Brandschutzhelfer in Brückenteilzeit lassen?

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  • Hallo liebes Forum,

    eine kurze Rechtsfrage zu der ich gerne um eure persönliche, (selbstverständlich nichts rechtsverbindliche) Einschätzung fragen möchte.

    Wir haben folgendes Situation:

    Einer unserer Beschäftigten (Brandschutzhelfer) will kurzfristig in Brückenteilzeit gehen (3 Tage Woche)

    Was für uns bedeuten würde, dass der Brandschutz nicht mehr vollständig gewährleistet wäre.

    Normalerweise können wir einen Wunsch auf Teilzeit nicht ohne weiteres ablehnen, jedoch können wir dies laut Gesetzgeber wenn die Sicherheit im Betrieb dadurch beeinträchtigt wird.

    Haltet ihr das beim Brandschutzhelfer schon für gegeben oder gilt das erst für den Brandschutzbeauftragen oder SiFa usw.? Wie würdet ihr das sehen?

    Langfristig wäre es wahrscheinlich so das wir uns um Ersatz bemühen müssten um dem Wunsch stattgeben zu können. Und auch nochmal auf offiziellen Wege um rechtliche Einschätzung bitten würden beim Fachanwalt bevor wir was entscheiden.

    Aber vielleicht erstmal grundsätzlich fürs Bauchgefühl: ist das beim Brandschutzhelfer bereits ein großes Problem wenn man diesen zwar ausgebildet hat aber er nur in Teilzeit präsent ist?

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  • Hallo,

    Habt ihr nur die 5 Prozent BSH gemäß ASR A2.2 ausgebildet?

    Weil wie löst ihr Sachen wie Krankheit, Urlaub oder Fortbildung?

    Ich würde Ersatz suchen, ausbilden und den bisherigen BSH in

    seine Teilzeit lassen. Ich würde deswegen keinen Staatsakt machen.

    Natürlich wird man aber in den Blick nehmen müssen, ob z.B.

    eine Umorganisation etc. notwendig ist. Das kann gerade dann

    notwendig sein, wenn die BSH bestimmte Aufgaben haben (z.B.

    Unterstützung Evakuierung von Menschen mit Beeinträchtigungen).

    das erst für den Brandschutzbeauftragen oder SiFa usw.? Wie würdet ihr das sehen?

    Für den BSB kann man das pauschal nicht beantworten, da

    es hier u.a. darauf ankommt, ob der BSB gefordert ist. Zudem

    kommt es natürlich auch darauf an, was für Aufgaben der BSB

    hat.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Morgen,

    zur rechtlichen seite kann ich nichts sagen, nur zum GMV (Gesunder Menschen Verstand): Wenn durch die Teilzeitarbeit eines BSH die Sicherheit im Betrieb gefährdet ist habt ihr aktuell schon ein Problem, es würde mich wundern wenn das Argument irgendwo zieht. Er geht ja nicht 6 Monate ins sabatical, sondern arbeitet nur 2 Tage/ Woche weniger. Wie schon gesagt wurde: Urlaub/Krankheit/Unfall müsst Ihr ja jetzt auch schon abdecken.

    Gruß´,

    Carsten

  • Wäre ich Brandschutzhelfer und mein Wunsch auf Teilzeit würde aus diesem Grund abgelehnt, dann würde ich dieses zusätzliche Amt umgehend ablegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wäre ich Brandschutzhelfer und mein Wunsch auf Teilzeit würde aus diesem Grund abgelehnt, dann würde ich dieses zusätzliche Amt umgehend ablegen.

    Genau das! Man beachte, was diese Entscheidung für eine Wirkung haben könnte, wenn man zukünftig neue Brandschutz- bzw. Ersthelfer sucht! Da wird die Bereitschaft wahrscheinlich mau sein. Also gut überlegen! ;)

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  • Hallo,

    Habt ihr nur die 5 Prozent BSH gemäß ASR A2.2 ausgebildet?

    Weil wie löst ihr Sachen wie Krankheit, Urlaub oder Fortbildung?

    Hallo und vielen Dank für die Antwort.

    Die allgemeine Quote ist ausreichend, jedoch haben wir ein weitläufiges Firmengelände mit mehreren Gebäuden.

    Wir machen uns Sorgen wenn wir in der Halle 1 zehn BSH haben aber in Halle 3 aktuell nur einen Einzigen.

    Die Sorge für die Betriebssicherheit liegt nicht so sehr in der Gesamtanzahl sondern viel mehr in der Verteilung.

  • Hallo,

    Wir machen uns Sorgen wenn wir in der Halle 1 zehn BSH haben aber in Halle 3 aktuell nur einen Einzigen.

    Die Sorge für die Betriebssicherheit liegt nicht so sehr in der Gesamtanzahl sondern viel mehr in der Verteilung.

    Ok. Dann würde ich aber grundlegend deutlich mehr ausbilden.

    Weil das Problem wäre doch gleich, wenn der betreffende

    Mitarbeiter längere Zeit durch Krankheit/Fortbildung etc. ausfallen

    würde. Auch dann habt ihr doch einen Mangel, oder?

    Aber unabhängig davon, würde ich dem Mitarbeiter seine Teilzeit

    nicht verwehren. Bei solchen Geschichten kann man eigentlich

    nur verlieren, da man die Antwort hier nicht nur im "Recht" suchen

    kann. Sondern am Ende des Tages geht es da auch um die Signalwirkung,

    die von einer solcher Entscheidung ausgehen kann.

    Wenn Ersatz so schnell nicht möglich ist, würde ich maximal das

    Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen bez. der Möglichkeit einer

    Verschiebung vom Eintritt in die Teilzeit. Selbst hierbei kann man

    aber meiner Meinung nach, nicht mehr als "Bitten".

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Vielen Dank nochmal für Ihre Einschätzung.

    Bisher hat das bei uns quasi immer geklappt. Im Hauptgebäude wo auch ein Großteil der Beschäftigten arbeitet haben wir ja nach wir vor genug Kräfte. Nur in der "Halle 3" die etwas abgelegen ist und wo auch nur wenige Beschäftigten einen regelmäßigen Arbeitsplatz haben haben wir einen Mangel insbesondere wie angesprochen wenn der Betreffende MA mal krank oder im Urlaub ist.

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