Maschine - CE-Konformität für eigene und fremde Ausrüstung

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  • Moment mal!

    Der Kunde hat das Recht die bestellte Maschine nach Pflichten und Lastenheft zu erhalten. ENDE (außer evtl. der Gewährleistung oder vertraglich/gesetzlich fixierten Ersatzteilzusagen für XX Jahre).

    Alles, was darüber hinaus geht, erfordert ein neues Vertragsverhältnis.

    Baut der Kunde Rahmen - sein Bier.

    Möchte er Euch ins Boot holen - Seine Entscheidung.

    Ob Ihr ins Boot einsteigt - Eure Entscheidung - abhängig von Geld, Image, Kundenbindung usw.

    Andere Frage:

    Bedarf es beim Inverkehrbringen der neuen oder der geänderten Rahmen einer CE Kennzeichnung (EU Konformitätserklärung)?

    Diese Frage ist mit einem eindeutigen Ja oder Nein zu beantworten.

    Bei Nein: Gefährdungsbeurteilung anfertigen - Ende.

    Bei Ja: der Inverkehrbringer, also Euer Kunde, sorgt für die Formalitäten. Dazu kann er ein X-beliebiges Ingenieurbüro mit diesen Fertigkeiten betrauen - oder Euch, wenn Ihr mitmacht, dann die GBU - und fertig.

  • Nein, es bedarf keiner CE-Kennzeichnung bei den Rahmen.

    Die Rahmen sind lediglich mit einer Nummer versehen, um sie zuordnen zu können.

    ->also Gefährungsbeurteilung durch Betreiber.

    Kunde möchte aber eben, dass sie als Bestandteil unserer Anlage betrachtet werden. Auch haben wir bereits unsere Dokumentation angepasst, wo das Handling auch mit diesen fremdgefertigten Rahmen auf unserer Anlage beschrieben wird. Dafür hat der Kunde uns bezahlt.

  • Kurze Frage

    Ist der Kunde Käufer oder Mieter der Maschine?

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Soviel zur Theorie. Die Welt da draußen sieht anders aus. Ich kenn diese Spielchen noch von anderen großen Abnehmern.

    Da werden die Ingenieure von Noch ein Igel ein wenig rechnen und halbwegs prüfen (röntgen) müssen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Käufer. Maschine ist bereits in Betrieb.

    Also ist seine Anlage.

    Dann hat er seine Dokumentation seiner Anlage selber anzupassen bzw. zu ergänzen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Es sei denn, er bezahlt den Hersteller, dass der das tut, weil er ohnehin schon die Dokumentation für die Anlage bereitgestellt hat. Das zu verweigern, wäre im Hinblick auf Folgeprojekte nicht klug.

    Oder eben der Hersteller sagt, das geht ihn nichts an, weil die Sicherheit hierbei im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten ist. Aber der Kunde will ja "nur", dass der Hersteller die Konformität der nachgebauten Rahmen als zugehörig zur Gesamtmaschine erklärt. Die Rahmen sollen also als Bestandteil der Maschine betrachtet werden.

    Das ist ja die Frage: Kann ich dem als Hersteller zustimmen oder eben nicht.

    Aber wir hatten es ja, ohne ausreichende Prüfung können wir dem so nicht zustimmen, wollen wir sauber sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Noch ein Igel (8. September 2021 um 15:41)

  • Also erstellt ihr für ihn seine GBU.

    Mutig muss ich sagen.

    Denn eure Rahmen habt ihr ja schon in eurer Risikobeurteilung betrachtet.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Nein nein, die GBU macht der Kunde stets selbst. Aber er will, dass wir das Handling mit den fremden Rahmen beschreiben und ihn als Bestandteil unserer Maschine betrachten, wodruch er in der von uns erklärten Konformität mit eingebunden wäre.

    Aus unserer Betriebsanleitung leitet er dann seine GBU ab.

  • Revision, Umbau,

    Erweiterung

    Durch eine Revision wird in der Regel

    eine Verlängerung der Betriebsdauer

    einer Maschine angestrebt.

    Revisionen werden oft auch darin

    begründet, dass die Maschine die

    Betriebssicherheit nicht mehr erfüllt.

    Generell hat der Arbeitgeber,

    also der Betreiber einer Maschine,

    nach VUV Art. 3 «… alle Anordnungen

    und Schutzmassnahmen

    zu treffen, die den Vorschriften dieser

    Verordnung und den für seinen

    Betrieb sonst geltenden Vorschriften

    über die Arbeitssicherheit sowie

    im Übrigen den anerkannten

    sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen

    Regeln entsprechen

    ». Weiter: «Werden Bauten,

    Gebäudeteile, Arbeitsmittel oder

    Arbeitsverfahren geändert oder im

    Betrieb neue Stoffe verwendet, so

    muss der Arbeitgeber die Schutzmassnahmen

    und Schutzeinrichtungen

    den neuen Verhältnissen

    anpassen.» Damit ist wiederum das

    Verfahren der wesentlichen Veränderung

    angesprochen. Bei der Revision

    einer älteren Maschine ist es

    also unabdingbar, diese vor Beginn

    der Arbeiten auf die Erfüllung dieser

    Anforderungen zu überprüfen

    und einer generellen Risikobeurteilung

    zu unterziehen. Im Rahmen

    der Revision ist dann gegebenenfalls

    dafür zu sorgen, auch bei

    nicht Vorliegen einer wesentlichen

    Veränderung, dass die Sicherheits-

    und Schutzmassnahmen so

    weit wie möglich auf den aktuellen

    Stand gebracht werden. Dies

    kann zum Beispiel das Nachrüsten

    von Einrichtungen zum Stillsetzen

    im Notfall oder das Anpassen von

    Schutztürschaltern und der korrekten

    Wiederanlaufverriegelung sein.

    Für dieses Vorgehen ist aber nicht

    die Maschinenrichtlinie, sondern

    einzig die Gesetzgebung auf der

    Betreiberseite verantwortlich.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Aber er will, dass wir das Handling mit den fremden Rahmen beschreiben und ihn als Bestandteil unserer Maschine betrachten, wodruch er in der von uns erklärten Konformität mit eingebunden wäre.

    Liegen euch Qualitätsnachweise der fremden Rahmen vor, also z.B. über das verwendete Material und evt. vorhandene Schweißnähte?

    Ich gehe mal davon aus, dass der Kunde euren Aufwand auch entsprechend bezahlt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Liegt uns leider nichts vor. Ich bin auch der Auffassung, das müsste zumindest angefordert werden.

    Du sagst es, eine ordentliche Prüfung müsste man sich dann entsprechend bezahlen lassen.

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  • Zitat

    Habe gerade noch das hier gefunden:

    CE-Kennzeichnung – Benötigt ein Lastaufnahmemittel eine CE-Kennzeichnung?

    https://gft-akademie.de/ufaqs/ce-kennz…-kennzeichnung/

    Ein Lastaufnahmemittel benötigt dann eine CE-Kennzeichnung, wenn dieses unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt. Dies ist abhängig vom Verwendungszweck des Lastaufnahmemittels. Wenn dieses zwischen einer Maschine und einer Last angebracht ist, fällt es in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.

    Demnach wäre solch eine Rahmen ein Lastaufnahmemittel.

    Gehört der mit zur Anlage dann keine extra CE-Kennzeichnung, aber bei fremdgelieferten Rahmen müssten dort auch CE-Kennzeichnungen angebracht werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Noch ein Igel (9. September 2021 um 13:42)

  • Nur noch mal eine Idee:

    was wäre wenn der Kunde selbst CE-Konfi für den Rahmen macht, wir aber das korrekte Handling in unserer Doku beschreiben.

    Schließt sich das aus? Oder anders: Darf ich nur beschreiben, was zu meiner Maschine und damit meiner CE gehört?