Kennzeichnung Sammelstelle/Sammelpunkt

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  • Hallo zusammen,


    jetzt habe ich mal ne echt doofe Frage.

    Wo steht es, dass ein Sammelpunkt/Sammelplatz im Freien gekennzeichnet seinen muss. Das er festgelegt und bekannt gegeben werden muss, klar. Auch im Flucht- und Rettungsplan muss er eingezeichnet sein. Das es sinnvoll ist diesen zukennzeichnen, ohne zweifel. Aber leider geht es hier um die Pflicht.


    Danke


    Mfg


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hallo,


    das werden Sie so nicht finden, zumindest fällt mir auf

    Anhieb jetzt keine z.B. baurechtliche Grundlage ein.


    Siehe hier, hier leitet man die Notwendigkeit u.a. aus der

    ASR A2.3 ab. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25023


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Danke für die Antworten.

    Den Link hatte ich auch gefunden, daraußer ergibt sich aber nur eine "Kennzeichnungspflicht" im Flucht- und Rettungsplan.

    Der Rest wie immer Gefährdungsbeurteilung.

    Also habe ich doch noch nicht so viel verlernt :saint::D:doppelthumbsup:

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Stephan,


    du hast ja jetzt selbst auf die Regelwerke ASR A2.3 & ASR A1.3 hingewiesen. Die Frage ist halt, kannst du die Sammelstelle eindeutig für alle Mitarbeiter ohne Kennzeichnung vor Ort und Kennzeichnung im Fluchtwegeplan darstellen? Weiß dann wirklich jeder MA, wo er hin muss. Klar, bei kleinen 5 Mann Betrieben ist das sicherlich zu steuern, aber ein mittelständiges 200 Mann Unternehmen?!?


    Beispiel bei mir: kleiner "Anziehpunkt" (Verkauf von Second-Hand Ware für Bedürftige) ist mitten in einer kleinen Fußgängerzone. MA: 1 hauptamtliche und 4-9 ehrenamtliche. Das anbringen der Kennzeichnung im öffentlichen Raum ist hier schwierig und auch ggf. verboten. Daher: genau gegenüber ist ein kleiner Brunnen -> dort ist jetzt die Sammelstelle. Die ehrenamtlichen werden diesbezüglich regelmäßig unterwiesen und alle wissen, wenn es brennt, raus und zum Brunnen. Aber, wie gesagt: funktioniert da bei einem kleinen Laden, wo auch kein Grundstück vorhanden ist....Industrie, große Unternehmen, viel Außengelände?! Schwer.


    Mehr kann ich zum Thema nicht beisteuern, aber ich hoffe, ich konnte dir trotzdem helfen.


    Beste Grüße

    Volker

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  • Hallo,


    wobei es auch Fälle gibt, in denen man bewusst den Ort

    nicht kennzeichnet, u.a. aus Gründen des Amokschutzes.

    Halte ich aber für nicht unproblematisch.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Volker,


    der Vorteil ist, ist sitze auf der bösen Seite des Blattpapieres :'D.

    Meine Kollegin aus der Straßenverkehrsbehörde hatte mich gefragt. Und ich bin nun einige Zeit raus und wollte mich nur versicher ob ich noch richtig liege. Was das Unternehmen macht, ist nicht meine Sache.

    Für mich muss nur meine Zufahrt und Aufstellfläche frei sein :D


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo zusammen,


    ich nutze dieses Thema weiter, da ich mich zur zeit mit der gleichen Fragestellung beschäftige. Folgendes konnte ich bisher finden:


    Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist die Kennzeichnung gemäß ISO 7010 mit dem Zeichen E007 vorzunehmen. Die Piktogrammfarbe muss den Spezifikationen der ISO 3864-4:03-2011 entsprechen.


    Hört sich von der Formulierung ja nach einer Verpflichtung an.


    Aber unabhängig von der Verpflichtung, wer ist denn bei Mietobjekten dafür verantwortlich, die Sammelstelle zu kennzeichnen? Der Vermieter, oder? Konkret geht es um eine Niederlassung in Frankfurt.


    Grüße

    Alex

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  • Alex,


    dies muss nicht immer eindeutig sein. Eine entscheidende Frage kann seìn, wie die Notfallprozeduren des Mieters organisiert sind.

    Vielleicht möchte der Mieter organisatorisch mehrere Sammelplätze haben oder statt mehrerer nur einen...

    .

    Sind in einem Mietobjekt mehrere Parteien, sehe ich hier auch eher den Vermieter in der Pflicht..


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,


    das nicht immer alles eindeutig ist, musste ich in meinen Anfängen als angehende SiFa nun schon häufig feststellen. :P


    Es sind in der Tat mehrere Mieter in dem Objekt. Bisher ist der Vermieter jedoch den Bitten der Kennzeichnung nicht nachgekommen.


    Gruß

    Alex

  • Ja, die sind alle korrekt und eindeutig ausgeschildert. Ist aber quasi auch nur eine Ebene mit zwei Treppenhäusern an jedem Ende.


    Gruß

    Alex

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  • Hallo Alex,


    als Ergänzung noch der Hinweis, dass bei vielen Sonderbauten schon im Baurecht vom Eigentümer ein Sicherer Bereich (z.B. Sammelstelle) gefordert wird. Und dazu gehört auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung.

    Darüber kann man den Vermieter gegebenenfalls verpflichten.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    gibt es F+R Pläne? Wenn ja, müsste man darauf auch

    einen oder mehrere Sammelplätze finden (siehe Übersicht)

    oder siehe in der BSO. Dann würde letztlich nur die

    Kennzeichnung fehlen.


    Wenn nicht, müsste man mit dem Vermieter reden,

    vor allem aber auch mit den anderen Mietern

    hinsichtlich der Organisation/Umsetzung.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    F+R Pläne hängen aus, dort ist der Sammelplatz auf dem Parkplatz auch definiert, es fehlt lediglich die Kennzeichnung. Wäre wahrscheinlich einfacher, das Schild selber anzubringen.


    Danke für alle bisherigen Antworten!


    Gruß

    Alex

  • Hallo!


    Meiner Meinung brauchen Sammelstellen nicht mit einem Schild gekennzeichnet werden, da die ASR A2.3 in Punkt 8.1 (1) nur vorschreibt das Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege im Verlauf von Fluchtwegen beschildert sein müssen und Sammelstellen nur sollen.


    Punkt 8.1 (2) wird erwähnt das Sammelstellen entsprechend nach der ASR A1.3 "Sicherheitszeichen und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen muss, dies trifft aber auch nur dann zu wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, den Sammelplatz mit einem Schild kenntlich zu machen.


    Gruß

    Markus

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  • auch nur dann zu wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt

    ... welche Gefährdungsbeurteilung ergibt bitte gegenteiliges? Wie sollen Betriebsfremde diese Auffinden können, wie sollen externe Hilfskräfte diese finden können?

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Sicher muss man nicht jedem Hasen hinterherlaufen, aber auch Regelungen, die nicht verpflichtend sind, können sinnvoll sein.

    Das Schild für den Sammelplatz zieht sich ja auch durch die Darstellung in Flucht- und Wegeplänen und erscheint damit jedem offensichtlich. Besucher können schnell eingewiesen werden. Keine Pflicht schön und gut, aber was spricht dagegen? Die Kosten sicher nicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin,

    findet man ein WC im fremden Bürogebäude, wenn kein Schild an der Tür klebt? Wie soll man dann ein Sammelplatz finden, der nicht ausgeschildert ist?

    Es gibt nicht immer für alles Vorschriften, aber gesunder Menschenverstand sollte man nicht ausschalten.

    Gruß

    Tom