Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Haftung bei Unfällen mit Wechselbrücken. Die Situation: An einer Laderampe unserer Firma steht eine Wechselbrücke, die beladen werden soll. Eine der Stützen steht schief, die diagonale Sicherungsstange weist aufgerissene Schweißnähte auf, was diese Sicherung unwirksam macht. Der LKW, der die Brücke gebracht hat, ist nicht mehr auf dem Gelände. Wer haftet, wenn aufgrund des Versagens der Stütze die Brücke umkippt und Sach-/Personenschäden entstehen? Leider finde ich keine Infos im Netz, aber vielleicht kennt jemand hier die Antwort. Vielen herzlichen Dank im Voraus.