Risikobeurteilung Maschine - Risiken aus OEM-Handbüchern

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  • Hallo Ihr,


    ein Hersteller von Maschinen, verbaut in seinen Maschinen vielerlei Zulieferkomponenten.

    Müssen in der Risikobeurteilung nur Gefahren betrachtet werden, die neu entstehen, durch die Kombination dieser Komponenten, oder müssen auch bereits in der Dokumentation der Komponenten beinhaltete Risiken betrachtet werden?

    Sind also als auch als Restrisiken alle die aufzuführen, die nach dem Einbau der Komponenten trotzdem noch verbleiben, oder nur die, welche neu durch die Kombination der Komponenten enstanden sind?


    Ich hoffe es ist verständliche genug, was ich meine.

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  • Noch keine Antwort?


    Hier nur meine Gedanken, da das nicht mein Feld ist... mit Vorsicht zu verwenden:


    Zuerst würde ich mich Fragen: Kann ich die einzelnen Bauteile auch einzeln betreiben oder verwenden? Ja, dann sollte dies auch in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.


    Entsteht die Gefährdung wirklich nur beim Zusammenspiel aller Komponenten?


    Es würde auch nicht Schaden, wenn Du Gefährdungen der einzelnen Komponenten trotzdem aufführst (besondere Hitzeentwicklung, scharfe Kanten, elektrische Gefahren...) - irgendwann muss ja mal jemand reparieren, Wartungen durchführen...


    Wie gesagt, sind erstmal nur meine Gedanken dazu...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hallo

    kannst du etwas konkreter werden?

    Wenn du ein Bauteil verbaust was z.B. Temperatunen im Betrieb >60 C° aufweist, solltest du es Kapseln oder Kühlen.

    Am Ende muss die Maschine sicher zu betreiben sein und verbleibende Restrisiken sind zu dokumentieren.

    Verantwortung hat der Hersteller

    gruss andreas

    mfg
    andreas

  • Guten Morgen und danke für Eure Denkansätze.

    Das betrifft auch vor allem Dinge, die mit Wartung zusammenhängen. Klassiker zB "Elektrischer Schlag", aber auch wie du sagts anwald erhöhte Temperatur.

    Ist halt die Frage, bin ich als Hersteller in der Pflicht, ein Produkt welches mir mit bereits CE Konformität verkauft wurde, noch sicherer zu machen? Ich meine nicht. Wenn ich eine CE-konforme Pumpe verbaue, die unter Betriebstemperatur warm wird, muss ich diese nicht kapseln, es genügt ein Warnaufkleber und der Hinweis in der Betriebsanleitung.

    Ich bin der Auffassung, in der Risikobeurteilung beschreibe ich nur Gefahren, die neu entstehen, weil andere Gefahren der Einzelkomponenten bereits in den OEM-Manuals beschrieben sind.

    In der Betriebsanleitung hingegen, bin ich der Auffassung müssten alle vorhanden Restrisiken Erwähnung finden.

    Das ist nur eine Annahme, ich kann diese Annahme nicht beweisen.

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  • Wird die Dokumentation zu den Zulieferkomponenten mitgeliefert?

    Ich habe das Gefühl, hier wird aus mehreren unvollständigen Maschinen eine "vollständige" Maschine erstellt. Der Hersteller dieser Maschine ist meiner Meinung nach auch für deren Sicherheit verantwortlich. Somit müssen in der Risikobeurteilung alle Gefahren berücksichtigt werden, wobei man natürlich auf die Dokumentation des Zulieferers zurückgreifen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auszug aus "Grundlagen der Technischen Dokumentation"


    pasted-from-clipboard.png


    Gemaß der MRL 2006/42/EG Anhang 1, Allge. Grundsätze Nr.1:


    „Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür

    zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die

    für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

    zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung

    der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut

    werden.

    Bei den vorgenannten iterativen Verfahren1) der Risikobeurteilung

    und Risikominderung hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter:

    – die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße

    Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare

    Fehlanwendung einschließt;

    – die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und

    die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln;

    – die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere

    möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit

    ihres Eintretens;

    – die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung

    gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist;

    – die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von

    Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen

    Risiken in der in Nummer 1.1.2. Buchstabe b festgelegten Rangfolge

    zu mindern.“


    Die Maschine ist immer als Ganzes zu betrachten.

    MIt allen Anbau- und Zubehörteilen, die der Hersteller verbaut.

    Somit müssen alle Gefahren, die von der Maschine ausgehen, begutachtet und Bewertet werden und ggf. das Risiko minimiert werden und die Restrisiken werden in der Betriebsanleitung aufgeführt und die Anleitungen der Anbau-/ Zubehörteile werden der Technischen Dokumentation der Maschine beifügt.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    2 Mal editiert, zuletzt von ReiseSiFa ()

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  • Also muss die Gesamtheit der Komponenten vom Hersteller der Maschine einer Risikobeurteilung gemäß der Richtlinien und Normen unterzogen werden.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Das ist einfach gesagt, aber wie erwähnt, das "Wesen" der angebrachten Komponenten wird nicht geändert. Und die Risiken sind bereits CE-Konform abgenommen durch die Lieferanten. Also warum Arbeit machen, die bereits schonmal gemacht wurde?

    Ich muss doch eigentlich nur schauen, ob durch die Kombination dieser Komponenten neue Gefahren enstehen?!

  • Genau.

    Und das macht man mit einer Risikobeurteilung, in die die Restrisiken der einzelnen Komponenten einfließen.

    Somit betrachte ich die Gesamtheit der Komponenten als neue Maschine und muss die Risiken und Gefahren dieser Maschine abschätzen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Ok ich weiß was du meinst.


    Aber dann würdest du die Restrisiken größtenteils unverändert, in der Risiskobeurteilung der Maschine mit aufnehmen?


    Würde also trotzdem bedeuten: Alle OEM-Manuals durchforsten, Restrisiken erfassen, und als Restrisiken in meiner RIBU aufführen?

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  • Jupp und ggf. neue Gefährdungen die sich durch den Zusammenbau der Komponenten ergeben können.

    Erinnere an die Übersicht zur Gesamtheit der Gefährdungsfaktoren



    pasted-from-clipboard.png


    So ist es hier auch. Risiken können sich verstärken , sich nicht beeinflussen oder schwächen sich ab.

    Und dass ist mit einer RB abzuschätzen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

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    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa ()

  • Stephan - Dein Vogel ist ein Igel :Lach:

    Ich bin mir sicher der Igel war vorher ein Vogel :/

    Oder sind das die Nachwirkungen von Corona?


    Noch ein Igel sorry, das war keine böse Absicht!


    Ok ich weiß was du meinst.


    Aber dann würdest du die Restrisiken größtenteils unverändert, in der Risiskobeurteilung der Maschine mit aufnehmen?


    Würde also trotzdem bedeuten: Alle OEM-Manuals durchforsten, Restrisiken erfassen, und als Restrisiken in meiner RIBU aufführen?

    Genau das, siehe oben ;)


    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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