Pflichtvorsorge nach ArbMedVV - keine Teilnahme

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  • Moin,


    wie geht Ihr mit Beschäftigten um, die nicht an der Pflichtvorsorge teilnehmen? Wie bei allen Terminen kommt es immer mal wieder vor, dass Beschäftigte an Pflichtvorsorgeterminen nicht teilnehmen können, weil sie an dem Termin krank oder im Urlaub sind, in der Abteilung gerade die Hütte brennt oder ihn schlicht und einfach verpennt haben. Um diesen Personenkreis geht es mir aber nicht. Ich habe einige wenige Beschäftigte, denen es zu mühsam ist an den Terminen teilzunehmen und ganz wenige, die schlicht und einfach so unorganisiert sind, dass sie den Zettel mit der Einladung irgendwo hinlegen und dann nie mehr daran denken.


    Bislang habe ich diese Personen tapfer einfach immer weiter zum nächsten Termin eingeladen. Jetzt habe ich aber den Fall, dass eine Erzieherin im Anerkennungsjahr es geschafft hat, sämtliche Termine zu "verbambeln" und uns jetzt verlassen hat, ohne einen einzigen Vorsorgetermin wahrzunehmen. Eigentlich ist die Teilnahme an der Pflichtvorsorge die Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit. Rein formal könnte man natürlich den betroffenen Personen untersagen, diese Tätigkeiten auszuüben, was aber sicherlich nicht förderlich für die Akzeptanz der Vorsorge (die bei uns sehr gut ist) wäre.


    Wie läuft das bei Euch im Betrieb und wer kümmert sich darum?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • nicht an der Pflichtvorsorge teilnehmen?

    eigentlich eindeutig

    Wie läuft das bei Euch im Betrieb und wer kümmert sich darum?

    die Teilnahme wird bei uns von HR, dem Abteilungsleiter und von mir im Augebehalten....


    6 mal im Jahr werden die Vorsorgen bei uns im Haus gemacht. Kurz vorher wird die Anwesenheit der TN kontrolliert.

    Die TN bekommen eine Woche vorher einen Terminzettel und am Tag der Vorsorge werden sie von ihrer FK aufgefördert zur Vorsorge zu gehen.

    Fällt einer kurzfristig aus bekommt er einen Termin entweder direkt beim BA oder beim nächsten Termin bei uns im Haus.


    Einige Abteilungen organisieren die Vorsorge selbst hier ruft der TN selber beim BA an und vereinbart einen Termin.

    Das läuft sehr gut:doppelthumbsup:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • eigentlich eindeutig

    Moin Kelte,


    die Rechtslage ist klar, aber wie läuft es dann in der Realität? Versetzt Ihr dann jemanden vom Kühlhaus ins Büro? Beschäftigungsverbot unter Weiterzahlung der Bezüge? Abmahnung? Dicken Anschiss vom Chef? Unfreundliches Schreiben der Personalabteilung? Rausschmiss?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten Tag,


    nicht alles so einfach. Nun, wenn es jemanden gibt der sich weigert dorthin zu gehen, kann ein Weg sein der Person eventuell auch von dem BA oder der Sifa oder sonstwem die Vorteile den Sinn der Vorsorge deutlich zu machen in einem 4 Augen Gespräch. Ich habe auch Fälle, da wollen einige nicht zur Vorsorge, weil Sie Nachteile befürchten aus unterschiedlichen Gründen. In diesem Gespräch sollte dann auch vom AG deutlich gemacht werden, welche Konsequenzen entstehen können, wenn auf Grund der fehlenden Pflichtvorsorge die Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden darf. Ob der MA den Wunsch hat das Unternehmen zu verlassen. Bei manchen Personen gibt es oft noch Bedenken auf Grund der jahrzente lange Eignungsfeststellung.


    Gruß

    Mattes

  • die Rechtslage ist klar, aber wie läuft es dann in der Realität? Versetzt Ihr dann jemanden vom Kühlhaus ins Büro? Beschäftigungsverbot unter Weiterzahlung der Bezüge? Abmahnung? Dicken Anschiss vom Chef? Unfreundliches Schreiben der Personalabteilung? Rausschmiss?

    wir haben das Glück das in den Bereichen bei denen bei uns Pflichtvorsorge vorkommt ....ähnliche Bereiche / Arbeiten ohne Pflichtvorsorge vorkommt deshalb können wir im Notfall auch etwas hin und her schieben....


    Aber ja du hast Recht ...oft schaut es in der Realität anders aus ....Konsequenz gab es bei uns weiter bisher keine.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Guudsje,


    Das will vielleicht jetzt keiner hören, aber wenn ich mir den potentiellen Ablauf/Nutzen dieser Untersuchungen anschaue, dann kann ich für meinen Teil ruhigen Gewissens gar keine Welle bzgl. Konsequenzen machen....


    Sorry für diesen, im Sinne deiner Fragestellung überflüssigen, Kommentar...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,


    eigentlich ganz einfach.


    Ohne Pflichtvorsorge keinen Einsatz bzw. Beschäftigung und da der oder die Beschäftigte hier eine vertragliche Leistung nicht erfüllt (so lange diese im Vertrag verankert ist) gibt es auch kein Geld.


    Dieses Spielchen macht man ein zwei Mal - danach haben es in der Regel alle verstanden und ohne guten Grund lässt keiner mehr Fristen verstreichen.


    Gleiches gilt auch für die Eignungsfeststellungen....


    Vielleicht etwas hart, aber wirkungsvoll.


    LG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Fälle dieser Art sind mir im Haus nicht bekannt. Hätte auch keine Konsequenzen bei uns.

    Das wäre das erste Mal.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    ich mache mich da jetzt relativ locker, da ich es leid bin, die Arbeit für andere Leute zu machen, die aus gutem Grund als Führungskraft mehr Geld bekommen als ihr "Fußvolk". Wenn eine Pflichtvorsorge versäumt wurde und die Maximalfrist verstrichen ist, teile ich das der Führungskraft entsprechend mit, die muss dan sehen, wie sie damit umgeht.

    Zitat von FAQ - ArbMedVV

    Wenn die dort normierten Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, muss der Arbeitgeber die entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen. Die Durchführung der erforderli-chen Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Dies führt dazu, dass Beschäftigte faktisch verpflichtet sind, an einer erforderlichen Pflichtvorsorge teilzunehmen, wenn sie die Tätigkeit (weiter) ausüben möchten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Bei uns hätte ein solches ersäumen direkt eine Konsequenz für den Vorgesetzten denn seine Kostenstelle wird in diesem Fall mit den Kosten für den versäumten Termin belastet.

    Somit haben wir sehr selten Mitarbeiter welche die Pflichtvorsorge auslassen.

  • Die Pflichtvorsorge trägt ihren Namen nicht ohne Grund. Sie hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Wenn der AG die Tätigkeit dennoch aufnehmen lässt, liegt das Verschulden bei ihm. WIE der AG es hinbekommt, seine MA dort vorstellig werden zu lassen, ist seiner Führungskompetenz überlassen. Wenn eine Erzieherin das Anerkennungsjahr ohne Vorsorge absolviert, hat m.E. der AG hier eklatant gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen.


    PS: Wenn es ein Akzeptanzproblem bei den Beschäftigten gibt, sollte man sich vllt. mal intensiv mit den Themen Unterweisung und Sensibilisierung auseinandersetzen....

  • die Rechtslage ist klar, aber wie läuft es dann in der Realität? Versetzt Ihr dann jemanden vom Kühlhaus ins Büro? Beschäftigungsverbot unter Weiterzahlung der Bezüge? Abmahnung? Dicken Anschiss vom Chef? Unfreundliches Schreiben der Personalabteilung? Rausschmiss?

    Ausgangspunkt: Produktionsbetrieb:

    - Terminverpasst+Terminverpasst+Terminverpasst+(...))=Mitarbeitergespräch => Termin Wahrgenommen.


    Nach dem Mitarbeitergespräch hat KEINER mehr seinen (wohl "letzten") Termin verpasst.


    Bei den Mitarbeitergesprächen war ich nicht dabei.


    Eine Toleranz von einigen Monaten (zwei-drei) ist bei uns möglich.

  • Je nachdem, um welche Vorsorge es sich handelt, ist das ggf. unzulässig.

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  • Moin,


    3....2....1....


    Wilkommen in Punxsutawney ;)


    Es gibt keine Pflichtvorsorge G25, die man verpassen könnte, ebenso nicht wie die G41 usw. usw., aber das wurde ja bereits ausgiebig in anderen Threads disktutiert und eigentlich auch ausführlich erläutert, warum so und nicht so. Ich bin jetzt zu faul, um die Links zu suchen, aber die Forensuche hilft gerne weiter.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guudsje


    Deswegen ja unsere monatelange Toleranz... Aber wir haben Betriebsvereinbarungen, Gefährdungsbeurteilungen (auch ohne mein Zutun gibt es Welche - und das ist gut so) usw...


    Im ENDEFFEKT erwartet man von unseren Mitarbeitern, dass sie in der Sicherheitskultur mitleben. Ist wie das Gendern: vielfach nur ein schäbiger Gesinnungstest. Und wenn die Mitarbeiter die Einladungen zu unserer väterlichen, mütterlichen und andersgenderlichen Fürsorge ignorieren, fühlen wir uns missachtet - was wiederum zu Personalgesprächen führt.


    Kein Mensch (aus dem Management) glaubt, dass er mit "G25" & Co. irgendwelche Unfälle verhindert (zur Beachtung bitte: ich setze "G25" immer in Anführungsstriche). Uns ist die Vorsorge wichtig, weil es auf das Gespräch mit dem Betriebsarzt drauf ankommt. Anschließend erhalten wir vom Betriebsarzt einen Überblick über die gesundheitliche Belastung durch unsere Arbeitsbedingungen - und so können wir nachjustieren, wenn nötig.


    Ein völlig normaler Vorgang - IMO - aber da muss die Belegschaft doch mitziehen. Ist diese Erwartung völlig abwegig?