COVID19-Test Angebot durch den Arbeitgeber

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  • Moin,

    im Moment wird im politischen Raum intensiv darüber diskutiert, ob die Tests für die Bürger demnächst kostenpflichtig werden. Da am 10.09.2021 die Corona-ArbSchV ausläuft, könnte das durchaus spannend werden, wie die nachfolgende Fassung dieser Verordnung aussieht. Wenn die Tests kostenpflichtig werden, aber das kostenfreie Angebot durch den Arbeitgeber weiter bestehen soll, kann man davon ausgehen, dass die Zahl der nachgefragten Tests in den Betrieben sprunghaft ansteigen wird. Man darf gespannt sein.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • dass die Zahl der nachgefragten Tests in den Betrieben sprunghaft ansteigen wird.

    Aber nur, wenn die Tests auch für private Zwecke nutzbar sind, was ja in einigen Bundesländern nicht der Fall ist, denn die Schnelltests müssen, so wie es momentan aussieht, dann von einer autorisierten Teststelle erfolgen, die dann z.B. einen QR Code erstellen kann über den Test. Das dürfte es in den wenigsten Betrieben geben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In NRW ist es erlaubt, dass der AG die mindestens zwei Tests pro Woche, die er den MA anzubieten hat, "mit eigenem fachkundigem oder geschultem Personal" durchführen oder bei Teststellen oder Testzentren auf eigene Kosten beauftragen darf. "Soweit möglich" soll eine Bescheinigung über das

    Testergebnis erfolgen.

    Damit könnte man nach meinem Verständnis bei uns (Stand heute) eine Testbescheinigung ausstellen, die privat nutzbar ist.

    Da wir aber im Betrieb eine Impfquote nahe bei 100% haben, sehe ich schon jetzt die Gewitterwolken am Horizont aufziehen. Angesichts unserer Impfquote wird sich der GF gegen eine Verlängerung der Angebotspflicht über den 10.09. hinaus wehren.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Das dürfte es in den wenigsten Betrieben geben.

    Moin Axel,

    es muss ja kein QR-Code sein. Es reicht ja, wenn es eine anerkannte Stelle ist, die mit Stempel und Unterschrift das Ergebnis bestätigt. Das gab es bei uns die ganze Zeit, wurde aber nicht oft in Anspruch genommen (es sei denn, man wollte ins Kino oder vormals zum Friseur :rolleyes:).

    Angesichts unserer Impfquote wird sich der GF gegen eine Verlängerung der Angebotspflicht über den 10.09. hinaus wehren.

    Der Geschäftsführer kann ja gegen die Verordnung klagen, ansonsten dürfte das "Wehren" ein hehrer Wunsch bleiben. :saint:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Der Geschäftsführer kann ja gegen die Verordnung klagen, ansonsten dürfte das "Wehren" ein hehrer Wunsch bleiben. :saint:

    Das muss er gar nicht. Die Bezirksregierung hat ein sehr genaues Auge auf seine Aktivitäten. Einen Tag nach Inkrafttreten der Verordnung wurden wir angeschrieben und aufgefordert, die Beschaffungsnachweise der Test-Kit-Bestellung vorzulegen. Er wird Zeter und Mordio schreien, sollte es zu einer Verlängerung kommen, und ich werde ihm den Stand der Dinge ungerührt vorlegen. Er wird taktieren, diskutieren, Zeit verschwenden ... und klein beigeben. ;)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Also der Verbrauch der Schnelltests durch die Mitarbeiter ist permanent und von der Stückzahl mittelprächtig.

    So in der Woche gehen so um die 250 Tests über den Tisch. Homeofficequote liegt bei 60%. Das heißt bei ca. 1200 MA*innen

    sind 720 im HO. Ein Großteil arbeitet reduziert oder auch nur halb hier, halb im HO.

    Unterm Strich sind wir ganz zufrieden mit dem Testverbrauch. Die Kosten sind natürlich ein Faktor bei uns, da es nicht unser Geld ist.

    Aber bei unseren Nachbarn kostet das Testen ja auch Geld. Und das nicht zu knapp

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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Es reicht ja, wenn es eine anerkannte Stelle ist, die mit Stempel und Unterschrift das Ergebnis bestätigt.

    Ich tendiere dazu, dass dann eine Bescheinigung entsprechend §22 Abs. 7 IfSG gefordert wird, was somit die elektronische Variante ist bzw. der QR Code. Zumindest dürfte dies bei inländischen Aktivitäten mit Testpflicht dann gelten. Bei Einreise aus dem Ausland könnte ich mir vorstellen, dass auch da die Verschärfung kommt und nur noch PCR Tests akzeptiert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir kriegen unsere Tests aktuell kaum noch los....

    Lagert sie ein. Unsere Charge von Ende April ist bis 2023 nutzbar. Wir werden sie bald wieder brauchen, sofern sie für die kommenden Varianten überhaupt nutzbar sind ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Wir kriegen unsere Tests aktuell kaum noch los....

    Kenne ich... von 65-70% abgestürzt auf 20-30%. Hängt mit den Impfungen zusammen...

    Viele von denen, die sich die Tests holen, lagern sie für den Fall der Fälle

    Sarkasmus an ... und wenn dann schon 20 Tests daheim liegen... nimmt nur Platz weg... Sarkasmus aus.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker