Kennzeichnung Sammelstelle/Sammelpunkt

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  • Hy,

    das mit dem "sollte" kommt mit Sicherheit vom Umstand aus, wo befindet sich die Firma. Beispiel: Die Firma ist in einem Industriegebiet. Meine Firma hat dem Sammelpunkt an der gegenüberliegenden Straßenseite, die Firma gegenüber auch, also bei uns. Wem gehört nun welcher Sammelpunkt?

    Einfacher bei Sammelpunkten innerhalb eines Firmengeländes.

    Gruß

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  • Hallo,


    die Diskussion ist doch sinnlos, da man es im

    Einzelfall sehen muss. Gibt genug Fälle in denen

    eine Kennzeichnung aufgrund von Amokschutz

    etc. sich nicht anbietet.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo


    Für Firmen ab einer bestimmt Größe muss es m. W. einen "Alarm und Gefahrfahren Abwehrplan" geben. Gerade wenn es ein unübersichtliches Gelände ist muss demnach ein Sammelplatz (und auch der Weg dorthin) beschildert sein.


    Viele Grüße vom Rhein(chen)

  • Schließe mich fast allen Aussagen an.

    Unsere Sammelplätze für die Verwaltungsdienstgebäude liegen alle im öffentlichen Verkehrsraum.

    Da kann ich gar nichts kennzeichnen.

    Lediglich in den Feuerwehrplänen (nicht öffentlich) und alle F+R Pläne sind diese eingezeichnet.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Wir haben auch Sammelplätze im Bereich der Verwaltung im öffentlichen Verkehrsraum. Hier haben einen Antrag bei der Behörde gestelllt das wir das Sammelplatzschild aufstellen dürfen dies ist ohnen Problem durchgegangen, wurde als sehr positiv gesehen.


    Grüße Nils

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  • Wir treffen uns an einem historischen Wasserturm.

    Weis nicht? Geht auch ohne. Alle sind unterwiesen. Besucher werden bei Evakuierungen begleitet.

    Keiner geht allein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Bei uns ist die Sammelstelle auch nicht gekennzeichnet, weil in Absprache mit einem anderen Unternehmen auf dessen Gebäude-Vorplatz.


    Wichtig, wenn keine Kennzeichnung gewollt oder möglich: bei keiner Unterweisung vergessen, an die Sammelstelle zu erinnern, in der ausgehängten Brandschutzordnung Teil A eindeutig benennen (einige von mir als Sifa betreute Unternehmen haben da immer nur "Sammelstelle aufsuchen" stehen) und (so wird es bei uns gemacht) bei der jährlichen Unterweisung aktiver Brandschutz einen der Fluchtwege bis zur Sammelstelle begehen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Manchmal muss man auch flexibel sein. Da gibt es dann nicht den einen Sammelplatz, sondern je nach Situation mehrere.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei uns stehen alle da, wo es etwas zu sehen gibt. Also da, wo die Fw auch ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

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