Hallo und guten Morgen,
wie ihr oben erkennen könnt, geht es nicht um Arbeitsschutz. Ich weiß, dasseinige hier bestimmt in Ihren Arbeitsbereichen eine Speisenversorgung dabei haben.
Ich bin jetzt gefragt worden, ob man für eine Hygienebeauftragte(n) eine Beauftragung benötigt. Meine Antwort: auch wenn die Tätigkeit freiwillig ist, benötigt man immer eine Beauftragung für solche speziellen Tätigkeiten. Aufgaben und -bereich sind klar abzugrenzen. diese sollte der die Beauftragte kennen und wissen.
Mir stellte sich die Frage, ob ich überhaupt eine(n) Beauftragte(n) bestellen muss. Weder die EU VO 852/2004 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene) noch die HACCP verlangt dieses. Verantwortlich für die Umsetzung sind der Arbeitgeber bzw. die jeweiligen Bereichsleitungen.
Hat da jemand andere Informationen?