Richtungspfeil von Fluchtwegen durch Türen

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  • Hinsichtlich "Schilder hängen unter der Decke und Rauchentwicklung"

    so teile ich das nicht.

    Aber auch im Brandschutz gilt Stand der Technik. Und die Schilder unter die Decke zu hängen entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

    Da gelten Standards wie in Flugzeugen. Also, wie Shalimar beschrieben hat.


    Sollte man tatsächlich eine derartige

    Rauchentwicklung in einem Flucht- und Rettungsweg haben, damit

    ich die Beschilderung nicht mehr erkennen kann, eignet sich

    dieser Flucht- und Rettungsweg ohnehin nicht mehr für die Flucht.

    Eine Benutzung wäre dann mit einer zu hohen Gefahr verbunden.

    Das stimmt allerdings auch wieder. Sofern ein zweiter Rettungsweg zur Verfügung steht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Aber auch im Brandschutz gilt Stand der Technik. Und die Schilder unter die Decke zu hängen entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

    Ähm, wie jetzt? Zugegeben, da habe ich Wissenslücken.

    Nebenan ist ein nagelneues Gebäude hochgezogen worden. Man kann durch bodentiefe Fenster in die Flure sehen. Dort hängen klassische beleuchtete Fluchtwegschilder unter der Decke. Wenn nicht so, was ist denn dann Stand der Technik?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ähm, wie jetzt? Zugegeben, da habe ich Wissenslücken.

    Nebenan ist ein nagelneues Gebäude hochgezogen worden. Man kann durch bodentiefe Fenster in die Flure sehen. Dort hängen klassische beleuchtete Fluchtwegschilder unter der Decke. Wenn nicht so, was ist denn dann Stand der Technik?

    Das erste Mal habe ich das auf einem Seminar / Fortbildung für BSB gehört.

    Die ASR 3.4/7 beschreibt das auch, das optische Systeme unten angebracht gehören.

    Das wird auch in unseren Neubauten so gemacht. Das ist in den Bauabteilungen noch nicht angekommen.

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    Gruß Mick

  • Das erste Mal habe ich das auf einem Seminar / Fortbildung für BSB gehört.

    Die ASR 3.4/7 beschreibt das auch, das optische Systeme unten angebracht gehören.

    Das wird auch in unseren Neubauten so gemacht. Das ist in den Bauabteilungen noch nicht angekommen.

    Danke für den Hinweis. Diese ASR ist ja richtig alt. Kannst'e mal sehen ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin,


    Mick1204 wirfst Du da nicht zwei Dinge in einen Topf und vermengst sie? Die ASR 3.4/7 bezieht sich auf optische Leitsysteme und Sicherheitsbeleuchtung. Die hochmontierten Schilder resultieren aus der ASR 2.3 in Verbindung mit der ASR 1.3.

    Zitat von ASR 3.4/7 Nr. 3.2


    Optische Sicherheitsleitsysteme sind kein Ersatz für gegebenenfalls erforderliche hochmontierte Rettungszeichen.

    Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, die sich gegenseitig ergänzen, aber weder sich gegenseitig ausschließen noch ersetzen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    Aber auch im Brandschutz gilt Stand der Technik. Und die Schilder unter die Decke zu hängen entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

    Ich glaube wir reden hier gerade von verschiedenen Sachen.

    Daher sehe ich es auch anders. ASR A1.3:


    "Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen müssen sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zum Gefahrbereich angebracht werden. Besonders in lang gestreckten Räumen (z. B. Fluren) sollen Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z. B. Winkelschilder)."


    Und dann siehe ASR A2.3 Abschnitt 7, Abs.2.

    Das erste Mal habe ich das auf einem Seminar / Fortbildung für BSB gehört.

    Die ASR 3.4/7 beschreibt das auch, das optische Systeme unten angebracht gehören.

    Das wird auch in unseren Neubauten so gemacht. Das ist in den Bauabteilungen noch nicht angekommen.

    Ja, aber bitte die Anwendung der ASR 3.4/7 sehen.

    Ich kann daraus Ihre Auffassung nicht ableiten.

    Sofern ein zweiter Rettungsweg zur Verfügung steht.

    Der ist "immer" da, selbst wenn er im Zweifelsfall über

    die Geräte der Feuerwehr erfolgt.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Ja, so sehe ich das auch.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guudsje  SimonSchmeisser


    Das lass ich mir mal durch den Kopf gehen. Wahrscheinlich habt ihr Recht. Da habe ich wohl ein *falsches* Argument gewählt.

    Das ändert erst einmal nichts an meiner Grundaussage, dass nach dem Stand der Technik die Rettungswege zu kennzeichnen sind.

    Aber so ganz zu Ende gedacht sind Eure Argumente auch nicht. Schließlich bezieht sich auch KomNet auf die ASR, die ich auch genannt habe.


    KomNet

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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Und die Schilder unter die Decke zu hängen entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

    Die ASR 1.3 bildet den Stand der Technik für Sicherheitszeichen ab. Insofern ist Deine Aussage nicht korrekt.

    Aber so ganz zu Ende gedacht sind Eure Argumente auch nicht.

    Es handelt sich um unterschiedliche Systeme, die von unterschiedlichen ASRs geregelt werden. Die eine bildet den Stand der Technik für Sicherheitszeichen ab, die andere für optische Leitsysteme.


    Schließlich bezieht sich auch KomNet auf die ASR, die ich auch genannt habe.

    Genau deshalb bezieht sich Komnet auf die jeweiligen ASRs, um damit alle unterschiedlichen systeme zu berücksichtigen, da alle Systeme mit dem Thema Kreuzungen und Richtungsänderungen konfrontiert werden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    Das ändert erst einmal nichts an meiner Grundaussage, dass nach dem Stand der Technik die Rettungswege zu kennzeichnen sind.

    Natürlich, da haben Sie Recht.

    Aber so ganz zu Ende gedacht sind Eure Argumente auch nicht. Schließlich bezieht sich auch KomNet auf die ASR, die ich auch genannt habe.


    KomNet

    Ich habe in meinem Post schon auf ASR A2.3 Abschnitt 7, Abs.2

    verwiesen. Auszug:


    (2) Erforderlichenfalls ist ein Sicherheitsleitsystem einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann z. B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt.


    Damit wird, zumindest meiner Meinung nach, sehr deutlich

    damit hier unterschiedliche Systeme zu verstehen sind.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guudsje  SimonSchmeisser


    Einverstanden, aber noch nicht gänzlich überzeugt.

    Ich denk eh nicht, dass die Kennzeichnung im Notfall das Problem sein wird aus dem brennenden Gebäude zu kommen, sondern die Hindernisse

    in den Gängen.

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    Gruß Mick

  • Hallo,

    aber noch nicht gänzlich überzeugt.

    Weil? Lassen Sie uns teilhaben.

    Ich denk eh nicht, dass die Kennzeichnung im Notfall das Problem sein wird aus dem brennenden Gebäude zu kommen, sondern die Hindernisse

    in den Gängen.

    Da haben Sie Recht. Wenn wir da aber ehrlich sind, könnten wir

    uns vieles sparen. BSO, F+R Pläne usw. wird oft, selbst in Unter-

    weisungen nur "flüchtig" zur Kenntnis genommen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

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  • Hallo,

    Weil? Lassen Sie uns teilhaben.

    Muss noch denken. Ich habe jetzt Bilder gefunden, die mir zumindestens den Unterschied zwischen der Kennzeichnung F + R und Leitsystme verdeutlichen.

    Das hatte ich bisher in einen Topf geworfen.

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    Gruß Mick

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  • Moin Mick,


    ich denke, es wird deutlich, wenn man sich die Nr.5.1 der ASR 3.4/7 anschaut.

    Zitat von ASR 3.4/7 Nr. 5.1 (2)


    Der Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen mit einer beidseitigen Kennzeichnung der Fluchtwege ist immer dann erforderlich, wenn eine Gefährdung durch Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann und die Fluchtwegbreite > 3,60 m beträgt.

    Das bedeutet, dass man nicht zwingend ein optisches Sicherheitsleitsystem benötigt und die Kennzzeichnung nach ASR 1.3 ausreichend ist.

    Zitat von ASR 3.4/7 Nr. 5.1 (4)


    Innerhalb optischer Sicherheitsleitsysteme muss die Fluchtrichtung mit Hilfe der Sicherheitszeichen „Rettungsweg/Notausgang“ (E001 bzw. E002) in Verbindung mit einem Zusatzzeichen (Richtungspfeil) gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ angegeben werden. Die Kennzeichnung der Fluchtrichtung ist im Verlauf des Fluchtweges und bei Richtungsänderungen anzubringen.

    Hat man aber ein solches System, muss es mit den Zeichen der ASR 1.3 ergänzt werden. Daraus folgt, dass es sich um zwei verschiedene Systeme handelt. Wobei es natürlich unschädlich ist, wenn man ein System nach der ASR 3.4/7 implementiert, auch wenn es nicht notwendig ist. Wenn die Geschäftsführung hierfür den Geldbeutel aufmacht..... :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ja, da gebe ich dir voll und ganz Recht. Ich hatte das für mich als ein ganzheitliches Kennzeichnungssystem betrachtet. Wobei ASR 1.3 allein für sich stehen kann, aber ASR 3.4/7 nicht ohne ASR 1.3. Das hatte ich so nicht bedacht. Wir haben einen Tunnel, den hätte ich gern so gestaltet gehabt. Das wurde einfach nicht gemacht. Geht ja auch, wie jetzt gelernt habe.

    Aber na gut. So verstehe ich das jetzt auch.


    Danke euch allen.

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    Gruß Mick

  • Hallo,

    Wir haben einen Tunnel, den hätte ich gern so gestaltet gehabt. Das wurde einfach nicht gemacht.

    Ja, unabhängig von der Frage der Notwendigkeit, wird sich

    da auch schnell die Kostenfrage stellen. Hat da einer eine

    grobe Hausnummer für ein solches System?


    Gruß

    Simon Schmeisser

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  • Nein, leider nicht.

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    Gruß Mick

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  • Hat da einer eine

    grobe Hausnummer für ein solches System?

    Moin,


    das lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Möglichkeiten der Ausführung einfach zu breit gestreut sind. Es ist ein Unterschied, ob ich mit nachleuchtenden unterbrochen Markierungen arbeite oder ein stromgespeistes durchgehendes Leitsystem verwenden, bei dem auch die Türen noch umrandet beleuchtet werden zzgl Prüfung etc.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    das lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Möglichkeiten der Ausführung einfach zu breit gestreut sind.

    Ja, das ist klar. Hätte ja sein können, damit es hier eine

    grobe Hausnummer (z.B. pro m² oder m) gibt, an der

    man sich bei solchen Systemen orientieren kann.


    Gruß

    Simon Schmeisser

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