Geimpfte und Genesene Mitarbeiter

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  • Warum "müssen"? Ist doch nicht "deren" Problem....

    Die Frage ist, wen marper mit "sie" meint. Das BMAS? Da sehe ich das Problem, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über Monate nicht angepasst wird. Ein so starres Regelwerk kann nicht auf schnelle Änderungen der Pandemie reagieren. Also definiert es nur Grundlagen, zitiert das TOP-Prinzip etc. Die Probleme mit 2G oder 3G in den Betrieben kann und wird diese Verordnung nie ansprechen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Die Impfstatusabfrage wurde heute morgen im Deutschlandfunk sehr intensiv diskutiert.

    Bei uns wurde gerade eine Datenbank für die anonyme Abfrage programmiert. bion mal gespannt,

    ob die gestartet wird.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hier ein Interview von gestern zur neuen ArbSchuV

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  • Einigen Punkten des Entwurfs kann ich nicht folgen. Da wurde z.B. angegeben, dass viele keine Zeit für die Impfung hatten. Komisch, unser Impfzentrum hatte 7 Tage die Woche offen von 7 bis 21 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Da hätte eigentlich jeder einmal ein Zeitfenster für sich finden können.

    Dann die Sache mit dem Impfstatus. Aktiv abfragen darf der AG diesen nicht, aber wenn er Kenntnis davon hat darf er ihn verwenden. Kenntnis würde für mich bedeuten, ich muss den Impfnachweis gesehen haben, eine einfache mündliche Aussage reicht da nicht. Weiterhin müsste ich diese Information dann irgendwie speichern und verarbeiten. Da stellt die Datenschutzgrundverordnung aber recht hohe Bedingungen daran und diese schwammige Formulierung dürften Juristen in der Luft zerreißen. Komisch, bei Masern hat der Gesetzgeber doch auch eine funktionale Regelung gefunden, warum nicht eine ähnliche Variante bei Corona ausführen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Einigen Punkten des Entwurfs kann ich nicht folgen. Da wurde z.B. angegeben, dass viele keine Zeit für die Impfung hatten. Komisch, unser Impfzentrum hatte 7 Tage die Woche offen von 7 bis 21 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Da hätte eigentlich jeder einmal ein Zeitfenster für sich finden können.

    Dann die Sache mit dem Impfstatus. Aktiv abfragen darf der AG diesen nicht, aber wenn er Kenntnis davon hat darf er ihn verwenden. Kenntnis würde für mich bedeuten, ich muss den Impfnachweis gesehen haben, eine einfache mündliche Aussage reicht da nicht. Weiterhin müsste ich diese Information dann irgendwie speichern und verarbeiten. Da stellt die Datenschutzgrundverordnung aber recht hohe Bedingungen daran und diese schwammige Formulierung dürften Juristen in der Luft zerreißen. Komisch, bei Masern hat der Gesetzgeber doch auch eine funktionale Regelung gefunden, warum nicht eine ähnliche Variante bei Corona ausführen?

    wir haben ja selbst im Unternehmen geimpft. Die Daten sind ja bekannt.

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    Gruß Mick

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  • ich habe gerade 8 Jahre Bildungsurlaub für ein Medizinstudium beantragt, um den Beschäftigten fachgerechte Unterweisungen zum Thema " Virus und Impfung" geben zu können :doppelthumbsup:

    Welche Fachrichtung? Wirst Du jetzt Virologe?

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    Gruß Mick

  • nee, Arbeitsmediziner ;)

    eine Eierlegendewollmiclhsau mit Stetoskop. WEiß alles, kann nix. :Lach:

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  • Die Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, dürfen somit nicht verwertet werden!

    Stimmt, aber wir wissen das wir ca. 300 MA (m/w/d) geimpft haben.

    Mehr soll ja mit dem Impfstatus nicht abegfragt werden. Anonym, natürlich. Was man mit den Zahlen dann anstellt, hu nose?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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  • Bei uns wurde gerade eine Datenbank für die anonyme Abfrage programmiert. bion mal gespannt,

    ob die gestartet wird.

    Aber was bringt einem eine anonyme Abfrage...?

    Es geht doch darum, dass der Arbeitgeber den Impfstatus jedes einzelnen Mitarbeiters abfragen darf, um ggf. Maßnahmen zurückziehen zu können:

    Alle MA im Büro 123 geimpft? Keinen Abstand, keine Masken und mehr MA im Büro.

    Ein MA doch nicht geimpft... dann aber Feuerfrei fürs Mobbing der Kollegen. Und genau da sehe ich die Problematik...

    Mir sagen mittlerweile auch ganz viele, dass sie der Impfung nicht trauen. Aber der wahre Hintergrund ist schlicht eine Verweigerungshaltung (ggü der Politik, die das vorschreibt - ggü der Wissenschaft, die das vorschreibt... da folgt man lieber Person xyz, die Impfen mal in einem youtube-Video zerrissen hat oder den Coronaleugnern oder den Verwandten aus Kroatien, die behaupten es gäbe keine Pandemie). Alles schon gehört und auch schon erste Versuche unternommen mit Vernunft das zu hinterfragen... da bin ich aber nicht weit gekommen. Also... lasse ich das bleiben.

    So und was macht man

    - wenn ein MA nicht geimpft werden kann - alles beim Alten bis zum Tag x in dem offiziell die Pandemie über Nacht als erledigt deklariert wird.

    - wenn ein MA keine Auskunft geben will - Polizei rufen? Kündigen? Dessen Mutter rufen? An den Pranger stellen?

    - wenn ein MA ein falsches Impfdokument vorzeigt oder gar eine Falschaussage tätigt? Könnte man mit der corona-App klären, wenn MA solch ein Smartphone ihr eigen nennen (ich habe eine Mitarbeiterin, die verweigert sich dem Internet und hat auch ein ganz simples Telefon...)

    Die Coronafälle, die wir hier hatten kamen zu 100% aus dem familiären Umfeld... und nun? Da hat ein geimpfter eine tickende Zeitbombe bis zum Haaransatz mit Coronaviren voll daheim sitzen... und darf weiter in einem Großraumbüro mit Geimpften ohne MNS und dicht an dicht sitzen? Bloß weil er für diese 14 Tage keine Symptome zeigt oder es nicht weitersagt?

    Das ganze ist nicht zu Ende gedacht...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • dass viele keine Zeit für die Impfung hatten.

    Wir hatten die Möglichkeit geschaffen, sich während der Arbeitszeit (sogar bezahlte Zeit!) bei unserem Betriebsarzt impfen zu lassen. Die Nachfrage war sooooo schlecht (<10%), dass ich mir die Mühe hätte sparen können...

    Ich finde das ganz schön heftig, dem AG "die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdungen bei der Erkrankung an COVID-19 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren" - was soll man denn aufklären wenn man kein Arzt oder medizinisches Fachpersonal ist?! Es kann ja nicht mal der Arzt sagen, was genau passieren kann...

    Antigen-Schnelltests dürfen ja auch nur von medizinischem Fachpersonal (oder geschultem Personal) durchgeführt werden, sobald ein Testnachweis benötigt wird...

    Grüße aus Niederbayern,

    Andi:thumbup: