Corona als Berufskrankheit

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  • Ha, da ist er der erste Fall!

    Ein Kollege hat sich den Virus anfang November 2020 eingefangen und hat noch eine Kollegin mitgerissen.

    Die Aussage des Kollegen damals vor 10 Monaten war, dass er sich die Infektion bei einer weiteren Kollegin im Büro geholt hat.

    Jetzt 10 Monate später kommt einen Unfallmeldung (?). Der Kollege hat also immer noch große Probleme und meldet jetzt einen

    Arbeitsunfall bzw. bittet um Anerkennung einer Berufskrankheit.

    Frage 1: der Kollege arbeitet nicht im Gesundheitswesen, sondern in einem Büro. Die Kollegin, die ihn infiziert hat, hatte wohl schon länger Symptome, hat aber nichts gemeldet. Es ist nicht

    zu erkennen, ob der Kollege sich bei der Kollegin im Büro (sitzen nicht zusammen) oder im Supermarkt bei jemanden anderen angesteckt hat. Also kann es nicht unmittelbar mit seiner Tätigkeit zu tun haben? Oder?

    Wir melden den Fall an die BG. Soll die doch entscheiden. Seht ihr die Möglichkeit, dass der Antrag durchgeht?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,

    Jeder Fall muss individuell betrachtet werden, auch wenn ich persönlich die Chancen als sehr gering ansehe.

    Der Kollege kann gerne die berühmten "weiteren Instanzen" nach einer ersten Ablehnung einklagen, aber ich sehe geringe Chancen.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Habe ich auch gedacht. Bis ich bei der BGW dieses hier gelesen habe.

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es im Wesentlichen um Gesundheitsberufe betrifft. Ich behandele einen Patienten. Also in Ausübung der eigentlichen Tätigkeit.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (6. September 2021 um 13:42)

  • Ha, da ist er der erste Fall!

    Du hast es hier passend formuliert. Da wird noch einiges an Arbeit (und "Anzeigen auf Feststellung einer BK) auf uns zukommen.

    Halt uns auf jeden Fall auf dem laufenden.

    Bin auf weitere Fälle gespannt, die hier im Forum vorgestellt werden.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.