Hallo zusammen,
nach einer Suche habe ich nichts zu diesem Thema im Forum gefunden, auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann.
Sollte es bereits ein Thema der Art geben und die Frage(n) beantwortet sein bitte verlinken.
Es handelt sich bei meinen Fragen um eine Diskussion, welche aktuell bei uns im Unternehmen geführt wird, weil wir dabei sind die Sicherheitskennzeichnung zu überarbeiten.
Es geht um die Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen.
Einmal geht es um die Kennzeichnung über Türen, da sagt die DIN SPEC 4844-4 das der Richtungspfeil nach oben anzuwenden ist.
Gängige Praxis ist allerdings der Richtungspfeil nach unten.
Im Netz überwerfen sich Fachbeiträge was nun die richtige Kennzeichnung ist. Auch KomNet verwirrt nur weiterhin und steht im Widerspruch mit ZVEI Fachausschuss Notbeleuchtung.
Kann mir einer helfen, was bei einer Überarbeitung nun anzuwenden wäre..
Zum anderen geht es um die Richtungsangabe, mit der Kennzeichnung der Pfeile in 45° Position. Also die Kennzeichnung zum Auf-/Abwärtsgehen nach links und nach rechts.
Diese Kennzeichnung sollte nach meinen Kenntnisstand dort angebracht werden, wo eine Fluchtwegs Änderung, wie in unserem konkreten Beispiel nach einer Tür in ein nach links abgehendes Treppenhaus geht, um die Richtung klar vorzugeben.
Kann diese Kennzeichnung auch schon an der Tür angebracht werden, wenn die Fluchtwegs Änderung unmittelbar danach erfolgen muss oder erst im Treppenhaus selbst?
Ich hoffe es ist klar was ich meine, ansonsten gerne nochmal nachfragen, dann unterlege ich das mit Bildern.
Vielen Dank