Geänderte GefStV und BioStV

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  • Bitte darauf achten, dass hier keine neue Gefahrstoffverordnung genannt ist, sondern nur der Anpassungsvermerk der letzten Änderung genannt wird. Bei der BAUA ist nach wie vor die Verordnung mit Stand 2017 als letzte Neuerung zu finden.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Bei der BAUA ist nach wie vor die Verordnung mit Stand 2017 als letzte Neuerung zu finden.

    Es ist eine Änderung der Gefahrstoffverordnung, die am 1.Oktober in Kraft tritt, daher gibt es diese Version auch noch nicht auf der Seite der Baua oder unter gesetze-im-internet, denn dort wird in der Regel die aktuell gültige konsolidierte Fassung veröffentlicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich dachte mit Veröffentlichung der Veränderungsverordnung im Gemeinsamen M-Blatt treten die Änderungen gleich in Kraft, ist das nicht so?

  • Das ist eine Verordnung die im BGBL veröffentlicht wurde und ein eindeutiges Inkrafttretungsdatum enthält.

    Unter Artikel 4 ist dort zu lesen:

    "Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das ist eine Verordnung die im BGBL veröffentlicht wurde und ein eindeutiges Inkrafttretungsdatum enthält.

    Unter Artikel 4 ist dort zu lesen:

    "Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft."

    Im gleichen Dokument wird eine Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gemeldet, auch mit einer Veröffentlichung am 01.10. Es geht aber nur um eine Klarstellung der "Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit".

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Im Fortbildungskurs des TÜV SÜD wurde gerade angesprochen, dass wohl alle bisherigen Gefährdungsbeurteilungen 2022 und alle Datenblätter 2023 ungültig werden. Genaues wusste der Dozent allerdings noch nicht (kurzfristige Vertretung) und hat uns Teilnehmer gefragt, ob wir da was gehört hätten...
    Kann jemand dazu was sagen?

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • DAS wird relativ schwierig...


    Wie sollen Dokumente ungültig werden, für deren Erstellung keinerlei verbindliche Vorgaben existieren und die zum Zweiten gar nicht nachprüfbar existieren (müssen).

    Nach wie vor ist die Rechtslage die, dass das Ergebnis der GB zu dokumentieren ist, nicht die GB als solche.


    ...also Frage ich mich, was der gute Mann da von sich geben wollte...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Frage stellte ich mir auch.
    Es kann höchstens sein, dass ich die Gefährdungen nach den neuen Vorgaben neu bewerten muss.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Bei der baua gabe es Ende September einen Workshop zum Thema "Vom Registrierungsdossier über das Sicherheitsdatenblatt zur Gefährdungsbeurteilung". Es ging um den Datenfluss und auch um die Qualität, Lesbarkeit und Aussagekraft von Sicherheitsdatenblättern. Es soll einiges besser werden.

    Schaun mer mal ...

    Vielleicht meinte er das?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • https://www.baua.de/DE/Themen/…heitsdatenblatt_node.html


    "Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 erhielt der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18. Juni 2020. Abweichend hiervon dürfen Sicherheitsdatenblätter, die dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 nicht entsprechen, bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden."


    Scheinbar war das gemeint.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Das die SDB's in der vorliegenden Form so gut wie nutzlos sind und dringend einer Überarbeitung bedürfen, steht außer Frage. Allerdings befürchte ich, dass sich nicht unbedingt etwas zum Besseren ändern wird.


    In meinen Augen schießen die Inhalte weit übers Ziel hinaus und sind für Ersteller und Anwender jenseits von Gut und Böse. Ich will jetzt gar nicht auf so Dinge wie Expositionsszenarien eingehen, aber wenn zum Thema Gefahrgut beispielsweise allein die UN-Nr. im Datenblatt zu finden wäre, wäre damit alles gesagt - Detailinfos zum Transport muss ich eh den entsprechenden Vorschriften entnehmen und das SDB wäre mit einem Schlag 1 Seite kürzer und hätte weniger verwirrende Informationen. Analog kann ich mit Doppelnennungen in unterschiedlichen Punkten, nichtssagenden Formulierungen und nutzlosen Informationen verfahren...

    Dafür wären an anderer Stelle bessere Informationen, z.B. Konkretisierung von PSA, hilfreich.


    Anyway, wieder ein Punkt bei dem ich froh bin, mich aus diesem Geschäft zurückgezogen zu haben...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Im Fortbildungskurs des TÜV SÜD wurde gerade angesprochen, dass wohl alle bisherigen Gefährdungsbeurteilungen 2022 und alle Datenblätter 2023 ungültig werden. Genaues wusste der Dozent allerdings noch nicht (kurzfristige Vertretung) und hat uns Teilnehmer gefragt, ob wir da was gehört hätten...
    Kann jemand dazu was sagen?

    Eine Gefährdungsbeurteilung ist wie zum TÜV fahren, mehr oder weniger wie eine Momentbetrachtung. Zum Zeitpunkt der Betrachtung gelten die aktuellen gesetzl. Regelungen.

    Ändern sich die Anforderungen, musst du deine GBU anpassen, korrekt. Aber damit wird die alte nicht ungültig.

    Mir ist diesbezüglich nichts bekannt. Es wurden, wie üblich, die Reach um Stoffe erweitert. --> Reach

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Anyway, wieder ein Punkt bei dem ich froh bin, mich aus diesem Geschäft zurückgezogen zu haben...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Habe ich das mitbekommen? Was machst Du jetzt?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • aber wenn zum Thema Gefahrgut beispielsweise allein die UN-Nr. im Datenblatt zu finden wäre, wäre damit alles gesagt

    das stimmt so leider nicht. Erstens gibt es Stoffe mit der gleichen UN-Nummer und unterschiedlichen Verpackungsgruppen, zweitens gibt es Stoffe mit der gleichen UN-Nummer mit unterschiedlichen Benennungen. Insofern reicht die UN-Nummer alleine sicher nicht aus und es gehören meiner Meinung nach alle Informationen zum Stoff für die Pflichtangaben im Beförderungspapier (ADR: UN-Nummer, Benennung, Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode, ggf. Zusatz "umweltgefährdend) ins Sicherheitsatenblatt.

  • ..., aber wenn zum Thema Gefahrgut beispielsweise allein die UN-Nr. im Datenblatt zu finden wäre, wäre damit alles gesagt ...

    Nicht unbedingt, es gibt durchaus UN Nummern, die mit mehreren Verpackungsgruppen verknüpft sind. Somit ist die Nummer keine eindeutige Zuordnung.

    Ausdünnen könnte man bei den SDB trotzdem vieles.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mea culpae!


    Mit der VG habt ihr recht... (aber ihr könnt sicher erahnen worauf ich hinaus will.)


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: Mick1204: Ich bin schon fast 2 Jahre nicht mehr voll aktiv - ich habe jetzt einen Food Truck...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()