Hallo zusammen,
mich interessiert die Frage ob eine Hakenmaulsicherung Pflicht ist? Besonders im produzierenden Gewerbe, also im Industriebereich bei Hallenkränen.
Ich habe schon dieses Thema gefunden: Hakensicherung grundsätzlich erforderlich ja/nein?
und da wird auf die BGI 876 Kap. 5 verwiesen, wo ganz klar steht
Zitat"Es dürfen nur Lasthaken verwendet werden, die mit einer funktionsfähigen Hakensicherung versehen sind."
Aber BGI's sind veraltet. Was ist der Ersatz für die BGI 876?
Sollte es eine Vorschrift geben, die die Hakenmaulsicherung vorschreibt, wieso sind dann nach wie vor viele Kranhäken ohne Sicherung?
Danke im Voraus