Überwachungsbedürftige Anlagen bekommen ein eigenes Gesetz

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • ANZEIGE
  • Bundesgesetzblatt (bgbl.de) hier ist es, das neue Gesetz v. 27.07.2021

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ... am 16. Juli 2021 tritt das "Gesetz zur Anpassung... vom 27. Juli 2021 (BGBl. I, S. 3146) in Kraft. ?(

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Zur Zeit sehe ich noch keinen akuten Handlungsbedarf.


    Solange die zugehörige Rechtsverordnung noch nicht raus ist, gilt weiterhin die BetrSichV.


    Bin aber trotzdem gespannt wie das in Zukunft aussehen wird.


    Ich vermute mal, dass die Ü-Anlagen aus der BetrSichV rausgenommen werden und ihre eigene Verordnung bekommen.


    Inhaltlich wird sich vermutlich nicht so viel ändern.

  • Ich vermute mal, dass die Ü-Anlagen aus der BetrSichV rausgenommen werden und ihre eigene Verordnung bekommen.

    Das glaube ich nicht, in dem Bericht steht das es weiterhin die BetrSichV. sein wird. So gesehen wird sich erstmal nicht viel ändern.


    Zitat:

    "Stattdessen bestimmt dessen § 31 Satz 2 Nr. 1, dass der Katalog zukünftig in einer Verordnung festzulegen ist. Dabei dürfte es sich auch künftig um die altbekannte BetrSichV handeln, die heute schon im Detail festlegt, was zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehört"

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE