Zweiter Fluchtweg im Flucht und Rettungsplan

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  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.


    Muss bzw. sollte ein zweiter Fluchtweg in einem Flucht- und Rettungsplan gesondert bzw. anders gekennzeichnet werden? Ich meinte damit explzit die Darstellung in einem Plan. Wie kann ansonsten jemand, der einen solchen Plan zum ersten Mal sieht erkennen wo der erste und wo der zweite Fluchtweg sind? Danke euch im Voraus für das Antworten

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  • Hallo,


    ALLE Flucht- und Rettungswege sind im F+R Plan einheitlich

    darzustellen. Siehe dazu ASR A1.3 6, Abs.2 Man macht hier

    keine Wertigkeit. Sicherlich kann es aber Fälle geben, in denen

    man den zweiten F+R Weg kennzeichnet. Beispielhaft kann das

    geboten sein, wenn es sich hier um einen zweiten Flucht- und

    Rettungsweg handelt, der erst über die Geräte der Feuerwehr

    (Drehleiter, tragbare Leitern etc.) zustande kommt. Hier sollte

    man im F+R Plan an der jeweiligen Stelle (Rettungsfenster/ Balkon

    bzw. anleiterbare Stelle) das entsprechende Symbol (siehe Anhang)

    im Plan aufnehmen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • in Ergänzung, siehe hier:


    https://www.baua.de/DE/Angebot…df?__blob=publicationFile


    Dem Anhang können Sie einen Musterplan zur Orientierung

    entnehmen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich glaube, das sollte im Brandfall keinen großen Unterschied machen ("nee nicht hier lang - ist ja nur der zweite Fluchtweg...?").


    In unseren Plänen wird da nicht unterschieden - alle müssen zu jeder Zeit nutzbar sein.


    Je nach Anzahl der MA, Gestaltung der Gebäude kommen unterschiedliche Wege zustande (zweiter Ausgang ins Freie, Ausstiege durchs Fenster im Keller oder EG, Notausstiege mit Anleitern durch Feuerwehr...)

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Nur gelten die nicht für eventuelle Fremdpersonen (Kunden, Handwerker etc.), deshalb nicht zu weit weg diskutieren.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Nur gelten die nicht für eventuelle Fremdpersonen (Kunden, Handwerker etc.), deshalb nicht zu weit weg diskutieren.

    Flucht- und Rettungswegepläne sind gerade für Besucher und Fremdfirmernmitarbeiter. Die kennen sich nämlich gar nicht im Gebäude aus.

    Mitarbeiter müssen ihre F + R kennen. Das ist eine Holschuld eines jeden Mitarbeiters. Mit dem Arbeitsplatz und seiner Umgebung vertraut machen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,


    ich sehe es wie Mick1204, sicherlich kann es auch Ausnahmen

    geben. So zum Beispiel wenn es deutlich mehr als zwei F+R

    Wege gibt bzw. Größe vom Unternehmen/ unterschiedliche

    Abteilungen.


    Unabhängig von den F+R Plänen sollte man nicht vergessen,

    es ist immer auch noch eine Kennzeichnung der F+R Wege

    vorhanden, BSH/ Evakuierungshelfer die im Notfall auch

    vorhanden sind. Ein F+R Plan ist daher ein mögliches Hilfs-

    mittel, es gibt aber auch noch andere. Letztlich kommt es

    doch im Brandfall auch darauf an, ob beispielsweise ein

    F+R Weg durch Feuer/ Rauch nicht mehr genutzt werden

    kann. Das Wissen von F+R Wegen ist bei Mitarbeitern wichtig,

    es sollte immer aber auch vermittelt werden, es gibt im

    Zweifelsfall auch noch andere Wege. Nicht damit sich

    Mitarbeiter/innen nur auf einen Weg beschränken und

    damit eine Gefahr eingehen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Unterweisen tu ich die F + R nicht. In den Brandschutzunterweisungen verweise ich darauf, wie F + R gekennzeichnet sind. Ich stets bemüht bin, diese auch freiräumen zu lassen, dafür aber die Notausgangstüren immer frei und nicht versperrt sind.

    Am Ende verweise ich darauf, dass alle und insbesondere neue Mitarbeiter sich mit ihrem Arbeitsplatz und den F + R vertraut zu machen haben.

    Brandschutzhelfer weise ich darauf hin, unbekannte Personen jemanden (evakuierenden Mitarbeiter) an die Hand zu drücken. Ich nenn das betreutes Evakuieren.

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    Gruß Mick

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  • Hallo und vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Ihr habt mir auf jeden Fall weiter geholfen.

    Eine Restfrage hätte ich dann: wenn sich der erste und der zweite F+R Weg weder in der räumlichen Kennzeichnung noch in den Abbildungen auf dem Plan unterscheiden, WIE vermitelle ich dann den Mitarbeitern WELCHER davon der 1 und der 2 ist. Bleibt dann nur die Unterweisung, oder...?


    Konkret haben wir eine folgende Überlegung für unsere Halle: wir haben zwei Schiebetore mit zusätzlich eingebauten manuell betätigten Türen. Beide führen ins Freie. SEHR günstige Lage (jeweils direkt in der Mitte der Halle, schön gegenüberliegend). Aber! Der Absatz zum Boden ist zu hoch (über 20 cm.). Stolpergefahr! Für den ERSTEN Fluchtweg definitiv nicht geeignet. Was kein Problem ist, da wir auch so genug "erste" F+R Wege eingerichtet haben. Die Überlegung ging dahin diese beiden Türen und den Abstand dazwischen- bedingt durch die SEHR günstige Lage in der Halle- als zweiten F+R Weg zu deklarieren. Weil- wie schon häufig erwähnt hier- wenn es brennt, dann werden die Menschen die für sie nähsten bzw. günstigsten und zwingend nicht die "richtigen" Wege nutzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von MBerkovsky ()

  • Hallo und vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Ihr habt mir auf jeden Fall weiter geholfen.

    Eine Restfrage hätte ich dann: wenn sich der erste und der zweite F+R Weg weder in der räumlichen Kennzeichnung noch in den Abbildungen auf dem Plan unterscheiden, WIE vermitelle ich dann den Mitarbeitern WELCHER davon der 1 und der 2 ist. Bleibt dann nur die Unterweisung, oder...?


    Konkret haben wir eine folgende Überlegung für unsere Halle: wir haben zwei Schiebetore mit zusätzlich eingebauten manuell betätigten Türen. Beide führen ins Freie. SEHR günstige Lage (jeweils direkt in der Mitte der Halle, schön gegenüberliegend). Aber! Der Absatz zum Boden ist zu hoch (über 20 cm.). Stolpergefahr! Für den ERSTEN Fluchtweg definitiv nicht geeignet. Was kein Problem ist, da wir auch so genug "erste" F+R Wege eingerichtet haben. Die Überlegung ging dahin diese beiden Türen und den Abstand dazwischen- bedingt durch die SEHR günstige Lage in der Halle- als zweiten F+R Weg zu deklarieren. Weil- wie schon häufig erwähnt hier- wenn es brennt, dann werden die Menschen die für sie nähsten bzw. günstigsten und zwingend nicht die "richtigen" Wege nutzen.

    Aus meiner Sicht gibt es keinen ersten und zweiten F + R. Im Notfall muss der Flüchtende (m/w/d) selbst entscheiden, welcher Weg für Ihn (m/w/d) der sichere ist. Was nutzt dir der erste F +R wenn dieser verraucht ist oder überlaufen. Somit ist es egal..............welcher Weg was ist.

    Die Anforderungen für F + R sind in der ASR aufgeführt. Da kannst Du dann nachlesen, ob diese *Kante* zulässig ist.

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    Gruß Mick

  • Aber! Der Absatz zum Boden ist zu hoch (über 20 cm.).

    Für mich ist das eine Stufe, die im Fluchtweg nicht zulässig ist. Siehe ASR A2.3 Abschnitt 6, Absatz 7: "(7) Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten. Geringe Höhenunterschiede sind durch Schrägrampen mit einer maximalen Neigung von 6 % auszugleichen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Hallo und vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Ihr habt mir auf jeden Fall weiter geholfen.

    Eine Restfrage hätte ich dann: wenn sich der erste und der zweite F+R Weg weder in der räumlichen Kennzeichnung noch in den Abbildungen auf dem Plan unterscheiden, WIE vermitelle ich dann den Mitarbeitern WELCHER davon der 1 und der 2 ist. Bleibt dann nur die Unterweisung, oder...?

    Das ist kein Thema für die Unterweisung. Wie Mick1204 schon richtig

    ausführt, kann im Brandfall ein Flucht- und Rettungsweg auch mal

    ausfallen durch Feuer/ Rauch. Damit die Mitarbeiter/innen und Besucher

    dann nicht gefangen sind, gibt es mind. einen weiteren festgelegten

    Flucht- und Rettungsweg. Hinsichtlich der Eignung, hat Axel schon

    etwas geschrieben.

    Konkret haben wir eine folgende Überlegung für unsere Halle: wir haben zwei Schiebetore mit zusätzlich eingebauten manuell betätigten Türen. Beide führen ins Freie.

    Was heißt Sie haben Überlegungen? Die Flucht- und Rettungswege

    sind doch entsprechend vorgegeben, z.B. im Brandschutzkonzept

    oder durch bereits vorhandene Kennzeichnungen etc.

    Ihre Aufgabe als Brandschutzbeauftragter oder Sifa ist doch

    "lediglich" auf die Nutzbarkeit/Gestaltung (Kennzeichnung etc.)

    zu achten. Flucht- und Rettungswege können Sie nicht mal einfach

    so festlegen, da gibt es vieles zu beachten, so zum Beispiel auch

    Lauflängen...

    Die Überlegung ging dahin diese beiden Türen und den Abstand dazwischen- bedingt durch die SEHR günstige Lage in der Halle- als zweiten F+R Weg zu deklarieren. Weil- wie schon häufig erwähnt hier- wenn es brennt, dann werden die Menschen die für sie nähsten bzw. günstigsten und zwingend nicht die "richtigen" Wege nutzen.

    Diese Fragen stellen sich so in der Regel nicht, auch können Sie da

    nichts deklarieren. Wenn eine Person im Brandfall der Kennzeichnung

    folgt, ist das der nächst mögliche Ausgang in einen sicheren Brand-

    abschnitt/ Freie etc. Ein richtig oder falsch gibt es da in dem Sinne

    nicht. Klarheit kann nur dann erforderlich sein, wenn der 2. Flucht-

    und Rettungsweg über die Geräte der Feuerwehr erfolgt. Selbst dann

    kann man in der Regel diesen Weg aber benutzen, da er in einen

    sicheren Bereich führt, die letztendliche Rettung aber durch die

    Feuerwehr erfolgen muss. Aber auch an einen solchen F+R Weg gibt

    es zahlreiche Anforderungen, schließlich kann man aus zeitlichen

    Gründen nur eine sehr begrenze Menge an Personen über die

    Geräte der Feuerwehr retten.


    Letztlich sind Fragen zu Flucht- und Rettungswegen schnell

    auch relevante Baurechtsfragen für die Baubehörde.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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