Eine Betriebsanweisung für alle Küchengeräte

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  • Moin,

    ich stelle mir eine Sammelbetriebsanweisung etwas schwierig vor, da es bei den einzelnen Geräten ja durchaus Gefährdungen gibt, die es bei anderen Geräten nicht gibt, insofern müsste man im Text dann doch wieder auf das zugehörige Gerät verweisen. Entweder wird die BA zu allgemein oder ich habe dauernd Textstellen, die immer nur für ein Gerät gelten.

    Gruß Frank

    Sieh auch mal hier. DGUV I 21 - 010 Sicherheit durch Betriebsanweisungen

    INteressant ist dabei die Nummer 3. Hier wird darauf hingewiesen, dass BA objekt- und adressatebezogen sein müssen. Bei glaeichartigen Gefahrenlagen oder Schutzmaßnahmen, dieses in einer BA abgehandelt werden kann.

    Grundlage aller BA ist die Gefährdungsbeurteilung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Die Frage ist: wozu werden die Geräte genutzt? Für den Pausenkaffee? Dann ist das Kaffeekochen etc. eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und man benötigt keine BA.

    Werden die Geräte als Arbeitsmittle genutzt, benötigt man hingegen sehr wohl eine BA. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Gemäß BetrSichV müssen die Informationen des Herstellers beachtet werden. ALSO: zuallererst muss man die Bedienungsanleitung lesen. Wenn die nicht vorhanden ist: Geräte außer Dienst nehmen.

  • Sieh auch mal hier. DGUV I 21 - 010 Sicherheit durch Betriebsanweisungen

    INteressant ist dabei die Nummer 3. Hier wird darauf hingewiesen, dass BA objekt- und adressatebezogen sein müssen. Bei glaeichartigen Gefahrenlagen oder Schutzmaßnahmen, dieses in einer BA abgehandelt werden kann.

    Grundlage aller BA ist die Gefährdungsbeurteilung.

    Genau. Die GBU zeigt sicher auch, dass die Geräte nicht an überlasteten oder gar kaskadierten Steckdosenleisten hängen. Auch das sollte in der Sammel-BA aller Kaffeemaschinen stehen. Sollte wirklich ein Auditor genau hinsehen, macht das einen guten Eindruck.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.