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  • Hallo,


    Verbraucher können angetrocknete Wasserlackreste im Hausmüll entsorgen.

    Wie sieht es mit gewerblichen Verwendern aus? Gilt das auch für sie?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Viele Grüße


    Christin

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  • Hallo Christin,


    welche Mengen an Resten habt Ihr denn zu Entsorgen?

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


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  • Moin.

    Mein Großlackierer hat sich Gestelle für das Entleeren von Lackbehältern gebaut. Dort werden die "alten" Fässer (bis 200l) eingestellt und laufen in eine Auffangwanne aus (sind kleine Mengen; maximal 200ml). Die entleerten Behälter werden drei dann vom Entsorger als "restentleert" mitgenommen (der Lack an den Wänden ist dann "durchgehärtet".

    Ist so mit dem Entsorger abgeklärt.


    Und die Auffangwanne wird in einen Gefahrstofftank entleert und dieser dann "gesondert" entsorgt. Spart so Geld.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Die Farbe als solches dürfte unter die AVV 08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen, zugeordnet werden.

    Die Farbdosen, mit abgetrockneten Resten: 15 01 04 Verpackungen aus Metall

    Wenn gefährliche Stoffe enthalten sind evt. auch 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.

    Bei kleineren Mengen kann man auch in Richtung

    20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten, oder 20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen, gehen.

    Vorgaben zur Getrennthaltung sind einzuhalten. Bei "haushaltsüblichen" Mengen, also nur gelegentlich mal eine Dose würde ich dann zu Siedlungsabfall tendieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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