Lagerung von Gefahrstoffen (kleine Mengen) - Auffangeinrichtung - praktikable Lösung

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  • Hallo liebe Sifanisten,

    ich suche nach einem praktikablen Ansatz zur Lagerung von Gefahrstoffen - genauer Desinfektionsmitteln.

    Wir lagern an diversen Standorten Desinfektionsmittel in Mengen von 10 Flaschen á 0,5 Liter (je nach Standort H225/H226) daher ist von der Lagermenge alles in Ordnung.

    Allerdings heißt es in der TRGS 510 - "Nach den Allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen unter Punkt 4.2 (10) der TRGS 510 müssen Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann."

    Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung kann ich die Gefahr, aufgrund der Erfahrungswerte kann ich die mögliche Gefährdung als gering beschreiben (Ja, natürlich mit entsprechender Analyse).

    Wie würdet ihr hier verfahren?

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  • Du hast bestimmt Absatz 13 gemeint, nicht Absatz 10.

    Dort findet sich als erster Satz "Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können." Wenn das zutrifft, verzichten wir bei Kleinmengen auf Auffangwannen. Bei uns werden solche Produkte in der Regel in Edelstahlschränken aufbewahrt, an die ansonsten keine weiteren Anforderungen gestellt werden, also weder Abluft noch Brand-/Ex-Schutz. Manchmal sind es auch übliche Einbaumöbel, also beschichtete Pressspanplatten, wobei die Edelstahlschränke bevorzugt werden, sofern verfügbar in dem Bereich.

    Schau mal im Supermarkt nach dem Regal mit dem Spiritus. Der dürfte dort aller Wahrscheinlichkeit auch nicht in Auffangwannen präsentiert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.