HACCP - Ernährung / Speisenversorgung

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  • Hallo und guten Morgen,

    wie ihr oben erkennen könnt, geht es nicht um Arbeitsschutz. Ich weiß, dasseinige hier bestimmt in Ihren Arbeitsbereichen eine Speisenversorgung dabei haben.

    Ich bin jetzt gefragt worden, ob man für eine Hygienebeauftragte(n) eine Beauftragung benötigt. Meine Antwort: auch wenn die Tätigkeit freiwillig ist, benötigt man immer eine Beauftragung für solche speziellen Tätigkeiten. Aufgaben und -bereich sind klar abzugrenzen. diese sollte der die Beauftragte kennen und wissen.

    Mir stellte sich die Frage, ob ich überhaupt eine(n) Beauftragte(n) bestellen muss. Weder die EU VO 852/2004 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene) noch die HACCP verlangt dieses. Verantwortlich für die Umsetzung sind der Arbeitgeber bzw. die jeweiligen Bereichsleitungen.

    Hat da jemand andere Informationen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin Mick,

    kenne ich auch nicht, dass nur wegen Lebensmitteln gleich ein Hygienebeauftragter her muss. Denn kenne ich nur bei ärztlichen Betrieben sowie Heilbehandlungen.

    Könnte mir vorstellen, dass durch all die derzeit umlaufenden Dinge so eine Anforderung konstruiert worden ist, die sich aber nicht aus einem Gesetzestext ergibt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ja, Ausbildungsplätze kannst du ka genung buchen. Nirgends steht aber dabei, nach welchen gesetzl. Anforderungen die Plätze angeboten werden.

    Das ist ähnlich wie beim MPG Beauftragten. Da werden ja Ausbildungen angeboten gem. MPG und MedBetrV. Das sind aber zwei verschiedene Sachen.

    Es gibt bei uns immer noch QM-Beauftragte die von unseren Beauftragten beide Seminare verlangen. Da kannste reden und schreiben...............:S

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  • Mir stellte sich die Frage, ob ich überhaupt eine(n) Beauftragte(n) bestellen muss.

    Das kannst Du analog sehen zum Gefahrstoffbeauftragten. Beide Beauftragte gibt es formal nicht, aber deren Installation ist durchaus sinnvoll. Wenn man die Regelungen der VO 852/2004 so ansieht, ist da organisatorisch so einiges festzulegen, ebenso eine entsprechende Dokumentation und Schulungen. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer, der das ja dann in der Regel delegiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das kannst Du analog sehen zum Gefahrstoffbeauftragten. Beide Beauftragte gibt es formal nicht, aber deren Installation ist durchaus sinnvoll. Wenn man die Regelungen der VO 852/2004 so ansieht, ist da organisatorisch so einiges festzulegen, ebenso eine entsprechende Dokumentation und Schulungen. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer, der das ja dann in der Regel delegiert.

    Ja, das sehe ich auch so. So habe ich das gestern auch kommuniziert.

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  • Moin

    sonst Gesetzesgrundlage für Hygienebeauftragten siehe "Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht" Hygiene ab Seite 39.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin

    sonst Gesetzesgrundlage für Hygienebeauftragten siehe "Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht" Hygiene ab Seite 39.

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    Gruß Mick

  • dat war nicht icke, sondern die IHK Seite...aber die Anlage ist noch da , muddu runterladen

    Grüßle
    de Uil

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  • Moin

    sonst Gesetzesgrundlage für Hygienebeauftragten siehe "Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht" Hygiene ab Seite 39.

    Da steht nicht dabei, dass ein Hygienebeauftragter verpflichtent ist. Auch in den aufgeführten VOen und Gesetzen etc.

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  • da steht doch alles ....

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hygienebeauftragter

    ...was Mann braucht

    Es geht darum, dass ich die gesetzl. Anforderung für einen Beauftragten gesucht habe. Und die gibt es nicht. Verantwortlich ist automatisch der AG. Der darf das natürlich delegieren. Es ist aber nicht vorgeschrieben, dass ein Beauftragter bestellt werden muss. Nur die Anforderungen aus der EU Vo müssen umgesetzt werden.

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