengen machen. Eine Beurteilung von der stofflichen Seite aus, setzt ja wieder eine Auflistung (SDB etc. ...) selbiger voraus. Das genau wollen wir vermeiden.

    Was ich dem Unternehmen noch vorschlagen werde ist eine entsprechende Unterweisung des Reinigungspersonals nach Betriebsanweisung. So sollte es gehen...

  • Was ich dem Unternehmen noch vorschlagen werde ist eine entsprechende Unterweisung des Reinigungspersonals nach Betriebsanweisung

    Darf ich fragen ..... nach welcher Betriebsanweisung die Unterweisung gemacht werden soll?

    Allerdings würde ich dann mal prüfen, wie lange die Reinigungstätigkeiten dauern und ob man da durch Tragen von (flüssigkeitsdichten) Handschuhen eventuell n den Bereich der Feuchtarbeit kommt

    vermutlich werden die Handschuhe nicht nur bei Reinigeungstätigkeiten verwendet

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Darf ich fragen ..... nach welcher Betriebsanweisung die Unterweisung gemacht werden soll?


    Klar darfst du ;) Die Betriebsanweisungen, die ich liefern werde natürlich: Einmal für Reinigungstätigkeiten selber (allgemein) und eine nach Biostoffverordnung. Natürlich gehört auch eine Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen dazu. Man denke nur mal an ätzenden Sanitärreiniger. Aber da kommen wir schon fast in andere Thematiken.


    Klar ist, dass Haushaltshandschuhe (richtig) verwendet werden müssen. Da die Tätigkeiten in den Haushalten streng getrennt sind bezogen auf die ausführenden Personen, sollte dein Gedanke aber kein Problem sein.

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  • Darf ich fragen ..... nach welcher Betriebsanweisung die Unterweisung gemacht werden soll?

    und... Eine Betriebsanweisung für die verwendeten Gemische und damit eine stoffbezogene Unterweisung kann man ja nicht machen ohne Kataster/Liste und SDB...

    Einmal editiert, zuletzt von KaIh (26. Oktober 2021 um 08:48)

  • Eine Betriebsanweisung für die verwendeten Gemische und damit eine stoffbezogene Unterweisung kann man ja nicht machen ohne Kataster/Liste und SDB...

    Jo und deshalb würde ich das so nicht empfehlen.....

    Was ich dem Unternehmen noch vorschlagen werde ist eine entsprechende Unterweisung des Reinigungspersonals nach Betriebsanweisung

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • heraus lese: "haushaltsnahe" also geringe Gefährdung in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung für Reinigungsarbeiten dokumentieren.

    Wenn Du über die Gefährdungsbeurteilung auf geringe Exposition, geringe Gefährdung kommst und das dokumentierst bist Du raus,

    Allerdings wenn es die tägliche Vollzeitarbeit ist, zu reinigen, kann ich mir nicht vorstellen, dass man zu dieser Einstufung kommt.

    eine entsprechende Unterweisung des Reinigungspersonals nach Betriebsanweisung.

    Für die Betriebsanweisung wird zunächst die Gefährdungsbeurteilung benötigt.

    Darum geht es aber hier nicht, sondern um Mitarbeiter, die mit Gemischen arbeiten, die beim Unternehmen (namentlich) nicht bekannt sind.

    Müssen die namentlich bekannt sein? Meiner Meinung nach nicht unbedingt, denn in Privathaushalten werden in der Regel immer ähnliche Reinigungsmittel mit vergleichbaren Gefährdungen eingesetzt.

    Eine Beurteilung von der stofflichen Seite aus, setzt ja wieder eine Auflistung (SDB etc. ...) selbiger voraus.

    Ich würde hier Reinigungsmittelklassen definieren und keine einzelnen Produkte auflisten.

    Also z.B. Sanitärreiniger sauer, Sanitärreiniger chlorhaltig, Fensterreiniger, Fußbodenreiniger usw.

    Dann zu den Klassen 1-2 exemplarische SDB beschaffen. Daraus kann man dann eine Gefährdung beurteilen und, sofern notwendig eine Betriebsanweisung erstellen. Ich schätze man kann hier problemlos mit 2-3 Sammelbetriebsanweisungen auskommen.

    Entsprechend der BA dann unterweisen und den Beschäftigten die notwendige PSA mitgeben, mit Ersatzmaterial.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde hier Reinigungsmittelklassen definieren und keine einzelnen Produkte auflisten.

    Also z.B. Sanitärreiniger sauer, Sanitärreiniger chlorhaltig, Fensterreiniger, Fußbodenreiniger usw.

    Tipp: GISBAU bzw. WINGIS der BG Bau

    GISCODES für Reinigungs- und Pflegemittel

    https://www.wingisonline.de/giscodes.aspx

    Das Reinigungs(Bau)-Gewerbe arbeitet nach diesem Prinzip. Siehe auch entsprechende DGUV-Branchenregel "Gebäudereinigung".

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  • Tipp: GISBAU bzw. WINGIS der BG Bau

    Kann man machen, allerdings wird kaum jemand die Giscodes auswendig kennen, somit ist eine Einteilung danach nicht zielführend, da wären mir umschreibende Namen, wie ich sie genannt hatte lieber.

    Linktipp

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wäre es SEHR aufwendig, eine Tasche mit eigenen Reinigungsmitteln zur Verfügung zu stellen?

    Weil... In den haushaltsüblichen, duftenden, farbigen, bunten Mitteln ist viel Zeug drin, was zum Saubermachen VÖLLIG unnötig ist, aber allergen/sensibilisierend sein kann. Ihr bracht ja keine 15l-Kanister für Haushalte.

    Aus meiner Sicht reichen im Haushalt zwei Mittel:

    1. Alkohol-Tensid-Lösung für alle Flächen (Bsp.: Frosch Fensterreiniger)

    2. Kalklöser bei Kalkflecken (Bad)

    Toilettenreiniger.... Kann man nehmen, muss man aber nicht. Frosch und ein Kalklöser reichen auch dafür. Wenn es hartnäckiger wird: professionelle Putzfirma buchen!

    Schutzbrille bei Kalklöser nicht vergessen...

  • Vielleicht ließe sich sowas auch vertraglich regeln?


    Macht meine Putzfee auch:

    wenn sie ihre Mittel nutzt, 1€ mehr pro Stunde.

    Damit müsste ich dann weniger kaufen und komme aufs gleiche etwa preislich am Monatsende raus.

    Und für das tägliche "drüber wischen" brauch ich nur noch einen leichten Reiniger.


    Da kann im Pflegedienst ja auch mit der geringeren Gefährdung der eingeschränkten Personen argumentiert werden.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

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    Ich habe für unsere kompletten Reinigungsdienste, Werkstätten und Pflegedienste Gefahrstoffkataster und Gefährdungsbeurteilungen erstellt, bzw. erstellen lassen. Ich betreue sechs Verwaltungseinheiten und vier Kliniken.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Doch habe ich. Jetzt hack doch nicht dauernd auf mir rum. Du bist ja wie Frank.

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