Entsorgungshinweise durch Hersteller?

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  • Ola zusammen,

    muss der Hersteller einer Maschine den Betreiber mit Informationen versorgen, wie die Entsorgung - der während eines Prozesses in der gelieferten Maschine anfallenden Stoffe - zu erfolgen hat?

    Oder muss der Betreiber sich selbst darum bemühen und nach geltenden lokalen Gesetzen selbst die ordnungsgemäße Entsorgung ergründen?

    Ist die Entsorgung also auch Herstellerthema oder reines Betreiberthema und damit allein vom Betreiber und seiner Gefährungsbeurteilung zu berücksichtigen?

    Gibt es Meinungen hierzu?

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  • Eino so allgemein gestellte Frage lässt sich nicht beantworten, da muss schon'n büschen mehr Butter bei die Fische:

    Welche Stoffe fallen an?

    Fallen diese Stoffe durch den Betrieb der Maschine an sich an oder nur dann wenn mit dieser Maschine etwas produziert wird?

    Unterliegen diese Stoffe einer gesetzlichen Regelung? (Imisssionsrecht, Abfallrecht, Abwasserrecht...)

    Abfallerzeuger ist in jedem Fall der Betreiber und damit ist es grundsätzlich seine Pflicht diese Maschine nur zu betreiben wenn er dies in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen tut.

    Eine Informationspflicht des Herstellers besteht nur im Rahmen der Regelungen des Produkt(sicherheits)gesetzes.

  • Wie Schmandhoff schreibt, zu allgemein.

    So war unser Ablauf:

    _ Betreiber kauft eine Maschine.

    _ Hersteller empfiehlt z.B. eine Kühlschmieremulsion

    _ Betreiber lässt sich beraten und kauft ein Kühlschmieremulsion und stellt die Absaugung, Lagerung und Entsorgung sicher.

    __ Wie gelangt die Emulsion zum Auffangbehälter?

    __ Welche Auflagen bestehen (Doppelwandiger Behälter, Brandschutz, Umweltschutz (gefährlicher Abfall etc.)

    __ Entsorgungsfachbetrieb beauftragen

    ___ Den ermittelten AVV besprechen (Betreiber legt fest und trägt die Verantwortung - aber kann sich vom Entsorgungsfachbetrieb beraten lassen)

    ___ (Ist ein Abfallbeauftragter notwendig?)

    ___ Absaugung und Probe durch den Entsorger

    ____ Betrachtung der Inhaltsstoffe

    Anders sieht es natürlich wieder aus, wenn Stoff 1 und Stoff 2 oder Produkt zusammenkommen und ganz was anderes entsteht.

  • Wie es mika2013 beschrieben hat.

    Die AVV ist ja auch vom Einsatzgebiet des Betreibers verantwortlich und wird über dessen wirtschaftszweig bestimmt.

    In der Regel sollte ein Betreiber schon wissen, wie er seine Produkte herstellt, welche Zusatzstoffe er ggf. einbringt, um das Produkt später wiederzuerkennen etc..

    Der Bereich Abfall ist mit starken Überwachungs- und Meldepflichten versehen, daher sollte der Betreiber schon wissen was er machen muss, um die Gefahr von Strafen gering zu halten.

  • ...

    Oder muss der Betreiber sich selbst darum bemühen und nach geltenden lokalen Gesetzen selbst die ordnungsgemäße Entsorgung ergründen?

    Ist die Entsorgung also auch Herstellerthema ...

    Das Abfallrecht definiert klar den Abfallerzeuger als denjenigen, der dafür verantwortlich ist. Das geht sogar so weit, dass der Erzeuger selbst dafür verantwortlich gemacht und zur Kasse gebeten werden kann, wenn das beauftragte Entsorgungsunternehmen "Fehler" macht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hier etwas Butter:

    Es handelt sich um einen Stoff mit folgenden Risiken lt. Sicherheitsdatenblatt:

    Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302)
    Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 (H317)

    Die Gefahren treten aber nur beim Zerstäuben oder Erhitzen auf.

    WIr (der Hersteller) geben die Information, dass nach dem Öffnen der Maschine PSA in Form von Atemschutzmaske, Schutzbrille und Handschuhe/Kittel zu nutzen sind, obwohl theoretisch vor dem Öffnen sowieso alles abgesaugt wurde, vorher lässt die Maschine sich nicht öffnen..

    Der Stoff fällt an, wenn mit der Maschine produziert wird, sonst nicht. Nach dem Prozess ist es ungefährlicher intermetallischer Stoff.

    Das SDS gibt aber den Hinweis, "darf nicht in die Umwelt gelangen". Wobei das lustig ist, da das Endprodukt ein stinknormales Alltagsprodukt ist, was mit Sicherheit 90% der deutschen Männer nutzen. Ok meist entsorgt man es im gelben Sack.

  • Igel,

    WAS möchtest du jetzt genau?!?! Seit ihr Hersteller der Maschine oder des damit hergestellten Produktes?

    Anyway, i.d.R. kann ich mit vielen Maschinen, z.B. einem Mischer, ganz unterschiedliche Produkte herstellen. Wie soll also ein Maschinenhersteller Verantwortung für die Produkte übernehmen?!?!?!?

    Abfallerzeuger ist der Produkthersteller. Hinweise zur Entsorgung gibt der Maschinenhersteller u.U. für die von ihm vorgesehenen Betriebshilfsstoffe, z.B. Öle, Fette etc.pp.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Michael, genau darum geht es, ob der Hersteller Hinweise zur Entsorgung geben muss oder ob das reine Betreibersache ist.

    In unserer Betriebsanleitung befindet sich ein Kapitel, mit der allgemeinen Aussage, dass nach den geltenden lokalen Vorschriften entsorgt werden muss.

    Der Kunde fordert, dass wir die genaue Entsorgung beschreiben sollen.

  • Der Kunde fordert, dass wir die genaue Entsorgung beschreiben sollen.

    Wer erzeugt den Abfall? Das dürfte der Kunde sein, somit ist das auch dessen Aufgabe. Bei Batterien gibt es da noch eine Ausnahme, allerdings auch nur in Form einer Hinweispflicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo ,

    bei Abfällen hat es nichts damit zu tun wer Hersteller der Maschine ist sondern wer den Abfall erzeugt § 3 (8) KrWG.

    Wenn es von dem Ursprungsprodukt ein SDB gibt findet man unter Abschnitt 13 und 14 Hinweise zur Entsorgung, welche aber NUR für das Produkt gelten das in die Maschine gelangt. Für Abfälle gibt es nun mal keine SDB. Dazu müsste eine Analyse des Abfallprodukts gezogen werden und anhand bestimmter Kriterien einen Einstufung des Abfalls vorgenommen werden.

    Dementsprechend hat der Hersteller der Maschine nichts mit dem Abfall zu tun der im Produktionsprozess anfällt.