Hallo zusammen,
vielleicht habt ihr für mich hier eine genaue Antwort. Der Hinweis ist für mich sehr irritierend.
Laut BG besteht bei einem Wegeunfall---
"kein Versicherungsschutz:
- während einer Unterbrechung des Weges (z. B. Einkauf)
- bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
- in der Regel bei Abwegen (d. h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen)
Hinweis: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz!"
Soll ich den Hinweis so deuten, wenn ich auf meinem Weg meinen Einkauf tätige, dass ich während des Einkaufs nicht versichert bin, sollte er aber nicht länger als 2 Stunden dauern, danach aber wieder? Oder bezieht sich dieser Satz nur auf das Abholen der Kinder?
Vielen Dank für die Rückinfos.
Evemari