Geimpfte und Genesene Mitarbeiter

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  • Ich sehe es ja genauso und werde auch so argumentieren,. wenn ich heute mit meiner Leitung spreche. Leider gibt es in deren Umwelt ein paar Einflüsterer, die sich sooo sehr nach Normalität sehnen. Lustigerweise die gleichen, die auch beim Arbeitsschutz mit sehr wenig auskommen würden.

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  • Da der Arbeitgeber jedoch den Status nicht abfragen darf bzw. die Mitarbeiter diesen nicht preisgeben müssen, dürfte es es schwierig werden, die Maskenpflicht aufzuheben.

    fragen darf der AG nicht... aber (Gedankenspiel): in einer ASA-Sitzung kommt die Frage, ob man nicht die Schutzmaßnahmen etwas reduzieren kann, weil ja inzwischen sicher viele geimpft sind oder genesen. Da könnte man die Personalvertretung/den Betriebsrat mal anfragen, ob sie nicht mit der Belegschaft darüber sprechen, dass die Anpassung von Schutzmaßnahmen grundsätzlich möglich ist, sofern man freiwillig Auskunft über den 2G Status gibt und den AG den Impfnachweis bzw. die Genesenen-Bescheinigung einsehen lässt. Damit hat der AG die Vorgaben der Corona-ArbSchV erfüllt und kann prüfen, welche Maßnahmen aufgrund der Kenntnisse angepasst werden können....

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • im Prinzip ganz nett, aber ab einer gewissen Größe eines Betriebes läuft das mit den erleichterungen wohl ins Leere.

    Ja, mit steigender Betriebsgröße könnte es schwieriger werden... aber nicht unmöglich, z.B. durch organisatorische Maßnahmen.

    mögliche Ideen (die natürlich auf Umsetzbarkeit und Wirksamkeit geprüft werden müssen):

    - Einrichtung von Bereichen in der Arbeitsstätte, wo klar ist, dass alle dort über 2G Status Auskunft gegeben haben (inklusive Erlaubnis, dass der AG dazu den Beleg einsehen durfte)

    - bei Schichtbetrieb: Schichten nach 2G und Nicht-2G, dazwischen Lüften und die nötigen Desinfektionsmaßnahmen

    - Beschäftige, die keine Auskunft geben möchten, mobil zuhause arbeiten lassen, die anderen können in die Arbeitsstätte kommen

    ...

    Besteht natürlich immer ein Risiko, eine "Spaltung" zu erzeugen... auch das muss im Hinterkopf behalten werden

    ich habe mal eine Anfrage an die DGUV gestellt.

    Super!!! :doppelthumbsup:

    Wenn man das so auslegt, dass es unerheblich ist, ob ich, wenn ich nicht an diesem Arbeitsplatz tätig bin, Kontakt zu Ungeimpften habe, dann macht die Info der DGUV wieder Sinn. Alles andere wäre ja auch realitätsfremd, denn spätestens, wenn ich aus dem Büro raus bin, habe ich fast überall wo ich mich bewege Kontakt zu potenziell Ungeimpften.

    jein... da sehe ich Unterschiede, was die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung angeht, z.B.:

    - geschlossener Raum (z.B. Büro) vs. im Freien

    - Großteil eines Arbeitstages vs. kurze Begegnung auf der Straße / ein paar Minuten in der Schlange an einer Kasse / ein paar mehr Minuten in Bus, Straßen-, S- oder Straßenbahn (Corona-Warn-App zeigt deshalb auch nur an, wenn man sich mindestens 15 Minuten in weniger als 2 Meter zu einem Infizierten befand)

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

    Einmal editiert, zuletzt von porcupine (17. September 2021 um 21:45)

  • Moin,

    ist zwar schon eine Weile her, aber kurze Rückmeldung: Auf meine Anfrage bei der DGUV habe ich Null Reaktion erhalten. Mittlerweile sind ja auch die Handlungsempfehlungen für Geimpfte und Genesene vom KOBAS zurückgezogen worden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.