Geimpfte und Genesene Mitarbeiter

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  • in dieser Art und Weise habe ich das auch vorgeschlagen, außerhalb der Büros/Arbeitsplätze, also z.B. in Fluren und Treppenhäusern gilt weiterhin das volle Programm. Mit der Veröffentlichung der DGUV-Stellungnahme dürfte das Ganze dann auch recht gut rechtlich abgesichert sein.

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  • Ich habe das ganze auch lange mit unserem Datenschutzbeauftragten diskutiert. Er meinte, man könnte es über die einzelnen Büros auf freiwilliger Basis abfragen. Bsp: Wer will, darf in der Personalabteilung seinen Status angeben und es gibt evtl. Lockerungen.

    Dokumentation dann folgendermaßen: Raum Einkauf, 6 Personen, alle geimpft. Raum Vertrieb, 7 Personen 5 geimpft, 2 ungeimpft.
    Somit könnte man im Einkaufsbüro die Maßnahmen "lockern". Wenn dann jemand das Büro betritt müssen die Maßnahmen wieder eingehalten werden.
    Finde ich ziemlich kompliziert.

    Oh ja, das ist ganz schön kompliziert.

    Wir haben die Maskenpflicht nur noch auf den Fluren und Besprechungsräumen.

    In den Büroräume entscheiden die Bürobesitzer, ob bei eintreten von Personen die Maske aufgesetzt wird oder nicht. Zum größten Teil setzt jeder die Maske auf, besonders weil wir aktuell viele geimpfte Ausfälle haben.

    Aber mal im Ernst. Aufhebung der AHA+L Regeln und weiter unten wird Handhygiene und Lüften als Standard vorausgesetzt.

    AHA+L .... A... Alltagsmaske? Die gibt es doch schon lange nicht mehr. AHO+L

    Bei der aktuellen Entwicklung mit der Delta Variante, war diese Stellungnahme total unnötig und nicht angebracht.

    Abstand + Handhygiene + Lüften + Maske bei Bedarf und diese 4 Regeln jedem selbst überlassen. Das ganze Coronathema (Pandemie) muss vom Arbeitsschutz losgelöst werden.

  • Abstand + Handhygiene + Lüften + Maske bei Bedarf und diese 4 Regeln jedem selbst überlassen.

    Das ist doch mal ein Hygienekonzept, das jeder sofort versteht. :rolleyes:

    Das sind dann auch die Personen, die jeden Herbst mit der Rotznase im Büro sitzen und sich über die Flure husten, anstatt nach Hause zu gehen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich habe das ganze auch lange mit unserem Datenschutzbeauftragten diskutiert. Er meinte, man könnte es über die einzelnen Büros auf freiwilliger Basis abfragen. Bsp: Wer will, darf in der Personalabteilung seinen Status angeben und es gibt evtl. Lockerungen.

    Dokumentation dann folgendermaßen: Raum Einkauf, 6 Personen, alle geimpft. Raum Vertrieb, 7 Personen 5 geimpft, 2 ungeimpft.
    Somit könnte man im Einkaufsbüro die Maßnahmen "lockern". Wenn dann jemand das Büro betritt müssen die Maßnahmen wieder eingehalten werden.
    Finde ich ziemlich kompliziert.

    Ich finde es wenig kompliziert. Dieser "Jemand" betritt dieses Büro einfach nicht. "Büro 2G" auf die Tür - fertig.

    Bei uns wird es lustig: wir haben EINEN militanten Impfgegner, einen Unentschlossenen, und der Rest ist LÄNGST geimpft.... Ich habe dem Scheff die Sachen zugesandt. Er hat aber schon Feierabend.

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  • Jetzt wird es kompliziert: es ist nur noch EINER ungeimpft!

    Einer in Abteilung A (13 Mitarbeiter) - in einem 3-er Büro.

    Einer in Abteilung B (8 Mitarbeiter) - in einem gewerblichen Bereich.

    Abteilung C arbeitet in 5 fix eingeteilten Schichten. Schicht I bis IV (wilkürliche Bezeichnung meinerseits) ist entweder durchgeimpft oder hat je EINEN Ungeimpften. Schicht V ist zur Hälfte ungeimpft. Die Trennung der Schichten erfolgt nach bekannten Prinzipien aus der DGUV-Publikation (Kontaktvermeidung, getrennte Wege usw.)

    Abteilung A hat einen Spezialdrucker direkt angrenzend zum 3-er Büro. Ein versetzen des Mitarbeiters in ein Einzelbüro ist nicht zielführend. Der Mitarbeiter aus Abteilung A ist militanter Verschwörer und BR-Mitglied.

    Abteilung B muss mit allen anderen Abteilungen regelmäßig interagieren, auch mit Abteilung A. Der Ungeimpfte ist ein Azubi, der durch keinerlei negative Äußerungen aufgefallen ist - aber eben ungeimpft ist. Ich schätze ihn als impfüberzeugbar ein.

    Optionen zu Abteilung A:

    1. Ausgrenzen des (ansonsten sehr netten und hilfsbereiten) Kollegen irgendwohin, ohne Zugang zum Spezialdrucker, die anderen Feuer frei.

    2. Corona-Regeln für alle beibehalten

    3. Feuer frei für alle außer Büro mit A, die dürfen in kein anderes Büro. In den Fluren usw. weiter Maske tragen, Gemeinschaftsräume weiterhin begrenzen (z.B. Küche 0 1).

    Optionen zu Abteilung B:

    1. Wie Abteilung A

    2. Azubi noch zum Impfen bewegen versuchen

    Optionen zu Abteilung C, Schichten I bis V:

    1. Ungeimpfte nach Schicht 5 verlagern, Geimpfte aus Schicht 5 auf die geimpften schichten verteilen

    2. Nichts ändern


    Option gesamt:

    1. Sofort Option 1 (oder A3) durchsetzen)?

    2. Gar nichts?

    3. "Letzte" Impfchance geben, in 6 Wochen jeweils Option 1 umsetzen...?

    Ganz was Anderes? Bin an Meinungen interessiert. Ich habe schon Eine. Aber ich bin neugierig, wie das Andere sehen....Davon lasse ich mich möglicherweise beeinflussen (wenn es gute Argumente sind)

  • Ich habe das ganze auch lange mit unserem Datenschutzbeauftragten diskutiert. ...

    Bsp: Wer will, darf in der Personalabteilung seinen Status angeben und es gibt evtl. Lockerungen.

    Dokumentation dann folgendermaßen: Raum Einkauf, 6 Personen, alle geimpft. Raum Vertrieb, 7 Personen 5 geimpft, 2 ungeimpft.

    Und wo sieht der Datenschutzbeauftragte die Rechtsgrundlage dazu, personenbezogene Gesundheitsdaten zu verarbeiten?

    Im klinischen Bereich ist man ja inzwischen zumindest in Baden-Württemberg rechtlich auf der sicheren Seite durch die entsprechende Verordnung. Aber auf andere Betriebe ist dies nicht übertragbar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und wo sieht der Datenschutzbeauftragte die Rechtsgrundlage dazu, personenbezogene Gesundheitsdaten zu verarbeiten?

    Im klinischen Bereich ist man ja inzwischen zumindest in Baden-Württemberg rechtlich auf der sicheren Seite durch die entsprechende Verordnung. Aber auf andere Betriebe ist dies nicht übertragbar.

    Freiwillige Angaben. Außerdem haben wir für für FAST alle geimpften die Termine selbst organisiert.

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  • Außerdem haben wir für für FAST alle geimpften die Termine selbst organisiert.

    Habt Ihr auch sie schriftliche Einwilligung der Impflinge diese Daten zu speichern und zu verarbeiten?

    Hier greift Artikel 9 der DSGVO. Als Bußgeldvorschrift dann Artikel 83 Abs. 5, was zu einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen € oder 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes vom Vorjahr führt, wobei jeweils der höhere Betrag herangezogen wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Oh mann, irgendwann werden wir als Folge der DSGVO alle tot oder pleite sein. Allerdings weiss das dann keiner - weil aufgrund des Datenschutzes keiner mehr eine Ahnung hat, wer du bist....

    Wer die DSGVO erfunden und in die Welt gesetzt hat, der gehört auch in Beton gegossen und ausgestellt...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wir haben keine Notizen zu den Impflingen. Da aber die jeweilige Zahl der zusammenarbeitenden Personen einstellig ist, ist die schriftliche Aufzeichnung obsolet.

    Die frage "Ist geimpft?" ist aus technischer Sicht eine Messung, die als Basis für eine Maßnahme gilt. Wenn wir die Messergebnisse nicht notieren, können wir die Maßnahme nicht belastbar begründen.

    Ich spreche mal mit dem BR über das Thema.

    Oder gibt es schon Betriebsvereinbarungen, die man kopieren könnte?

  • Oh mann, irgendwann werden wir als Folge der DSGVO alle tot oder pleite sein. Allerdings weiss das dann keiner - weil aufgrund des Datenschutzes keiner mehr eine Ahnung hat, wer du bist....

    Wie ist das dann eigentlich auf dem Friedhof? Müssen die, die zukünftig kurz vor dem sterben sind etwas unterschreiben damit ihr Name / Geb.Datum / Todestag auf dem Grabstein eingemeißelt werden darf? :/

    Wirtschaft statt Wirtschaft

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  • Oh mann, irgendwann werden wir als Folge der DSGVO alle tot oder pleite sein. Allerdings weiss das dann keiner - weil aufgrund des Datenschutzes keiner mehr eine Ahnung hat, wer du bist....

    Wer die DSGVO erfunden und in die Welt gesetzt hat, der gehört auch in Beton gegossen und ausgestellt...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Moin,

    ich bezweifele doch mal stark, dass das reine Dokumentieren von Impflingen zu einem Bußgeld führt, an dem ein Unternehmen pleite geht.

    Im nachfolgend beschriebenen Fall find ich es allerdings wirklich gut, dass es ein Mittel gibt Unternehmen ordentlich auf die Finger zu klopfen. Klick

    Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass die DSGVO ausufernd die falschen trifft.

    Gruß

    Moritz

  • Und wo sieht der Datenschutzbeauftragte die Rechtsgrundlage dazu, personenbezogene Gesundheitsdaten zu verarbeiten?

    Im klinischen Bereich ist man ja inzwischen zumindest in Baden-Württemberg rechtlich auf der sicheren Seite durch die entsprechende Verordnung. Aber auf andere Betriebe ist dies nicht übertragbar.

    Wir würden keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wir notieren nur: Bsp. Marketing 6 MA, 6 geimpft.

    Let the music be your master

  • Interessanter Standpunkt von der DGUV. Unser Betrieb ist entgegen anderslautender Gerüchte kein Kindergarten. Wir dürfen den Impfstatus unserer MA nicht erfragen und erst recht nicht kontrollieren. Ich wäre also auf eine freiwillige Selbstauskunft meiner MA angewiesen. Und die können sie beantworten wie die Frage nach der bestehenden Schwangerschaft: richtig, falsch oder garnicht.

    Kann ich als Arbeitgeber die freiwillige, undokumentierte weil anonyme, nicht verifizierbare Auskunft der MA als Basis nehmen, um meine Gefährdungsbeurteilung anzupassen und die getroffenen Maßnahmen zu reduzieren? Reicht "bei mir sind laut eigener Aussage alle geimpft" und ich kann davon ausgehen, das Schutzziel auch ohne Maske und Abstand zu erreichen? Stichwort Vermutungswirkung.

    Wir können von 1/3 unserer MA vermuten, dass sie geimpft sind, vom Rest wissen wir es nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von 38sifa (16. September 2021 um 16:04)

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  • Stimmt.

    Wenn meine GF sich für 2. entscheidet, werde ich sie bitten, ihre Coronaschutzmaßnahmen selber zu kontrollieren. Büro 1, 2 und 6 haben 2G und der Rest nicht, Sozialraum A von 12-12:30 2G, danach nicht mehr. Und das ist nur ein Stockwerk. In einem Gebäude. Gehts noch?

  • Stimmt.

    Wenn meine GF sich für 2. entscheidet, werde ich sie bitten, ihre Coronaschutzmaßnahmen selber zu kontrollieren. Büro 1, 2 und 6 haben 2G und der Rest nicht, Sozialraum A von 12-12:30 2G, danach nicht mehr. Und das ist nur ein Stockwerk. In einem Gebäude. Gehts noch?

    Arbeitsumfeld ist in meiner Vorstellung nicht per Büro definiert :)

    Eher die komplette Schicht oder das komplette Gebäude, sofern keine Interaktion zwingend erforderlich ist, wie bei uns Verwaltung/Produktion.