Dokumentation Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

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  • Guten Morgen zusammen,


    ich bin aktuell dabei, für unseren Betrieb die Gefährdungsbeurteilungen zu überarbeiten bzw. zu erstellen.


    Ich bin mir allerdings noch nicht ganz sicher, wie ich das am besten mit den Gefahrstoffen handhaben soll bzw. kann :/


    Erstelle ich für jeden Gefahrstoff eine separate GBU z. B. nach dem angehängten Muster und verweise in der arbeitsablauf-/ objektorientierten GBU auf diese? Oder integriere ich die GBU des Gefahrstoffs in die arbeitsablauf-/ objektorientierte GBU?


    Wie Handabt Ihr das so in der Praxis? Was nutzt Ihr für ein Formular?


    Gruß Achim

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  • Moin,


    ich erstelle (bzw. lasse erstellen) für den Umgang mit jedem einzelnen Gefahrstoff eine eigene GBU, da ja oft der Einsatz und die Handhabung individuell ist. Teilweise entstehen daraus ja auch Wechselwirkungen, welche noch einmal berücksichtigt werden müssen und daher finde ich es schwer, diese in einer gemeinsamen GBU zusammen zu fassen.

    Glück Auf aus dem Pott


    der Jörg

  • Primär sollte man ja die Substitution prüfen, also ob ein Stoff für eine geplante Verwendung geeignet ist oder ob es da einen weniger gefährlichen Stoff gibt.

    Bei uns ist es üblich bereichsbezogene Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen. In dieser GBU gibt es auch einen Abschnitt Gefahrstoffe, in dem gesammelt über alle im Bereich verwendeten Gefahrstoffe dokumentiert wird. Hierbei muss man beachten, dass bei uns eine Vielzahl an Gefahrstoffen im Einsatz ist, aber oft nur in relativ geringen Mengen. Bei größeren Mengen kann auch eine spezifischere GBU für eine Anlage/Tätigkeit erfolgen. Gefahrstoffverzeichnis ist obligatorisch und eine Betriebsanweisung wird in der Regel auch für Mengen ab Kanisterware erstellt. Diese Betriebsanweisung ist ja im Prinzip das Ergebnis einer nicht näher dokumentierten GBU. Für die "Kleinmengen" gibt es dann noch Sammelbetriebsanweisungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich fasse normalerweise Produkte, die ähnliche Eigenschaften haben und ähnlich eingesetzt werden in einer Gefahrstoff- GB zusammen. Auf diese wird dann in der tätigleitsbezogenen GB hingewiesen.

    Also z.B. Druckgaspackungen, Wasseraufbereitungschemikalien (sauer, alkalisch), Kleber/Harze, Reiniger, entzündliche Lösemittel, Beizmittel etc.


    Wenn besondere Gefahrenmerkmale vorhanden sind, z.B. ein Totenkopf drauf ist oder bei CMR-Stoffen wird substituiert, wenn das nicht geht gibt's eine Einzelbeurteilung.


    Bei Kleinmengen und/oder "geringer Gefährdung" gibt's keine Gefahrstoff-GB, sondern das wird in der tätigkeitsbezogenen Beurteilung erwähnt

  • Bei uns muss, bevor ein Gefahrstoff bestellt werden kann eine GB erstellt werden. Dabei werden hauptsächlich Fragen wie: Lagerung, spätere Anwendung (Stichwort: Absaugung, Ex-Schutz, AWGs, Personal, PSA ...) und Entsorgung mit aufgegriffen. Die Frage der Substitution ist da meist schon geklärt, bzw. wird spätestens jetzt berücksichtigt. Soll der Stoff trotzdem noch angeschafft werden wird eine eigene, allgemeine BA erstellt.


    Je nach Verwendung wird dann in der jeweiligen GB der Tätigkeit bzw, der Anlage der Stoff noch einmal betrachtet. Bei Bedarf wird dann auch noch eine spezifische BA erstellt.

    Grüße


    Stephan

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