Hallo,
wir haben in mehreren unserer Kinderbetreuungseinrichtungen Küchen, in denen es im Sommer kuschelig warm wird. Natürlich kommt es aufgrund der Wärmestrahlung, der Luftfeuchtigkeit und den Außentemperaturen immer wieder vor, dass die Beschäftigten über klimatische Belastungen klagen. Jetzt wurde die Frage an mich herangetragen, ob es eine Obergrenze der zulässigen Temperatur gibt. Die ASR 3.5 "Raumtemperaturen" greift ja erst mal nicht für Küchenbereiche. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung findet sich unter 3.5
3.5Raumtemperatur
(1) Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.
Also hangele ich mich wieder an der ASR entlang, die 26°C als anzustrebende Obergrenze definiert und in Intervallen über die 30°C-Grenze letztendlich bei einer Maximaltemperatur von 35°C landet. Demnach würden auch für Küchen die 35°C als maximal zulässige Temperatur gelten, sind aber in keiner Vorschrift explizit so normiert oder habe ich gerade einen Denkfehler?
Gruß Frank