Hallo Ihr,
ein Hersteller von Maschinen, verbaut in seinen Maschinen vielerlei Zulieferkomponenten.
Müssen in der Risikobeurteilung nur Gefahren betrachtet werden, die neu entstehen, durch die Kombination dieser Komponenten, oder müssen auch bereits in der Dokumentation der Komponenten beinhaltete Risiken betrachtet werden?
Sind also als auch als Restrisiken alle die aufzuführen, die nach dem Einbau der Komponenten trotzdem noch verbleiben, oder nur die, welche neu durch die Kombination der Komponenten enstanden sind?
Ich hoffe es ist verständliche genug, was ich meine.