Moin moin mal eine Frage an die erfahrenen Kollegen, die sich bestimmt bei vielen Fragen einreihen wird ...aber Trotzdem Thema Lärmmessung während einer Gfb

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  • Hallo Zusammen, im Rahmen meiner Praktikumsarbeit hat sich bei der Begehung herausgestellt, dass einige Maschinen im Leerlauf und unter Last Lärm produzieren. Ich bin am Überlegen, welche Form der Messungen passen ,Personen oder Tätigkeitsbezogen. Es sind jeweils ortsfeste Maschinen. Ich habe die Arbeitsabläufe bei der GfB schriftlich aufgenommen. Der Lärm ist bei der Bedienung permanent vorhanden die Maschine läuft durchgängig 7,5 Stunden.

    Frage welches Messverfahren macht Sinn und wie lange muss die Messung laufen wenn die Tätigkeit, Einlegen und Entgegennehmen von Material, keinen Einfluss auf die Lärmentwicklung haben. Reicht eine Tätigkeitsabfolge zu bewerten, sprich von Anfang bis Ende eines Ablaufes ?

    Ich bedanke mich für die Antworten im Vorraus

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  • Ist die Person ständig an der Maschine an einem Ort oder bewegt sie sich im Raum? Wird nur die eine Tätigkeit durchgeführt oder unterschiedliche? Läuft die Maschine kontinuierlich und erzeugt dabei subjektiv immer die gleichen Geräusche oder gibt es mehrere Betriebsmodi, die über den Tag auftreten?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,

    Die Maschinen wird von einer Person bedient Rüstzeiten höchsten 10 min/Schicht. Es handelt sich um einen konstanten Arbeitsplatz ohne große Laufwege.Bewegung nur an der Bedien -und Bestückungsfläche. Die Maschine strahlt bei Belastung keine Veränderungen aus Leerlauf und Belastungslauf annähernd gleich.

  • Dann würde ich relativ kurz im Bereich der Bedien- und Bewegungsfläche messen. Eine Messung über mehrere Minuten bis ca. 1/2 Stunde dürfte genügen. Dann noch Messung beim Rüsten und jeweils die Dauer der einzelnen Tätigkeiten erfassen. Darüber dürfte dann die Tagesexposition rechnerisch zu ermitteln sein. Wenn Du es besonders gut machen möchtest, machst Du mehrere solcher Messungen an unterschiedlichen Tagen, dann kann man auch feststellen, ob es da relevante Abweichungen gibt, wobei ich schätzen würde dass da durchaus unterschiede von +-2dB zu erwarten sind. Bei deutlich größeren Abweichungen müsste man dann die Gründe dafür ermitteln. Wenn ein Messgerät mit Loggingfunktion zur Verfügung steht, kann man ja auch problemlos längere Zeiträume messen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • AxelS's Tip möchte ich noch anfügen, dieses - wenn zutreffend - auch während der verschiedenen Schichten zu messen. Auch Samstags / Sonntags, wenn an diesen Tagen gearbeitet wird, denn der Umgebungslärmpegel kann sich durch wegfallende/hinzukommende Tätigkeiten ändern.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich nehme für sowas immer den ASER Lärmrechner von der Uni Wuppertal: https://www.institut-aser.de/out.php?idart=273

    Da werden die Immissionswerte für Aufenthaltsorte mit einer Zeitwichtung eingetragen und man erhält die arbeitstägliche Lärmdosis.

    Kann man auch im Vorhinein machen, wenn man den Schallpegel nicht als Immisionsgröße nimmt, sondern quasi als worst case Abschätzung als Emissionsgröße an der Schallquelle.

    Sprich: wenn ich eine schallerzeugende Maschine habe oder kaufen will, nehme ich die Werte für die Schallemission aus den Herstellerangaben und setze das für den Arbeitsplatz als Dauerschallimmission an. Das geht natürlich nicht bei jeder Maschine- in einer Gesenkschmiede macht der Hammer erst dann richtig Krach, wenn er auf das Werkstück fällt , das muss man messen. Je nachdem wie lange die Anwesenheit an dem Arbeitsplatz ist, wie lange die Maschine läuft und wie lange man irgendwo anders ist (Schreibtisch, Pausenraum, Klo....), kann man schon mal schätzen ob eine tiefergehende Beurteilung (Messung mit kalibrierten Messgeräten nach den einschlägigen Normen) erforderlich ist, oder nicht.

    Für eine grobe Abschätzung des Schallpegels reicht schon ein Pegelmesser für's Handy.

    Wenn ich bei der Abschätzung bei einem Äquivalentpegel von <70 dB(A) lande steht in der Gefährdungsbeurteilung "kein Handlungsbedarf", wenn ich bei >95 dB(A) lande ist's ein Lärmbereich mit allem was daraus folgt.

    Falls was dazwischen rauskommt: Dann messe ich personenbezogen über 15 Minuten integriert (das ist eine Art gewichteter Mittelwert, das kann das Messgerät von alleine) mit einem Kat. 1 Messgerät am Arbeitsplatz für alle Betriebszustände (Produktion, rüsten, beschicken etc.) und an allen anderen Aufenthaltsorten des Mitarbeiters und trage die Messwerte mit der Zeitwichtung in den ASER-Rechner ein.

    Bei impulshaltigem Schall ist es natürlich nicht so einfach, da muss man zusätzlich noch einen Wert für den Maximalpegel messen, da darf man nicht integrieren, weil das die Spitzen abschneidet. Da können wir aber noch mal separat drüber diskutieren.

  • MOin moin, also die Maschinen laufen immer die Schicht durch ohne auffällige Peaks wenn alle Maschinen laufen ( keine Rüstzeit erfolgt) liegt der Summenpegel bei 85,8 dB (A). bei der Mittelung bei 81 dB(A). Also besteht Handlungsbedarf. Verpflicht Vorsorge Kennzeichungspflichtig....

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