Hallo,
jeden Tag erfahre ich hier was Neues...
Folgendes Szenario:
Mitarbeiterin aus dem Büro hat aufgrund von Rückenbeschwerden Zusage für einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch bekommen. Tisch wurde vom AG bestellt und ist geliefert worden - muss halt noch zusammengebaut werden. Seit Anfang Juni liegt das Teil in Einzelteilen in der Abteilung... Facility wurde informiert aber hatte bisher für den Aufbau keine Zeit. Nun hat die Kollegin mittlerweile Probleme mit der Bandscheibe bekommen und kann nicht mehr länger sitzen. Also hat man in der Abteilung währen der Pausenzeit den Tisch flott aufgebaut und angeschlossen...
Und nun rührt sich auch wieder ihr direkter Vorgesetzter, der nebenan mit Sichtverbindung zu dem Büro arbeitet... dass man ja nicht in Eigenregie den Tisch hätte aufbauen sollen (Wer nimmt den Aufbau ab? Was wäre passiert, wenn man sich beim Aufbau verletzt hätte...) Elektrisch sehe ich da kein Problem, denn eigentlich muss man da nur einen Stecker in die Steckdose stecken... Wie bei jeder Tischlampe, Ventilator, Notebook auch...
Klar ist: Der mit dem Aufbau beauftragte Mitarbeiter, dessen Chef und der Vorgesetzte der betroffenen Kollegin müssen sich fragen, warum der Aufbau vernachlässigt wurde...
Aber wie steht es denn mit dem Aufbau an sich? Arbeitsmittel des AG in Räumlichkeiten des AG werden für Bürotätigkeiten durch die Mitarbeiter des Büros aufgebaut? Es handelt sich um handelsübliche Büromöbel der schwedischen Möbelmarke mit 4 Buchstaben. Wer schon mal sowas aufgebaut hat, kennt die Anleitungen und die Herausforderungen dabei...
Klar ist auch: Es steht bestimmt nicht in der Tätigkeitsbeschreibung, dass "Mitarbeiter aus dem Büro xyz neben Verwaltung, Dokumentation auch anfallende Aufbauarbeiten an Büromöbeln zu erledigen haben..."
Kann man sich da auf eine "Banalitäts-Klausel" berufen?
Kann der direkte Vorgesetzte den Auftrag für den vermeintlich banalen Aufbau einfach so der Mitarbeiterin aus dem Büro erteilen (damit es schneller geht)? Dass die Mitarbeiter das in ihrer Pause wohl ohne Wissen des Vorgesetzten gemacht haben, das habe ich bereits erörtert... Wäre wie " in meiner Pause nutze ich nicht mehr die Leiter, sondern klettere auf die Paletten".
Wäre es ok, wenn der AG gewisse Sachen (Aufbau von Möbeln, Anbringen von Whiteboards...) durch die Mitarbeiter aus den betroffenen Bereichen selbst erledigt? Oder können da - aufgrund des Versicherungsschutzes, etc. -Probleme entstehen. Würde es reichen, wenn der Aufbau durch die Facility-Abteilung nachträglich abgenommen wird?
Die Universalantworten "Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen, ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge" fallen da natürlich auch hinein... Nehmen wir mal an, der Vorgesetzte war so clever und hat das vorbereitet (nennt es Erleuchtung, Langeweile... soll ja bei Vorgesetzten vorkommen). Gibt es zusätzlich Einwände an der Vorgehensweise? Und ja: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, dass noch viel nachholen muss.